Ausgabe 
18.12.1938
 
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Sonntag, 18. Dezember 1938

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Wieseck. Bekanntmachung

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Wieseck erloschen ist, hebe ich dse mit Verfügung vom 19. Novem­ber 1938 getroffenen Maßnahmen wieder auf.

Gießen, den 14. Dezember 1938.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Lich, Hattenrod, Wieseck und Ovenhausen.

Bekanntmachung.

In den Gemeinden Lich und Hattenrod ist der erneute Aus­bruch der Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden. Es werden zum Sperrbezirk erklärt:

a) in der Gemeinde Lich die Untergasse von der Bahnhof­straße bis Löwengasse, Scheuergasse, die Hessenburg, die Bahnhofstraße von Metzgerei Dietz bis Fabrik Schiefer­stein,

b) in der Gemeinde Hattenrod die Licher Straße von Haus Nr. 10 bis Herrengasse, die Brunnenstratze vom Linden­berg bis Wirtschaft Dörr.

Beobachtungsgebiete in beiden Gemeinden sind die übrigen bebauten Ortsteile und die Gemarkungen.

Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen angeordneten Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen, wird auf die mehrfach veröffentlichten viehseuchenpolizeilichen Bestimmungen ver­wiesen.

In der Gemeinde Odenhausen ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen, ich hebe daher die mit Verfügung vom 8. No­vember 1938 angeordneten Maßnahmen wieder auf,

Gießen, den 17. Dezember 1938.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Dien st nachrichten

Der Landwirt Paul Görlach, geb. 22. September 1906, in Eberstadt, ist zum 1. Beigeordneten der Gemeinde Eberstadt ernannt worden.

Kreisamt Friedberg

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Wisselsheim, Vaden­rod, Büdesheim und Nieder-Eschbach.

Bekanntmachung.

In Wisselsheim, Bodcnrod, Büdesheim und Nieder-Eschbach ist die- Maul- und Klauenseuche erloschen. Sämtliche Sperr­maßnahmen werden daher aufgehoben und die genannten Ge­meinden und Gemarkungen zu freien Gebieten erklärt.

Friedberg, den 14. Dezember 1938.

Der Krcisdirektor des Kreises Friedberg/H.

Dr. Braun.

Betreffend: Maul- und Klauenfeuche in Gambach.

1 Bekanntmachung.

In Gambach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Di( Gemeinde wird daher zum Sperrgebiet und die Gemarkung zuif Beobachtungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffe­nen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

3m übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- tunMgebiet die in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Vurg-Eräfenrode ge­troffenen Anordnungen.

Fritdberg, den 14. Dezember 1938.

Der Kreisdirektor des Kreises Frkedberg/H.

Dr. V r a u n.

Kreisamt Büdingen

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Umbauarbeiten an der Nidder- brücke im Zuge der Landstraße 1. Ordnung Nr. 286 Hirzen­hainGelnhaar wird die Ortsdurchfahrt Hirzenhain vom 21. Dezember 1938 ab kür jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Merkenfritz, Wenings, Gelnhaar respektive Ortcnberg. Usenborn und umgekehrt. Die ausgestell­ten Warnungstafeln stnd zu bcachtn.

Büdingen, den 17. Dezember 1938.

Hessisches Kreisamt.

Nachtrag

zur Polizeiverordnung, betr. die Beseitigung von gefallenem oder aus polizeiliche Anordnung getötetem Vieh des Kreises Büdingen vom 16. Juni 1923.

Auf Grund des Art. 64 des Gesetzes, betreffend die Innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 8. 7. 1911 und des Art. 111 der Verordnung über Vermö- gensstrafcn und Bußen vom 6. 2. 1924 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Büdingen und mit Eench- migung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesregie­rung vom 1. Dezember 1938 zu Nr. III E. 21338 nach­stehendes verordnet:

§ 1.

Die Polizeioerordnung des Kreises Büdingen vom 16. Juni 1923, betreffend die Beseitigung von gefallenem oder auf poli­zeiliche Anordnung getötetem Vieh gilt auch für die Gemeinden des früheren Kreises Schotten, die durch Gesetz des Herrn Neichsstatthalters in Hessen vom 7. 4. 1938 dem Kreis Büdin­gen zugeteilt worden sind, mit der Maßgabe, daß die Körper der in diesen Gemeinden gefallenen oder auf polizeiliche Anord­nung getöteten Tiere und die bei der Fleischbeschau in diesen Gemeinden beanstandeten Tierkörper und Fleischteile nach wie vor bis auf Weiteres an die Tierkörperverwertungsanstalt bei Rainrod abzuliefern find.

§ 2.

Dieser Nachtrag tritt am 1. 11. 1938 in Kraft.

Büdingen, den 12. Dezember 1938.

Hessisches Kreisamt Büdingen.

I. V.: Kessel.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Allmenrod.

In der Gemeinde Allmenrod ist die Maul- und^Klauen- seuche ausgebrochen.

Sperrgebiet: Die Ortschaft Allmenrod, Beobachtungs­gebiet: Die Gemarkung Allmenrod.

Schutzgebiet: Alle Gemeinden im Umkreis von 15 Kilometer um das Sperrgebiet.

Die vom Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hierinit bestätigt. Auf die Vorschriften des Reichsvieh­seuchengesetzes und die erlassenen Durchführungsbestimmungen wird verwiesen.

Lauterbach, den 14. Dezember 1938.

Kreisamt Lauterbach.

I. A.: Lautz.

Bekanntmachung

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Reuters.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Reuters erloschen und die Schlußdesinsektion abgenommen ist, werden die durch Verfügung vom 5. September 1938 angeord­neten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.

Lauterbach, den 12. Dezember 1938.

Kreisamt Lauterbach.

I. A.: Lautz.

Bekanntmachung

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Hartershausen.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Hartershausen erloschen und die Schlußdesinfektion abgenom­men ist, werden die durch Verfügung vom 10. November 1938 angeordneten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.

Lauterbach, den 12. Dezember 1938.

Kreisamt Lauterbach.

2. 21.: Lautz.