KmtsverkLndigungsb latt
ber Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Klsfeld
9k.»5. Jahrgang 1938 Beilage der Ob e r h e > si > che n Tageszeitung Giol-en. 16. April 1938
Kreisamt Gießen
Betr.: Dienstoersammlung der Fleischbeschauer und Trichineii- schaner.
Bekanntmachung.
Am Sa m s ta g, d e m 2 3. A p r i l 193 8, nachm. 2.30 Uhr wird in der Gastwirtschaft „Bayerischer Hof" in Siesten eine dienstliche Fleis chbefchauev- und Trichinenschauerversammlunq stattfinden.
Die Bürgermeister des Kreises wollen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer ihrer Gemeinden auf diese Versammlung ausdrücklich Hinweisen mit dem Bemerken, -ast etwaige Hinderungsgründe dem Kreisveterinäramt Gießen rechtzeitig zu melden find. _
Gießen, den 14. April 1938.
Kreisamt Gießen. I. 93.; Weber.
gang Orleshausen bis zur Abolf-Hitler-Linde wird zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Gemeinde zum Veobachtungsgebiet erklärt.
5. In Langen berg he im ist die Maul- und Klauenseuche erneut ausgebrochen. Die Hauptstraße vom Ortsausgang Marköbel bis zur Ortsmitte (Kreuz) wird zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Gemeinde zum Beobachtungsgebiet erklärt.'
6\ In Eckartshausen ist die Maul-' und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben. Ort und Gemarkung werden zum freien Gebiet erklärt
7. Die bisher noch als Veobachtungsgebiet geltende Ge- meinde H i mba ch wird zum freien Gebiet erklärt.'
Die jeweils vom Kreisveterinäramt angeordneten Maßnahmen werden hiermit ausdrücklich bestätigt Im übrigen wird auf die Anordnung des Reichsviehfeuchengefetzes verwiesen.
Büdingen, den 14. April 1938.
Kreisamt Büdingen. I. 93.: Kessel.
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Landstraße II. Ordnung Nr. 38 Ortsdurchfahrt Göbelnrod int Zuge der Straße nach Beltershain wirb ab 16. April 1938 a u fgehoben.
Gießen, den 14. April 1938.
Hessisches Krcisamt. Dr. Lotz.
Bekanntmachung.
Als Feuerbeschauer im 7. Bezirk, umfassend die Gemeinden Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen und Röthges, ist der Zimmermeister Karl Rinker aus Nonnenr oth von uns bestellt und verpflichtet worden.
Gießen, den 5. April 1938.
Krcisamt Gießen.
I. V.: Dr. Krüger.
Dienstnachrichtcn.
Ludwig Metzger aus Inheiden wurde kommissarisch zum Führer der Pflichtfeuerwehr zu Rodheim a. Horloff bestellt.
Detr. Die Feuerschau im 7. Bezirk des Kreises Gießen.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Verbüßung uneinbringlicher Schulversäumnisstrafen durch Haft.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Sie wollen berichten, ob und welche Schuloerfäumnisstrafen für uneinbringlich erkannt worden find.
Büdingen, -en 6. April 1938.
Kreisamt Büdingen. I. 93.: Kessel.
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf -er Landstraße II. Ordnung Büdingen—Pferdsbach ist wieder'aufgehoben. (
Büdingen, den 12. April 1938.
Hessisches Kreisamt. I. V.: Kessel.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen. Bekanntmachung.
1. In Wallernhausen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Sackgasse vor -er Wirtschaft Walther wir- zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Gemeinde sowie die Gemarkung zum Veobachtungsgebiet erklärt.
2. In -er Gemeinde Düdelsheim ist die Maul- und Klauenseuche erneut ausgebrochcn. Die Hindenburgstratze von der Schule bis zur Untermühle sowie die Markstraße werden zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Gemeinde zum Beobachtungsgebiet erklärt.
3. In -er Gemeinde Rommelhausen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben und Ort und Gemarkung zum freien Gebiet erklärt.
4. In der Gemeinde Calbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Hauptstraße, und zwar vom Ortsaus
Dicnstnachrichten.
Wilhelm Eiar von Eckartshausen wurde als Feldgefchwore- ner für die Gemeinde Eckarts hausen ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Der auf Dienstag, den 19. April 1938 fcsteqesctzte Krämer-, Rindvieh- und Schweinemarkt in Grebenhain findet nicht statt.
Bekanntmachung.
Betr.: Polizeivcrordnung betreffend die Zulassung von Jugendlichen unter 18 Jahren zur Vorführung von Bildstreifen.
Nachdem durch das Üichtipielgesetz vom 16. Februar 1934 unsere Polizeiverordnung vom 29. Mai 1929, betreffend die Zulassung von Jugendlichen unter 18 Jahren zur Vorführung von Bildstreifen, gegenstandslos geworden ist, wird diese nach Ermächtigung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — Abteilung III, mit Wirkung vom 1. April 1938 an aufgehoben.
Lauterbach, den 8. April 1938.
Kreisamt Lauterbach. I. 93.: Schindel.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Knnzenau.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Eun- zenau erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen ist, werden die durch Verfügung vom 14. 3. 1938 angeor-neten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.
Lauterbach, den 13. April 1938.
Hessisches Krcisamt. Vonhard.
Dienstnachrichten.
jVriii Seibert zu Lauterbach ist zum 2 Kommandanten twr Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach ernannt und verpflichtet worden.
Kreisamt Schotten
Betr.: Hochwasserschäden; hier: Instandhaltung der Bäche, An die Bürgermeistereien deg Kreises.
Auch in dem letzten Winter sind wieder erhebliche Schäden an Straßen, Wegen und Hosreiten entstanden, weil die Bäche und Abzugsgräben zur Abführung des Wassers nicht im Stande waren. Diese waren mit Geröll und Schutt belagert oder verwachsen. Seit langem war eine Ausräumung bis auf die Sohle nicht erfolgt. Die Gemeinden find nach dem Bachgesetz zur ordnungsmäßigen Räumung und Instandhaltung verpflichtet Wir beauftragen Sie daher, die erforderlichen Arbeiten, soweit es Witterung und Wasserstand zulassen, auszuführen.
Schotten, den 5. April 1938.
Hessisches Krcisamt Schotten. I. 93.: S ch w a n.


