Kmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büöingen, Lauterbach, Schotten und Hlsre!b
Nr.!28 Jahrgang !938 Beilage der Oberhejsi'jchen Tageszeitung I Wicken. II.Novsmber 1N38
Kreisamt Gießen
Betr.: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Sich, Lindenstruth, Odenhausen und Allertshausen.
Bekanntmachung.
In den Gemeinden Lich, Lindenstruth, Odcnhausen ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestcllt morden.
In L i ch werden die Schäfergasse zum Sperrbezirk, der ädrige bewohnte Ort und die Gemarkung zum Beobachtungs- gebict erklärt.
In Linden st ruth werden die Untergasse zum Sperrbezirk, der übrige bewohnte Ort und die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erflätt.
In Odenhausen werden die Werner- und Hindenburg- straße zum Sperrbezirk, der übrige bewohnte Ort und die Gemarkung zum Beobachtungsgcbiet erklärt.
Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vorschriften der viehfeuchcnpolizeilichen Anordnung der Hess. Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr. 5 S. 25—28), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Mauk- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (AmtS- vevkiind! gungsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.
In der Gemeinde Allertshausen ist die Maul- und Klauenseuche. erloschen. Ich hebe daher die mit Verfügung vom 20. Oktober d. I. angeordneten Maßnahmen auf.
G i e ß e n, den 8. November 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Gemeinsame Bekanntmachung der Kreisämter Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lcuterbach
Betr.: Richtlinien zur Bekämpfung des Frostspanners an Obst- bäumcn.
Bekanntmachung
über die Acildcrung der Richtlinien zur Bekämpfung des Frost- spanncrs an Obstbäumen vom 27. Oktober 1938.
Die in dem Hess. Reg.-Bl. Nr. 16 vom 14. Oktober 1938 und in dem Anzeiger der Hess. Landesregierung vom 21. September 1938 abgcv ruckten Richtlinien zur Bekämpfung des Frostspanners an'Obstbäumen werden wie folgt geändert:
Die Ziffern 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
3. Es darf nur gut klebfähiger, von der Biologischen Reichs- anstakt für Land- und Forstwirtschaft als den Normen entsprechend anerkannter Raupenleim verwendet werden.
4. Der Raupenleim darf nur auf Gürtel aus öldichtem Papier (Raupenleimpapier) aufgetragen werden. Unmittelbares Aufstreichen des Leimes auf den Stamm schadet besonders jungen Bäumen. Das wenigstens 12 Zentimeter breite Raupenleimpapier ist auf der vorher geglätteten Rinde mittels Bindfaden so fest anzulegen, daß Frostspanner nicht durchkriechen können. Der Leim ist in einem wenigstens 8 Zentimeter breiten Streifen auf das Papier aufzutragen. Darmstadt, den 27. Oktober 1938
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung.
I. V.: Reiner.
Vichseuchcnpolizcilichc 'Anordnung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
Vom 2. November 1938.
Auf Grund der §§ 17, 18 ff. und 79 Abf. 2 des Viehseuchen- gesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Land Hessen folgeicdes bestimmt:
Einziger Paragraph.
Die in § 1 meiner vichfenchenpolizeilichen Anordnung vom 19. September 1938 vor geschriebene polizeiliche Beobachtung von Schweinen, die aus verseuchten Ländern und Regicrungs- bezirkcn zu Nutz- und Zuchtzwecken eingeführt werden, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Darmstadt, den 2. November 1938.
Der Neichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung.
I. V.: Reiner
Kreisamt Alsfeld
Bekanntmachung.
Vetr.: Verkaufssonntage vor Weihnachten.
Der bisherigen Hebung folgend wird auch in,diesem Jahre die Zahl der Verkaufssonntags vor Weihnachten für das Reich einheitlich geregelt. Als Verlaufssonntage werden der 11. und 18. Dezember 1938 frei gegeben. Offene Verkaufsstellen dürfen an den genannten Tagen in der Zeit von 13 bis 18 Ahr offen- gohakten werden.
Alsfeld, den 1. November 1938.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: Veringer.
Alsfeld, den 1. November 1938. Vetr.: Wie vorher.
An die Bürgermeister des Kreises.
Ich weife Sie auf vorstehende Bekanntmachung hin uns empfehle Ihnen, die Einzelhandelsgeschäfte in Ihrer Keine iwoe auf diese Regelung aufmerksam zu machen. Gleichzeitig ist sie vorstehende Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen.
Kreisamt Alsfeld, I. V.: Veringer.
Alsfeld, den 3. November 1928 Vetr.: Erkrankung der Faseltiere.
An die Bürgermeister des Kreises.
Nach den Vertragsbestimmungen sind die Halter der Fabeltiere verpflichtet, bei Erkrankung von Fafelticren ohne Verzug dem Bürgermeister Anzeige zu 'machen, damit dieser den zuständigen beamteten Tierarzt zuzieht, dessen Anordnungen alsdann pünktlich Folge zu leisten ist. Vielfach scheint diese,Vorschrift nicht beachtet zu werden. Abgesehen davon, daß int Nichtanzeigr falle unter Umständen der Vertrag mit dem Fawl- hnlter sofort gekündigt unv das Tier auf seine Kosten in andere Unterhaltung und Pflege gegeben werden kann, wird der Halter auch für den durch die unterlassene Krankmeldung des Tieres der Gemeinde, etwa entstehenden Schaden verantwortlich gemacht werden können. Sind die Voraussetzungen zu einer sofortigen Vertragsaufhebung nicht gegeben, bin ich befugt, gegen den Schuldigen Geldstrafe bis zu 30.RM. zu erkennen.
Ich beauftrage Sie, die Fajclhnlter auf Vorstehendes, sowie auch auf ihre übrigen vertraglichen Verpflichtungen h'unu- wcifen und mir sofort Bericht zu erstatten, wenn Faselhalter gegen die eingegangcnen vertraglichen Vorschriften verstoßen sollten.
Sie selbst werden dafür Sorge tragen, daß bei Erkrankungs- fällen alsbald der zuständige beamtete Tierarzt zu Rat gezogen wird.
Der Kreisdircktor. Dr. Schön hals.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. Oktober 1938.
Kretz
Gemeinde.
Gutsbezirke
Gchöfle
Insgesamt
1
davon (Sp. 1 neu) 2
ins» gesamt
3
davon
<Sp. 3 neu)
4
Darmstadt
1
1
1
1
Dieburg
3
—
21
14
Erbach
3
2
5
4
Groß-Gerau
2
2
2
2
Heppenheim
1
—
2
2
Offenbach
4
1
43
36
Alsfeld
1-1
4
46
18
Vüdiiigeir
3
—
4
—
Friedberg
6
1
16
9
Gießen
11
6
28
20
Lauterbach
6
4
52
46
Schotten
2
9
8
8
Bingen
1
—
10
1
Mainz
3
—
65
49
Oppenheim
7
3
36
34
Worms
1
1
1
1
16 Kreise
68
27
340
245


