Ausgabe 
15.2.1938
 
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5Lmt§verkündigung§blatt

der Kreisämter (büßen, Friedverg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb

9ir. 21 Ziahcgang 1938 '-Beilage Dei £)beri)e||i|d)en Tageszeit» iicz ließen 1Z», Februar 1938

Kreisamt Büdingen

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche; hier Erklärung von Gemar­kungen zu Beob«chtnngsge b ie t anläßlich des Ausbruchs der Seuche im Kreise" Gelnhausen.

Auf dem Hühnerhof, Gemarkung Gettenbach (Kreis Geln­hausen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Aus diesem Grunde rverden die Gemarkungen Haingründau und Mittelgründau zu Beobachtungsgebiet erklärt.

Im übrigen werden die von dem Kreisveterinäramt ge­troffenen Anordnungen bestätigt; auf die -besonderen Bestim­mungen des Reichsvieh-seuchengesetzes wird verwiesen.

Büdingen, den 10. Februar 1938.

Hessisches Kreisamt. I. B.: Kessel.

Kreisamt Aisteid

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 25. Januar 1938. Abteilung VII. Peter-Gemeinder-Straße 3.

Zu. Nr. VII-11L 11883 Ruf-Sir. 7711

Betr.: Ausnahme in die zweijährige Handelsschule.

An die Kreis, und Stadtschulämter und dre Direktionen der oisentlichrn und privaten zweijährigen Handelsschulen.

Zur einheitlichen Regelung des Zugangs zur zweijährigen Handelsschule und zur Sicherung einer sinnvollen Berufslenkung im kaufmännischen Beruf ordne ich im Einvernehmen mit dem Landesarbeitsamt Hessen folgendes an:

1. Die Leiter der Handelsschulen nehmen mit den für ihr Ein­zugsgebiet zuständigen Berufsberatungsstellen nach.Abschluß der entsprechenden Borarbeiten (Ende Januar) Verbindung auf und lassen sich eine Liste der für den kaufmännischen Beruf ausgewählten Jugendlichen zustellen.

2. Alle aufzunehmenden Schüler haben sich wie seither einer Ausnahmevrüfung in den Fächern Rechnen, Deutsch, Ge­schichte und Erdkunde zu unterziehen.

8. Di« Aufnahmeprüfung, zu der die Aufgaben einheitlich ge­stellt werdem findet jeweils am Montag der letzten Schul­woche des Schuljahres statt. Das letzte Schulzeugnis ist vorzulegen.

4. Die Bervertung erfolgt nach Punkten und zwar:

Deutsch 30 Punkte (je 10 für Rechtschreiben, Satzzeichen und Ausdrh;

Rechnen 12 Punkte (je 2 für eine Aufgabe);

Erdkunde = 24 Punkte (je 3 für eine Frage);

Geschichte 24 Punkt« (je 3 für eine Frage).

Für jeden Fehler wird entsprechend 1 Punkt in Abzug ge­bracht.

6. Zur Bearbeitung stehen zur Verfügung:

für Deutsch 2 Stunden, Rechnen IV* Stunde, Erdkunde und Geschichte/< Stunde. ?

6. Für die Aufnahme müssen mindestens 60 Punkte erreicht sein.

7. Die abgewiesenen Schüler sind dem zuständigen Arbeitsamt und der Handelskammer zu melden.

8- Die Aufnahmeprüfung für das Schuljahr 1938 wird ein­heitlich auf Montag, den 28. März 1938, 8 Uhr, festgesetzt. Andere, von den Schulleitungen bereits bekanntgegebene Termine find hinfällig.

I. Erfahrungsberichte stnd mir zum 1. Juni 1938 vorzulegen. Im Auftrag: Ringshauf« n.

Vorstehende Verfügung

Alsfeld, den 10. Februar 1938.

den Schulvorständen des Kreises ^fÄwünte mit dem Ersuchen, den erwähnten Erfahrungs- >encht bis 1. 5. 1938 zu erstatten. Fehlmeldung ist erforderlich. Kreisschulamt Alsfeld. I. V.,' Walter.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 29. Januar 1938. Abteilung VII. Peter-Gemeinder-Straße 3.

