Sonntag, 12. Juni 1938 .
c) die 6djuljcufliujie und Siachweife über seine Verufsaus- Bildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung),
d) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zwecke auszuhändigen,
e) Ausweise über Zugehörigkeit zur HZ (Manne-HI, Fliegereinheiten der HZ), zur SA (Manne-SA), zur Z, zum lscSKK, zum NS-Reiterkorps, zuin Deutschen Seglerverband, zum NSFK . (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) unv über die Ausbildung in diesem, zum RLV (Reichsluftschutzbund), zum FWGM (Freiwiller Wchrsunk, Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateursenve- und Empfangsdienst), zur TN (Technische Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur ^Feuerwehr,
k) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens,
g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Gruud- schein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebensret- tungsgesellschaft (DLRG),
h) den Nachweis über fliegerische Betätigung, für Angehörige des fliegerischen Zivil Personals, der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftverwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters Uber fliegerisch- sachliche Verwendung und Art der Tätigkeit,
i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote),
k) die Bescheinigung über die Krastfahrzeugausbildunq beim , RSKK — Amt für Schulen, den Re-iterschein des Reichs- inspetteurs für Reit- und Fahrausbildung,
I) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz, m) den Nachweis über Seefahrzeiten — Seefahrtbuch, über den Besuch von Seesahrtschulen, Schiffsingenieurschulen, der Debeg-Funkschule — Vefähigungszeugnisse, -
n) das Sportfeeschifferzeugnis, das Sporthochseeschiffahrtzeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes für Seefahrt oder für ortsnahe Küstenfahrt, den Führerschein des Hochseesportverband« „Hansa" und das Zeugnis zum „L"-Fiihrer für Seesport der Marine-HI,
o) den iliachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspatz oder Arbeitsvienstpatz, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft),
p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehr- nmcht, Landespolizei oder s s- Ve rs llg ungstruppe,
q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der -Verfügungstruppe,
r) das Brillenrezept beim Vorliegen von Sehfehlern,
s) 2 Patzbilder (37 mal 52 mm, in bürgerlicher Kleidung, ohne Kopfbedeckung, von vorne gesehen, möglichst keine Amateuraufnahmen), wenn sie bei der Erfassung Lei der polizeilichen Meldebehörde nicht abgegeben wurden.
il. Zur Aushebung:
a) den Wehrpaß,
bj etwaige sonstige Unterlagen über sein Wehrdienstverhältnis,
c) bei Verlust des Wehrpasses eine Bescheinigung der Wehr- «rfatzdienftstelle, datz der Verlust zur Ausstellung eines neuen Wehrpasses gemeldet worden ist,
d) das Brillenrezept bei Vorliegen von Sehfehlern,
e) Nachweise, wie unter I a—s aufgeführt, soweit sie nach der Musterung erworben oder Aenderungen in ihnen vorgenommen wurden.
Strasvorschristen und Zwangsmaßnahmen
Die Dienstpflichtigen haben pünktlich zum angeordneten Musterungs- und Aushebungstermin zu erscheinen. Einzel- ladung der Dienstpflichtigen durch das Kreisamt ergeht nicht.
„ Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen, oder den vorstehenden Anordnungen zu- widerhandeln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, von dem unterzeichneten Kreisamt mit Geldstrafe bis zu 150,— RM. oder mit Haft bestraft. Gegebenenfalls kann mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Dienstpflichtige, die während der Musterung und Aushebung gegen die militärische Zucht und Ordnung verstoßen und gegen die Anordnung des Wchrbezirkskommandeurs zuwiderhandeln, können vom Wehvbezirkskommandeur disziplinarisch bestraft werden.
Versuche Dienstpflichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Strafaeletzbuches bestraft.
Gießen, den 10. Juni 1938.
Krcisamt Gietzen
Dr. Lotz.
Bekanntmachung.
