Ausgabe 
13.10.1938
 
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klmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gietzen, Friedverg, büöingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

91t.US Jahrgang 1938 Beilage der Oberhefsischen Tageszeitung

Gießen, 13. Oktober lass

Kreisamt Gießen

Betreffend: Einsendung der Rechnungen der evangelischen und katholischen Kirchenfonds für 1937 Rj. bezw. 1935/37 Rj. an die Gemeinderechnungskammer.

An die evangelischen und katholischen Kirchenvorstände des Kreises.

Soweit Berichte über die Ablieferung der Kirchenrechnungen an die Eemeinderechnum gs-kammer in Darmstadt noch nicht vorliegen, erinnere ich an alsbaldige Berichterstattung.

Die Vorsitzenden der Kirchenvorstände haben gegebenenfalls mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die Aufstellung der Rech­nung bezw. deren Fertigstellung umgehend erfolgt. Auf alle Fälle ist bis zum 16. November 1938 über den Sachstand zu berichten.

Gleichzeitig mache ich nochmals auf mein Ausschreiben vom 31. Mai 1937, betreffend die Einsendung der Gemeinde- und Kirchenrechnungen und den Abschluß der Handbücher auf­merksam.

Gießen, den 10. Oktober 1938.

Kreisamt Gießen.

I. V-: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betreffend: Di« Freifischerei in der Lahn.

Zur Beseitigung von Zweifeln weise ich erneut alle Per­sonen, die auf Grund einer Fischerei karte berechtigt sind, in der Freifischerei der Lahn zu fischen, auf folgendes hin:

Nach dem Fischereigesetz vom 27. April 1881 ist das Mit- führen von Fischkesieln und Käschern nicht statthaft, da nach diesem Gesetz das Angeln mit Fischködern in der Freifischerei verboten ist. Das Angeln ist nur mit der einfachen Hand­angel zulässig.

Untereinfacher Handangel" im Sinne des Art. 35, 36 und 48 des Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes vom 27. April 1881, die Ausübung und den Schutz der Fischerei betr. vom 29. April 1911, ist eine Angel mit einer Schnur zu verstehen, an der sich nur e i n einfacher Angelhaken mit nur einem natürlichen oder künstlichen Köder befindet. Lebende, tote oder künstliche Fischchen sind ausgeschlossen. Di« einfache Handangel muß bei bewegtem Wasser mit dem Strom treiben können und stets in der Hand des Fischers bleiben

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 RM. und evtl, mit Entziehung der Fischereikarte bestraft.

Eiehen, den 10. Oktober 1938.

Hessisches Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber-

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Queckborn. Bekanntmachung.

Nachdem der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auch in der Schafherde der Gemeinde Queckborn festgestellt worden ist, werden in Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 22. September 1938 die Gewanne Sanstecken, Eichenberg und Molkenborn der Gemarkung Queckborn zum Sperrbezirk erklärt.

Gießen, den 8. Oktober 1938.

Kreisamt Gießen.

2. V.: Weber.

Betreffend: Wiederbeginn des Unterrichts an den Volksschulen in den Gemeinden des Kreises Gießen.

An die Schulvorstände des Kreises.

Der Unterricht an den Volksschulen in den Landgemeinden des Kreises Gießen beginnt, wie in der Ferienordnung vor­gesehen, wieder am 19. Oktober 1938.

Gießen, den 11. Oktober 1938.

Kreisschulamt Gieße».

I. V.: N e b e l i n g.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Gunzenau.

In der Gemeinde Gunzenan ist die Ala ul- und Klauen­seuche amtstierärztlich festgestellt worden. Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt.

Die Gemeinde Gunzenau wird zum Sperrbezirk erklärt.

In die Schutzzone fallen alle Gemeinden, di« im Umkreis von 15 Kilometer um das Sperrgebiet liegen.

Im übrigen weise ich auf di« Bestimmungen des Reichs­viehseuchengesetzes hin.

Lauterbach, den 10. Oktober 1938.

Kreisamt Lauterbach.

I. I.: Stumpf.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Maar.

In der Gemeinde Maar ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Di« Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt.

Di« Gemeinde Maar wird zum Sperrgebiet erklärt.

In die Schutzzone fallen alle Gemeinden, di« im Umkreis von 15 Kilometer um das Sperrgiebt liegen

Im übrigen weife ich auf die Bestimmungen des Reichs- viehseuchcngefetzes hin.

Lauterbach, den 10. Oktober 1938.

Kreisamt Lauterbach.

I. I.: Stumpf.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Landstraße II. Ordnung Nr. 140 MischenIlsdorf und Solms-Ilsdorf" ist wieder aufgehoben.

Schotten, den 8. Oktober 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Dien st nachrichten.

Hermann Klehm von Steinberg wurde als Feldschütze für bi« Gemeinde Steinberg ernannt und verpflichtet.

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der Kreisämter Meßen, lkriedberg. Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.

Oberhessische Tageszeitung