Zu. Nr. V1I/IV. 25 023. Ruf-Nr. 7711.

Betr.: Ausstellung von Zeugnissen für Frei- und Fahrten- schwlinmer.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen.

Den abschriftlich nachstehenden Erlaß des Herrn Reichs« erziehungsnnnisters bringe ich hiermit zur Kenntnis. Die seit­her für die hessischen Schulen verausgabten Ausweise für Frei­schwimmer fallen mit Beginn des neuen Schuljahres fort. Die Schulleitungen stellen künftig die Schwimmzeugnisse in der vor­geschriebenen Form und Große selbständig aus und melden big 15. April eines jeden Jahres die Zahl der an Jungen und Mäd­chen ausgehändigten Zeugnisse. Für die Abschlußklassen ist hier­bei auch das Zahlenverhältnis zwischen Freischwimmern und den übrigen Klassenangehörigen anzugeben.

Im Auftrag: Ringshausen.

Abschrift.

Der Reichs- und Preußische Münster für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

K Hb 8216/9. 12. 37 (92). K la, E Ila, E III (b).

Berlin W. 8, den 23. Dezember 1937.

An die Ilnterrichtsverwaltungen der Länder pp.

In Ergänzung meines Runderlasses vom 14. September 1937 K Hb 8215/5. 8. 37 (46), E II, E lila. Ni. (a) Richt­linien für die, Leibeserziehung in Jungenschulen Seite 18 Absatz 1 betreffend Frei-, Fahrten- unv Rettungsschwimmer« zeugnisse bestimme ich, daß die Frei- und Fahrtenschwimmerzeug» nisse nach nachstehendem Muster vom Schulleiter ausgestellt wer­den. Sie sind als Beurkundung der im Rahmen des Schul­schwimmunterrichts erzielten Leistungen kostenlos an die Schüler abzugeben. Von der Ausstellung -besonderer Rettungs­schwimmerzeugnisse ist mit Rücksicht auf die Leistungsscheine her Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft abzusehen.

Gleichzeitig hebe ich die Erlasse des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst- und Bolksbildung U VI 235, kl II, III A vom 26. Februar 1927 und U VI 2586/28 vom 30. Januar 1929 auf.

Um kleberanstrengungen und körperlichen Schädigungen vor- z-ubeugen, mache ich es jedem Turnlehrer zur Pflicht, besonders vor Abnahme der Fahrtenschwimmerprüfung, den körperlichen Allgemeinzustanv bzw. die körperliche Entwicklung der >betref« fenden Jungen (vergl. S. 19 Ziffer 29 Absatz 13 der Richt­linien) und di« äußeren Umstände der Leistungsprüfung (Wassertemperatur usw.) zu berücksichtigen.

In Vertretung: gez. Z f ch i n tz s ch.

Schwimm-Zeugnis.

Auf Grund der am.......... 19 . . abgenommeneil

Schwimmprüsung erhält der (die) Schiiler(in)

geboren am.........19 . . das

Freischwimmer-

Fahrtenschwimmer- -Zeugnis,

nachdem er (sie) nach den Richtlinien für die Leibeserziehung in Jungenschulen (Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vo«n 14. Sep- tember 1937 K Hb 8215/5. 8. 37 (46), E II, E Illa, M (a)) für dieses Zeugnis vorgeschriebenen Leistungen im Schwimmen erfüllt hat.

(Unterschrift und Stempel des Schulleiters.)

(Papiermaß 14,8 mal 21 Zentimeter.)

_ , . Alsfeld, den 10. Februar 1938. Vorstehende Verfügungen

den Schulvorständen des Kreises.

zur Kenntnisnahme und Beachtung.

Die geforderten Berichte wollen Sie bis 15. März eine» jeden Jahres hierher erstatten. Fehlanzeigen stnd erforderlich.

Kreisschulamt Alsfeld. I. V.: Waller.