.Der Metzger Karl Leidich beabsichtigt, di« auf dem Grundstück der Gemarkung Erüningen Flur I Nr. 96, Adolf-Hitler- Strape 26, bereits vorhandene Schlacht hausanlag« wesentlich zu k! orll‘t 2ch bringe dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach
Erscheinen dieser Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll bei mir vorzubringen. Rach Ablauf üer Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden. Beschreibungen und Pläne liegen innerhalb der vorbezeichneten Frist auf meiner Registratur zur Einsichtnahme offen.
Gietzen, den 10. Juni 1938.
Kreisamt Gietzen
I. V.: ,gez. Dr. Fuhr.
Kreisamt Friedberg
Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den Orten Steinfurth, Oppershofen, Kirch-Göns und Bauernheim erloschen ist, wird folgendes angeordnet:
1. In den Gemeinden Steinfurth, Oppershofen und Kirch- Göns werden sämtliche viehpolizeilichen Maßnahmen aufgehoben.
2. Der aus, der Gemeinde Vauernheim gebildete Sperrbezirk wird aufgehoben und die Gemeinde zum Beobachlungsgebiet erklärt.
F r ied be r g/H., den 9. Juni 1938, Krcisamt Friedberg Dr. Brau n.
Betreffend: Verwertung des Darmfettcs auf Schlachthöfen.
Bekanntmachung.
Ich weife die Angehörigen des Fleischerhandwerks auf nachstehenden Runderlatz des Reichs- und Preutz. Ministers des Innern vom 16. Mai 1938 hin und empfehle Beachtung.
F r ied ber g/H., den 9. Juni 1938.
Kreisamt Friedberg Dr. Braun.
Abschrift.
(1) Es ist darüber geklagt worden, datz beim Ausschlachten der Schlachttiere in, den Schlachthöfen das den Därmen anhaftende Fett ungenügend und wenig sorgsam entfernt werde. Dadurch würden große Mengen von genußtauglichem Fett zum menschlichen Genuß ungeeignet und nur der technischen Verwertung zugefllhrt.
(2) Die pflegliche, saubere und möglichst vollständige Gewinnung des Fettes beim Ausschlachten ist an sich Sache des Fleischerhandwerks. Ich,ersuche aber, auch die Schlachthofverwaltungen anzuhalten, datz,sie ,sich im Benehmen mit den beteiligten Gewerbetreibenden für die pflegliche und möglichst vollständige Gewinnung des Darmfettes zur menschlichen Ernährung ein« setzen.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthalter in Hessen.
— Landesregierung — Darmstadt, den 24. Mai 1938. Abteilung VII.
Zu Nr. VII/IV. 27 172.
Betreff: M ode l lba u-A u s b i ld u n g s na chwe i s.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen.
Das abschriftlich nachstehende Schreiben des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Korpsführer des Nationalsozialistischen Fliegerkorps bringe ich zur Kenntnis und ersuche um entsprechende Beachtung.
Im Auftrag: Großmann.
Abschrift.
Der Reichs- und Preuhische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
K I b 8718/3. 2. 38 (232), E II c. Berlin, den 20. April 1938
An den Herrn Korpssührer des NSFK, Berlin W. 35.
Das in der Anlage beigefügte Muster eines Modellbau- Ausblldungsnachweifes ist seitens einer Gruppe des NSFK an die Schulträger verteilt worden mit dem Ersuchen, dafür besorgt zu sein, daß die Lehrkräfte die entsprechenden Eintragungen vornehmen.
Ganz abgesehen davon, daß aus grundsätzlichen Erwägungen heraus Beurteilungen über Schüler nur an die Erziehungsberechtigten gegeben werden dürfen, würde die Ausfüllung ber einzelnen Spalten (z. V. Grundausbildung) eine erhebliche zusätzliche Belastung der Lehrerschaft, insbesondere bei den größeren Schulsystemen, bedeuten.
Ich bitte daher, die Gruppen anzuweisen, von dem bereits In Durchführung begriffenen Vorhaben Abstand nehmen zu wollen. Unterschrift.


