Ausgabe 
12.6.1938
 
Einzelbild herunterladen

Kmtsverkündigungsblatt

5er Ureisämter Gießen, Zriedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Slsfeld

Nr.83. Jahrgang 1938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen, 12. Juni 1938

Kreisamt Gießen

Gestellungsaufruf zur Musterung und Aushebung 1938.

Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1935 und des Reichs­arbeitsdienstgesetzes vom 2b. 6. 1935 wird zur Musterung und Aushebung 1938 Nachstehendes bekanntgegeben:

Gcstellungspslicht.

Die nachfolgend näher bezeichneten Dienstpflichtikeu sind ver­pflichtet, sich zur Musterung und Aushebung persönlich zu stellen.

Zur Musterung haben sich zu stellen:

a) die Dienstpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1918

b) die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1919, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. August 1919 einschließlich ge­boren sind,

c) die bei der letzten Musterung wegenzeitlicher lln- tauglichkeit" zurückgestellten Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1913, 1914, 1915. 1916 und 1917

d) die wegenze itlicher U n ta u g l i ch ke i t" aus dem Reichsarbeitsdienst entlassenen Dienstpflichtigen, die eine Arbeitsdienstzeit unter 3 Monaten abgeleistet haben, soweit nicht ihre endgültige Eiitlassung aus dem RAD verfugt ist; d- h., daß mit der abgeleisteten Arbettsdienst- zeit unter 3 Monaten die gesetzliche Arbeitsbienstpflicht als erfüllt verfugt ist,

e) die wegenzeitlicher U ii ta u g l i ch ke i !t" von einem Erganzungstruppenteil entlassenen Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914 und 1915, die eine Ausbildung unter 1 Monat erhalten haben,

k) die wegenzeitlicher U n t a ug l i ch ke i t" bei einem aktiven Truppenteil entlassenen Dienstpflichtigen der Jahrgange 1914, 1915 und der im 1. Merteljahr "1916 ge­borenen Dienstpflichtigen,

g) die bei der Einstellung'bei einem aktiven Truppenteil Wfgenzeitlicher U n ta ug l i ch ke i t entlassenen Dienstpflichtigen des 2., 3. und 4. Vierteljahres 1916 und Vos ganzen Jahrgangs 1917, die f. Zt. freiwillig ein- fl-etreten sind.

h) die aus häuslichen und wirtschaftlichen Grün­den sowie aus beruflichen Gründen bis 1938 zurück- gestellten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914, 1915 1916 und 1917,

i) die aus häuslichen und wirtschaftlichen sowie aus beruflichen Gründen über die Musterung 1938 hinaus (d. h. bis 1930 bzw. 1910) zurllckgestellten Dienst- plllchtigen der Geburtsjahrgänge 1913, 1914; 1915, 1916 und 1917,

k) nlle österreichischen Bundesbürger, di« durch dre, Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen r. ^ieich deutsche Staatsangehörige geworden sind und ihren

, dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich außerhalb des

i-; 3 Oesterreich haben, und zwar der Jahrgänge 1914,

_ 1915, 1916, 1917, 1918 und diejenigen des Jahrgangs 1919,

E bis zum 31. August 1919 einschließlich geboren sind.

Zur Aushebung haben sich zu stellen:

a) Dienstpflichtig« (Ers.-Res. I) der Geburtsjahrgäuge 1916 , und 1917 (Taugliche und bedingt Taugliche),

b) dre Dienstpflichtigen sErs.-Res. I) der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915 sowie die int 1. Vierteljahr 1916 Geborenen, die bei der letzten Aushebung

an) alsNachersatz" und

bb) zur Gestellungzur Aushebung 1938" bestimmt worden sind.

Jeder Ersatz-Reservist I, der zur Aushebung gestellungspflich- ist und bisher «inen seit der Musterung vorgenommenen nusenthaltswechsel bei der polizeilichewMeldebehörde oder beim -ttuchrbezirkskommando (Wehrmeldeamt) nicht gemeldet hat, hat dres sofort nachzuholen.

