Ausgabe 
20.2.1938
 
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5lmtsverkündigungsblatt

ber Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb

9lr. 25 Falirgang 1938 Beilage der Ob er hessischen Tageszeitung toteßen. 20 3cbcuoci938

Kreisamt Gießen

Betr.: Schweinezwischcnzählung am 3. März 1938.

An die Bürgermeister des Kreises.

Am 3. März 1938- findet eine Zählung der Schweine statt, die mit einer Ermittlung der nicht beschaupjlichiigen Haus- schlachtungen von Lämmern und Ziegen bis drei Monate ölt in der Zeit vom 1. Dezember 1937 bis 28. Februar 1938 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Dezember 1937 bis Februar 1938 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. .Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistiiche Amt unmittelbar juge(jen. Sollte ein Bürger meister bis zum 25.Februar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so muh er sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711. Nebenstelle 941 an das Landesstatistische Amt wenden.

Die auf der Zählliste und dem Eemeindebogen aufgedruck­ten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten: insbesondere die Zähler selbst müssen sich mit dem Inhalt eingehend vertraut machen.

Die ausgefiillten Zähllisten und die Ilrichriften der Ge- meindebogen sind bis spätestens 8. März 1938 an das Hessische Laudesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden. Der Termin mutz pünktlich eingehalten werden.

Die Erhebung dient lediglich statistischen und volkswirt­schaftlichen Zwecken. Die Erhebungsstellen (Zähler, Bür­germeister uiro.) sind nach § 24 der Deutschen Gemeindeordnung verpflichtet, die Ein.zelangaben, die sie durch die Zählung er­fahren, streng vertraulich zu behandeln und darüber Verschwie­genheit zu bewahren.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung vo Angaben durch die Äuskunftspflichtigen wird mit erheb­lichen Strafen bedroht.

Mir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Meise bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Mert ent­sprechende Sorgfalt zuzuwenden.

Eiehen, den 16. Februar 1938.

Kreisamt Gietzen. I. V.: Weber.

Kreisamt Friedberg

Bürgermeister usw.) sind nach § 24 der Deutschen Geuieindeord- nung verpflichtet, die Einzelangabeii, die sie durch die Zählung erfahren, streng vertraulich zu behandeln und darüber Ver­schwiegenheit zu bewahren.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Äuskunftspflichtigen wird mit erheb­lichen Strafen bedroht.

Mir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Meise bekannt zu machen unb der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Mert entspre­chende Sorgfalt zuzuwenden.

Friedberg, den 17, Februar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Rodheim.

V e k a n u t m a ch u il g.

In NodHeim, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrgebiet, be- ftebenb aus der Gemeinde und Gemarkung Rodheim. Die um­liegenden Orte sind bereits zum Sperrgebiet bzw. Veobachtungs- gebiet erklärt.

Die vom Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen wer­den hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach­tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amts verkündigun gsbla11 Nr. 138 vom 23. Dezember 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode ge­troffenen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 18. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. V r a u n.

V bl - Nummernschilder anbringen!

Letzte Frist für Kraftsahrzcugbesitzer aus dem Kreise Friedberg.

Die Aufforderung an die Kraftfahrzengbesitzer zur Ilm- numerierung ihrer Kennzeichen von VO in VII sind ergangen.

Mit dem 25. Februar 1938 mutz die Ilmnumerierung be- endigt sein. Kraftfahrzeuoe, die nach diesem Termin noch be­nutzt werden, ohne dasi ihre Kennzeichen vorschriftsmässig ge­ändert, und der zugehörige Kraftfahrzeugschein sowie der Krast- sahrzeugbrief amtlich berichtigt sind, werden aus dem Verkehr tourten*" ^uäCI^lem ^a'6en die Säumigen Bestrafung zu er«

Friedberg (Hessen), den 15. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg i. Dr. Braun.

Kreisamt Lauterbach

An die Herren Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises und das Polizeikommissariat Wickstadt.

Am 3. März 1938 findet eine Zählung der Schweine statt, die mit einer Ermittlung der nicht beschaupslichtigen Haus- schlachtungen von Lämmern und Ziegen bis drei Monate alt in der Zeit vom 1. Dezember 1937 bis 28. Februar 1938 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Dezember 1937 bis Februar 1938 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Geineindebogen) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt unmittelbar zugehen. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Fe­bruar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so mutz er sich un­verzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, an das Landesstatistische Amt wenden.

Die auf der Zählliste und dem Gemeindebogen aufgedruckten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zäh­ler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen ver­trant machen.

Die ausgesüllten Zähllisten und die Urschriften der Ge- meinbebogen sind bis

spätestens 8. März 1938, das Hessisch« Landesstatistische Amt in Darmstadt zu senden.

Der Termin muh pünktlich eingehalten werden.

Die Erhebung dient lediglich st a t i st i s ch e n und volks­wirtschaftlichen Zwecken. Die Erhebungsstellen (Zähler,

Bekanntmachung

Vetr^ Maul- und Klauenseuche in Nösberts, Kreis Lauterbach.

In Abänderung unserer Bekanntmachung vom 14. Februar 1938 wird folgende Aenderung getroffen:

a) Die Gemeinde Weid-Moos wird dem Sperrgebiet zu­geteilt.

b) Die Gemeinde Herbstein wird dem Beobachtungs­gebiet zugeteilt.

c) Die Gemeinde Heisters wird dem gefährdeten Gebiet zugeteilt.

Lauterbach, den 17. Februar 1938.

Kreisamt Lauterbach. I. V.: Schindel.

Kreisamt Alsfeld

Bett.: Erfassung und Verwertung von Altmaterial.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, datz uns in obiger Ange­legenheit bis zum 1. März d. I. Bericht nach dem Ihnen mit unserer Versllgung vom 29. Januar 1937 mitgeteilten Muster zu erstatten ist.

Einhaltung des gesetzten Termins mutz erwartet werden.

Alsfeld, den 16. Februar 1938.

Kreisamt Alsfeld. Dr. Schbnhals.