Kmtsverkündigungsblatt
bet Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Fllsseld
fit, 85. Jahrgang 1938 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung Gießen. 18. Funi 1938
Kreisamt Gießen
Betr.:' Bombenabwursübungen und Scharfschießen auf dem Schießplatz des Fliegerhorstes Dießen zu Atten-Buseck.
Bekanntmachung.
Die Fliegerhorstkommandantur Dießen führt ab *20. Juni 1938 fortgesetzt auf dem Fl.-Uebungs- und Schießplatz Alten- Bufeck Bombenabwurfnbuiigeu und Scharfschießen aus der Luft durch.
Das gefährdete Gelände tft durch Sperrtafeln abgesperrt. Unbesugtes Betreten des Geländes an den Uebungstagen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag einer jeden Woche ist wegen Lebensgefahr verboten.
Der Beginn des Schießens bzw. des Bombenabwerfens wird eine Stunde vorher durch Hochziehen von Signalbällen an- gezeigt.
Gießen, den 16. Juni 1938.
Hessisches Kreisamt Siegen. Dr. Lotz.
Betr.: Wie oben.
An die Biirgermeistereien in Alten-Buseck, Mainzlar, Daubringen, Staufenberg, Lollar, Treis a. d. Lim. und Allendorf a. d. Lda.
Auf-vorstehende Bekanntmachung weife ich Sie hin und beauftrage Sie, diese unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen.
.Sollten die"Schieß- und Bombenabwurfübungen an den angeführten Tagen ausfallen, so werden Sie durch die Fliegerhorft- kommandantur Gießen benachrichtigt werden.
Gießen, den 16. Juni 1938.
Der Kreisdirektor des Kreises Gießen: Dr. Lotz.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Watzenborn- Steinberg, Mainzlar und Steinbach.
Bekanntmachung.
In den .Gemeinden Watzenborn-Steinberg und Mainzlar ist die Maul- und Klauenseuche in je drei Gehöften, in der Gemeinde Steinbach in fünf Gehöften festgestellt worden.. Die bewohnten Ortsteile von Watzenborn-Steinberg und Mainzlar werden zu Sperrbezirken, die Gemarkungen dieser Gemeinden werden zu Beobachtungsgebieten erklärt. In der Gemeinde Steinbach wird die Adolf-Hitler-Straße vom East- mus Einhorn bis zur Hindenburgftraße und diese in einer ^hnge von 80 Metern zum Sperrbezirk, Ort und Gemarkung steinbach werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Bor- chriften der viehleuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen .andesregieruna über die Bekämpfung der Maul- und Klauen- --uche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr. 5 S. 25—28), sowie .'je anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in ,-jch in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsver- ündigunasblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.
Gießen, den 17. Juni 1938.
Kreisamt Gießen. I. 93.: Weber.
^etr.t SchulgefechtssGießen bei Wißmar.
Bekanntmachung.
An den Tagen des 27., 28. und 29. Juni 1938 wird täglich tz der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags ein ochulgefechtsfchießen mit scharfen Patronen im Gelände nord- »estlich von Wißmar stattfinden. Während der Schießzeiten t das Betreten des gefährdeten Raumes, der durch Poften ab- gefperrt wird, verboten. Den Anordnungen der Absperrposten i unbedingt Folge zu leisten.
Gießen, den 15. Juni 1938.
Kreioamt Gießen. I. D.: Weber.
Anordnung über den Ladenschluß in den Landgemeinden.
Boni 8. Juni 1938-
Auf Grund des § 30 der Avbeitszeitordnung vom 26. Juli . "l (Reichsgesetzblatt I S. 803) wird für offene Verkaufsstellen '1 Gemeinden mit vorwiegend landwirtschafttreibender Vevölke- ang der Ladenschluß während der Zeit bis Ende September I 938 widerruflich au-j 20 Uhr festgesetzt. Der Kreisdirektor ist
berechtigt, auf begründeten Antrag des Bürgermeisters für Gemeinden unter 3000 Einwohnern eine Verkaufszeit bis 21 Uhr zuzulassen.
. Welche Orte als Gemeinden mit vorwiegend landwirtschaft- treibender Bevölkerung anzusehen sind, bestimmt im Zweisels- fall der Kreisdirektor.
Arbeiter und Angestellte dürfen in der Zeit von 19 bis 21 Uhr nicht beschäftigt werden.
Darmstadt, Len 8. Juni 1938.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —,.
gez. (Unterschrift).
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Eichenrod und Steinfurt.
In den Gemeinden E i che n r od und Steinfurt ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt.
Die Gemeinden Eichenrod und Steinfurt werden zum Spe rr g eb i e t erklärt.
In die Schutzzone fallen alle Gemeinden, die im Umkreis von 15 Kilometer um bas Sperrgebiet liegen.
Im übrigen weisen wir auf die Bestimmungen des Reichsviehseuchengesetzes hin.
- Lauterbach, den 16. Juni 1938.
Hessisches Kreisamt. I. V.: Schindel.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lanzenhain.
In der Gemeinde Lanzen ha in ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt.
Die (Gemeinde Lanzenhain wird zum Sperrgebiet erklärt.
In die Schutzzone fallen alle Gemeinden, die int Umkreis von 15 Kilometern um das Sperrgebiet liegen.
Im übrigen weisen wir auf die Bestimmungen des Reichsviehseuchengesetzes hin.
Lauterbach, den 16. Juni 1938.
' Hessisches Kreisamt. I. V.: Schindel.
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Landstraße II. Ordnung Gunzenau—Metzlos vom 16. Juni 1938 ab für feglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Nieder-Moos.
Die ausgestellten Warnunastafeln sind zu beachten.
Lauterbach, den 13. Juni 1938.
Hessisches Kreisamt. I. 93.: Schindel.
Kreisamt Schotten
Betr.: Schießübungen der Gendarmerie des Kreises Schotten.
„ Bekanntmachung.
Am 22. Juni 1938, von 8 Uhr ab, finden auf den Schieß« ständen des Schlltzenvereins Schotten, an der Straße Schotten— " Gedern, Schießübungen der Gendarmerie statt. Dauer des Schießens bis 11.39 Uhr. Während der genannten Zeit ist das Gelände beiden Schießständen, und zwar Weg vom Schießstand nach Vusenborn einschließlich bis Fußpfad nach Eschenrod einichließ- lich, polizeilich gesperrt Die ausgestellten Warirungsschilder sind zu beachten.
Schotten, den 14. Juni 1938.
Hessisches Kreisamt Sstotten. I. 93.: Schwan.
Kreisamt Alsfeld
Bekanntmachung.
Betr. Straßensperre.
Wegen Ausführung von Vrllckenüauarbeiten an der Gleen- bachbrücke wird die 'Landstraße II. Ordnung Ober-Eleen — Ehringshausen vom 13. bis 30. Juni 1938 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Kirtorf. Die auf- gestellten Warnungstafeln sind- zu beachten.
Alsfeld, den 3. Juni 1938.
Kreisamt Alsfeld. Dr. Schön ha ls.


