Mittwoch, 16. März 1938
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Gnnzenau.
In der Gemeinde Gnnzenau ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich sestgestcllt morden. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Gunzenau;
b) ein Bcobachtungsgcbiet, bestehend aus den Gemeinden Reichlos, NiederÄioos und Metzlos.
Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt. Im übrigen weisen wie auf die Bestimmungen des Reichsvieh- feuchengesetzes hin.
Lauterbach, den 14. Mürz 1938.
Hessisches Kreisamt. I. B.: Schindel.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreis Schotten.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Kaulstoß und Mittel-Seemen erloschen ist, wird das aus den Gemeinden Ilbeshausen, Lanzenhain, Vaitshain, Grebenhain, Crainfeld, Bermuthshain, Ober-Moos, Salz, Freiensteinau, Holzmühl, Fleschenbach und Radmühl gebildete gefährdete Gebiet wieder aufgelöst Di« durch Verfügung vom 5. 2. 1938 erlassenen Anordnungen treten damit wieder außer Kraft.
Lauterbach, den 12. März 1938.
Hessisches Kreisamt. I. V.: Schindel. ,
Bekanntmachung.
Betresfend: Maul- und Klauenseuche in Nösberts.
Nachdem di« Maul- und Klauenseuche in der Gemeind« Nösberts erloschen und di« Schlußdesinfektion abgenommen ist, werden die durch Verfügung vom 14. 2. 1938 angeordneten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.
Lauterbach, den 12. März 1938.
Hessisches Kreisamt. I. V.: Schindel.
D i e n st n a ch r i ch t e n. f
Heinrich Voß III. zu Rcichlos ist zum Feldschützen der Gemeinde Reichlos ernannt und verpflichtet worden.
Kreisamt Schotten
Betr.: Ecbührcnabgabc für Automaten, Musikwerke und Radioapparate im Rechnungsjahr 1938.
Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wieg- Automaten, Kraftmesser oder «inen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder einen dem gleichen Zweck dienenden Radioapparat, ferner wer in einem öffentlichen Wirtslokal ein Klavier oder ein sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat dies zuvor bei dem Kreisamt anzumelden und die vorgeschriebene Gebührenabgabe zu entrichten.
Diese beträgt jährlich für die Zeit vom 1. April bis 81. März:
a) für Warenverkaufsautomaten:
1 und 2 Geldeinwiirfe 2 RM.
4 Geldeinwürfe
....... . 4 „
6 Geldeinwiirfe
■ 5 „
8 Geldeinwürfe
■ ■>■■■■■• 6 „
12 Geldeinwiirfe b) für andere Automaten
8 „
als Warenautomaten
3. V. Waagautomaten
. » i »««.,» - 2—20 „
c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bzw.
jeden Radioapparat je nach Größe, Ankaufs
preis und Leistungsfähigkeit........ 5
Für besonders leistungsfähig« Instrumente kann die Gebühren- abgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden.
Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tischautomaten der Mindeststempel erhoben, sondern es werden «ine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zusammengesaßt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist.
Entsteht die Abgabcpslicht für die unter a), b) und c) auf« geführten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden, sind gebührenfrei. Solch« Klaviere müssen durch Aufschrift oder durch einen an sichtbarer Stelle befestigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein ...........zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein.
In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen di« Klaviere geschlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Eebührenbetrag zur Folge.
Die Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radioapparaten kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Krcis- amt erfolgen. Wer dies unterläßt, ist zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März verpflichtet. Die Erhebung der Gebühren, die Ausstellung der Jahreskarten, sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns (nebenan im Forstamtsgebäude), vormittags von 8 bis 12 Uhr statt.
Gleichzeitig fordern wir hiermit alle Inhaber von Jahreskarten für Automaten, Musikwerk« und Radioapparat« auf, die Gebührenabgabe für das Rechnungsjahr 1938 — 1. April 1938 bis 31. März 1939 — bis spätestens 15. April 1938 bei uns, vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten.
Schotten, den 11. März 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.
Bekanntmachung.
Das II. Bataillon Infanterie-Regiment 116 in Gießen wird ant 24. und 25. März 1938 in der Zeit von vormittags 7 Uhr bis nachmittags 13 Uhr ein Scharfschießen mit S. M. G. in dem Raum« Langd — Rabertshausen — Ulfa — Stornsels — Atzelberg durchführen.
Während des Schießens wird der gefährdete Raum von der Trupps abgesperrt. Das Betreten des abgesperrten Geländes ist während den Schießübungen streng verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Für di« Dauer der Schießübungen werden folgende Straßen, soweit sie im Kreise Schotten liegen, gesperrt:
1. Ulfa — Gonterskirchen,
2. Ulfa — Siorufels.
Umleitung erfolgt innerhalb des Kreises Schotten über Eichelsdorf — Naiurod — Einartshausen.
Schotten, den 15. März 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Schotten.
B e k a 11 n t m a ch u n g.
Nachdem di« Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Knnlstoß und Mittel-Seemen erloschen und die Cchlußdesinfek- tion abgenommen ist, heben wir die mit unseren Verfügungen vom 4. und 8. Februar 1938 angeordneten Schutzmaßnahmen wieder auf.
Der Kreis Schotten ist damit wieder seuchenfrei.
Die Bürgermeister des Kreises weisen wir auf Vorstehendes besonders hin und empfehlen ortsübliche Bekanntmachung.
Schotten, den 11. März 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.


