Amtsverkündigungsblatt
der Kieisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und flisfelb
Nr.7S. Sahcgong 1938 Beilage ver Ob er hef sis che n Tageszeitung Gießen. 19. Mat 1938
Kreisamt Gießen
Bekanntmachung.
Die Wurstfabvi-k Dietz beabsichtigt, auf dem Grundstück der Gemarkung Lich, Flur l, Nr. 527 und 528, Bahnhofstraße, ein Schlachthaus zu errichten. Ich bringe dies hierdurch zur öffent- lichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll bei mir vorzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden. Beschreibungen und Pläne liegen innerhalb der vorbezeichneten Frist auf unserer Registratur zur Einsichtnahme offen.
Gießen, den 13. Mai 1938.
Hessisches Kreisamt.
I. V.: Dr. Fuhr.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
! Bekanntmachung.
3n Bettenhausen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die im Amtsverkündigungsblatt Nr. 58 vom 21. April 1938 angeordneten Maßnahmen werden mit Wirkung vom 11. Mai 1938 aufgehoben.
Gießen, den 11. Mai 1938. ?
Kreisamt Gießen:
Dr Lotz.
Kreisamt Friedberg
Bekannt in a ch u n g.
Die Straßensperre auf der Landstraße I. Ordnung Nr. 267
Dorf-Gull—Holzheim, und der Landstraße II. Ordnung Nr. 163 Grüningen—Dorf-Güll ist wieder aufgehoben.
Friedberg, den 4. Mai 1938>
Kreisamt Friedberg:
Dr. Braun.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Erfasiuug der früheren österreichischen Bundesbrüder mit dauerndem Ausenthalt im Deutschen Reiche außerhalb des Landes Oesterreich.
Auf Grund der Erklärung der Reichsregierung an das deutsche Volk vom 16. März 1935 und des Gesetzes über den Aufbau der Wehrmacht vom gleichen Tage, des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935, des Reich sarbeitsvienftge!etzes vom 26. Juni und der Verordnung über bas Ersasiungswesen vom lo. Februar 1937 und unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 24. März 1938 betreffend Aufruf zur Anmeldung und Anlegung des Wehrstammblattes der im Jahre 1918 und der Zeit von: 1. Januar bis einschließlich 31. August 1919 geborenen wehrpflichtigen Deutschen werden für den Bereich des Greists Büdingen für die Zwecke des Reichsarbeitsdienstes und des Wehrdienstes diejenigen österreichischen Bundesbürger, die durch die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich deutsche Staatsangehörige geworden sind oder die die österreichische Bundesbürgerschaft durch Ausbürgerung verloren haben, und die ihren dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich außerhalb des Landes Oesterreich haben, soweit sie den Eeburts- jahrgängen 1914 bis 1918 angehören oder in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1919 geboren sind, zur persönlichen Anmeldung und Anlegung des Wehrstammblattes bei den polizeilichen Meldebehörden (Bürgermeistereien) ihres dauernden Aufenthaltsortes ausgerufen.
Als Stichtag wird der 16. Mai 1938 festgesetzt.
, .Dis Dienstpflichtigen werden durch die polizeilichen Melde- behorden ihres Aufenthaltsortes auf ortsübliche Art und Weife zur persönlichen Anmeldung aufgefordert und haben zu dem festgesetzten Zeitpunkt pünktlich zu erscheinen.
Im übrigen gelten die Anordnungen unserer oben angegebenen Bekanntmachung vom 24. März 1938. Außer den wtm aufgeführten Personalpapieren sind bei der persönlichen
Anmeldung auch die Erkennungskarten (Bundesgesetz über di« Einwohnerverzeichnung — Einw.-G. RGBl. 1935 S. 1667) mit« zubrtwgen und vorzulegen.
Büdingen, den 14. Masi 1938.
Hessisches Kreisamt Büdingen.
An die polizeilichen Meldebehörden des Kreises.
Wir weisen Sie auf vorstehende Bekanntmachung hin mit dem Antrag, sie sofort bekanntzumachen. Weitere Verfügung ergeht durch Rundschreiben.
Büdingen, den 14. Mai 1938.
Hessisches Kreisamt Büdingen:
I. 93.: Reiner.
Betr.: Finanz- und Kasienlage des Kreises Büdingen im II. Hj. 1937 Rj.
Bekanntmachung.
Die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Büdingen haben sich im II. Halbjahr 1937 durchweg im Rahmen des Haushaltsplanes abgewickelt. Es ist damit zu rechnen daß Fehlbeträge nicht entstehen werden. Etwaige Mehrausgaben werden durch Einnahme-Uoberschüsie und Ausgabe-Ersparnisse ausgeglichen.
Büdingen, den 14. Mai 1938.
Kreisamt Büdingen: Dr. Becker.
Kreisamt Schotten
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
B e k a n ii t m a ch u n g.
Im Hinblick auf den günstigen Stand der Maul- und Klauenseuche in der Stadt Schotten werden die mit unserer Bekanntmachung vom 11. April 1938 angeordneten Maßnahmen Eurch eingeschränkt, daß die eingerichtete Schutzzone hiermit aufgehoben wird. Die Anordnungen bezüglich des Sperr- und Beoberchtuugsgebietes bleiben nach wie vor in Kraft.
Schotten, den 9. Mai 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. B.: Schwa n.
Kreisamt ASsfeH
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Nieder-Ohmen.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Nieder-Ohmen erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen worden ist, heben wir hiermit die von uns mit Bekanntmachung vom 6. April 1938 int Amtsverkündigungsblatt Nr. 22 vom 7. April 1938 getroffenen Anordnungen wieder auf.
Die Bürgermeister des Kreises werden auf Vorstehendes besonders hingewiefen. Für ortsübliche Bekanntmachung ist Sorge an tragen.
Alsfeld, den 12. Mai 1938.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Rieder-Gemünden.
Nachdem die Maul-,und Klauenseuche in Nieder-Gemünden erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen worden ist, heben wir hiermit die von uns mit Bekanntmachung vom 12. April 1938 in der „Oberbessifchen Zeitung" Nr. 86 vom 12. Avril 1938 getroffenen Anordnungen wieder auf.
Die Bürgermeister des Kreises werden auf Vorstehendes besonders hingewiesen. Für ortsübliche Bekanntmachung ist Sorge au tragen.
Alsfeld, den 12. Mai 1938.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Dr. Krüger.