3ur Musterung und Aushebung hat auch der Dienstpflichtige zu erscheinen, der aus wirklich unbedingt notwendigen Gründen stliie Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen will. Der An­trag auf Zurückstellung ist vor der Musterung und Aushebilng ~!Cl der Kreispolizeibehörde (Kveisamt Gießen) einzureichen, ölen Anträgen ist das erforderliche Veweismaterial beizufügen; bei Anträgen auf Zurückstellung aus beruflichen Gründen eine -Bescheinigung der Ausbildungsstelle der Lehranstalt. Der An­

trag kann von dem Dienstpflichtigen, seiner Ehefrau oder feinen Verwandten 1. Grades gestellt werden. Treten die Gründe für die Zurückstellung erst nach diesem Zeitpunkt ein, so kann der Antrag nachträglich bei dem Kreisamt gestellt werden.

Dienstpflichtige, die am Musterungs- und Aushebungstag aus zwingenden Gründen vom Ort ihres dauernden Aufenthalts abwesend sind, müssen Dauer und Grund der Abwesenheit und ihre Anschrift während dieser Zeit möglichst zwei Wochen vor Beginn der Musterung der Ortspolizeibehörde mündlich oder schriftlich Mitteilen,

Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung und Aushebung verpflichtet sind, haben hierfür ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes vor­zulegen. Kann in letzterem Falle der Sichtvermerk nicht recht­zeitig -beschafft werden, so genügt die Auskunft der Ortspolizei­behörde, Entstehende Gebühren müssen von den Dienstpflichtigen selbst getragen werden.

Die Dienstpflichtigen haben gewaschen, mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zur Musterung und Aushebung zu erscheinen. Sport- oder Badehose, Turnschuhe oder sonstige leichte Schuhe sind mitzubringen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Anspruch auf Reisekosten oder Entschädigung für Lohnausfall für die Dienst­pflichtigen nicht besteht. Vor und bis zum Abschluß der Muste­rung und Aushebung ist der Genuß von alkoholischen Getränken verboten.

Das Mitbringen von Verpflegung wird anheimgestellt, da das Musterungs- und Aushebungsgeschäft sich über den ganzen Tag erstreckt. Es empfiehlt sich, keine Wertsachen und bergt mit- z »bringen.

Die Musterung und Aushebung erfolgt nach nachstehendem Musterungs- und Aushebungsplan,

Musterungs- und Aushebungsplaii.

Zuständig« Ersatzdienststelle: Wehrbezirkskommando Gießen.

Die Musterung und Aushebung findet in der Zeit vom 29. ^uni bis 14. Juli 1938, vormittags von 812.30 und nach­mittags von 1418 Uhr, statt.

Die Gestellung der Dienstpflichtigen der einzelnen Gemeinden erfolgt:

in Gießen, Hotel Burghof:

am 29. 6.38: Heuchelheim, Klein-Linden, Allendorf/Lahn, Holz­heim;

am 30.6.38: Großen-Linden, Leihgestern, Grüningen, Allen- dorf/Lumda;

am 1.7.38: Lang-Göns, Watzenborn-Steinberg, Hausen, Oppen­rod, Annerod, Rödgen;

am 4.7.38: Großen-Vuseck, Alten-Buseck, Beuern, Lollar, Trohe, Treis/Lda.;

am 5.7.38: Wieseck Staufenberg, Ruttershausen, Mainzlar, Daubringen, Climbach.

in Lich, Altes Rathaus:

am 7.7.38: Lich, Nieder-Beffingen, Ober-Vesiingen, Inheiden, Dorf-Güll, Ober-Hörgern, Eberstadt, Birklar;

am 8.7.38: Hungen, Langd, Rodheim, mit Hof Graß, Raberts­hausen, Steinheim, Bellersheim, Obbornhofen, Bettenhausen, Muschenheim, Langsdorf, Trais- Horloff, Utphe;

nm 11.7.38: Ettingshausen, Harbach, Hattenrod, Burkhards­felden, Albach. Steinbach. Garbenteich, Villingen, Ronnenroth, Röthges, Münster;

>n Grünberg, Rathaus:

am 13. 7.38: Londorf. Kesselbach. Rüddinashausen, Weitershain, Odenbausen, Eeilsbaulen Atterthauien. Bersrod mit Winnerod. Reiskirchen, Lindenstrutb. Oueck- born;

am 14.7.38: Lauter Staken. Göbelnrod, Neinbardsho'" Lumda S<ano-n>-"d Veltersbain. Stockhausen, Weickarts- bain OiHin5nrg

Urkunden und Nachweise.

Jeder Dienstpflichtige hat mitzubringen:

I. Zur Musterung:

a) den Geburtsschein,

b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpa'tt