Kmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und HIsfelb
— —- . ■ ■ ™~~"
Jahrgang 1938 Beklage der Ober hei glichen Tageszeitung Gießen 12. April 1938
- /
Kreisamt Gießen
iktc.: Sprechstunden des Kreisschulamts. ,
An die Schulvorstände des Kreises.
Die Sprechstunden des Kreisschulamtes fallen am Mittwoch, dem 13. April 1938, aus.
Gießen, den 11. April 1938.
Kreisschulamt Gießen. I. 93.: Nebeling.
Bctr.: Ucbersiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden.
An die Ortspolizeibehörden und Schulvorstände des Kreises.
Wir bringen in Erinnerung, daß die Ortsschulvorstände durch die Ortspolizeibehörden sowohl von dem Z u - als von dem Wegzug schulpflichtiger Kinder und Berufsschüler zu benachrichtigen sind.
Gießen, den 6. April 1938.
Kreisschulamt Gießen.
I. SB.: Nebeling.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Trais-Münzenberg erloschen ist, heben wir die mit unserer Verfügung vom 9. März 1938 hinsichtlich der Gemarkung Muschen- heim getroffenen Maßnahmen wieder auf.
Gießen, den 9. April 1938.
Kreisamt Gießen. I. SB.; Weber.
Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier; SBesichtigung der Fcuerlöschcinrichtungcn und Abhaltung von UebNugen.
An die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.
Nach dem gemäß § 8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reifeplan werden die Besichtigungen und Uebungen der Feuerwehren im Jahre 1938 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgeholten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wirb Ihnen von dem Kreisseuerwehrinfpektor noch mitgeteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisfeuerlöschordnung erfolgt.
Gleichzeitig weifen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehr- inspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach § 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß § 27 der Kreis- feuerlöschordnung (siehe auch' unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 — Am tsverkündigung sblatt Nr. 25) zu führenden Liften und Verzeichnis einzusehen und auf di« Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten.
Wegen etwaiger Entschuldigungen verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsvcrkündigungs- blatt Nr. 69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichleiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister oder Kommandanten gewährt werden kann, damit die Mannschaften bei den Uebungen möglichst vollzählig sind. -
Es erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bzw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigungen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle besprochen werden können.
Wir weisen noch darauf hin, daß di« in dem nachstehenden Reiseplan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuerlöscheiiirichtungen zu erwarten haben.
R e i sc p l a n
für die Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Uebungen int Kreise Gießen für das Jahr 1938.
Mai 7.: Allendorf a. d. Lahn.
„ 8.: Hausen, Rider-Bessingen, Röthges, Ettingshausen.
„ 15.: Steinbach, Harbach, Oueckborn, Lauter
mit der Kreismotorspritze I. Fahrt.
,, 21.: Leihgestern.
„ 22.: Staufenberg, Ruttershausen.
Mai 28.: Klein-Linden.
„ 29.: Domäne Schiffenberg.
Juni 11.; Großen-Linden.
„ 12.: Kesselbach, Allertshausen, Climbach, Beuern.
Juli 2./3.: Kreisfeuerwehrtag in Watzenborn-Steinberg.
„ 17.: Utphe, Rabertshausen.
Ang. 14.: Lindenstruth, Burkhardsfelden, Reinhardshain.
„ 21.: Daubringen, Mten-Bufeck, Bersrod, Saasen.
„ 28.: Weitershai n, S tost hausen, Weickartshain.
Sept. 3.: Wiesest.
„ 10.: Heuchelheim.
„ 25.: Garbenteich, Virklar, Muschenheim, Eberftadt mit der Kreismotorspritze II. Fahrt.
Gießen, den 6. April 1938.
Kreisamt Gießen. I. SB.: Dr. Fuhr.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.
Bekanntmachung.
1. In der Gemeinde R i n d e r b ü g e n — Rinderbüßerhof —< ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Der Rinderbüger Hof wird zum Sperrgebiet erklärt. Der übrige Teil der Gemeinde Rinderbügen gilt als Beobachtungsgebiet.
2. In der Gemeinde B e r stad t ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Von der Gemeinde wird der Ortsteil vom Ausgang nach Utphe bis zur Gastwirtschaft Völbel zum Sperrgebiet erklärt. Der übrige Teil der Gemeinde gilt als Beobachtungsgebiet.
Die von dem Kreisveterinäramt Büdingen ungeordneten Maßnahmen werden hiermit ausdrücklich bestätigt. Im übrigen wird auf die Bestimmung des Neichsviehseuchengefetzes verwiesen.
Büdingen, den 8. April 1938.
Kreisamt Büdingen. I. SB.: Kessel.
Kreisamt Schotten
Bekanntmach u n g.
Betr.: Tierärztliche Fleischbeschau im Kreis Schotten.
Tierarzt Karl Schneider wurde mit der Stellvertretung des Tierarztes Klose in der Schlachtvieh- und Fleischbeschau im Stadtbezirk Schotten bis zum 23. Akai 1938 beauftragt.
Schotten, den 7. April 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. SB.: Schwan.
Betr.; Bekämpfung der Pestwurz.
V e k a n n t m a ch n >t g.
In vielen Gemarkungen des Kreises greift auf den Wiesen, und zwar vorwiegend am Rande der Vachläufe und Bewässerungsgräben die Pestwurz immer weiter um sich. Die Wiesen- besitzer sind verpflichtet, durch öfteres Abmähen der Blätter und Blütentriebe zur Eindämmung beizutragen. Da eben die Bllltentricbc der Pestwurz, die von trüb fleischrosaer Farbe sind, ausgetrieben sind, ist cs ratsam, daß diese Triebe sofort entfernt werden. Dadurch wird die Samenbildung verhindert uni) einer Verbreitung dieses lästigen Unkrautes entlang der Bachläufe vorgebsugt.' Zur Bekämpfung der Pflanzen ist aber außerdem unbedingt erforderlich, daß die Blätter im Laufe des Sommers öfters abgemäht werden, damit keine Reservestoffe in den Wurzelstöcken abgelagert werden können. Häufig begehen di« Wiesenbesitzer den Fehler, bi« Blätter beim Mähen der Wiesen stehen zu lassen. Hierdurch wird nur die Verbreitung des Unkrautes gefördert.
Schotten, den 5. April 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. SB.: Schwan.
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien des Kreises und das Polizeikommissariat Laubach.
Sie wollen alsbald für entsprechende, ortsüblich« Bekanntmachung sorgen und aus eine Vertilgung der Pestwurz mit Nachdruck hinwirken.
Schotten, den 5, April 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. SB.: Schwan.


