Ausgabe 
11.6.1938
 
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Samstag, 11.3um 1938

3. Musterungs- und Aushcbungsort und Zeit.

Die Musterung und Aushebung der Gestellungspflichtigen er­folgt noch untenstehendeni Musterungs- und Äushebungsplan jeweils von 7.30 Uhr ob. Die Gestellungspflichtigen Huben sich' eine halbe Stunde vor dem festgesetzten Gcstellungstermiu pünkt­lich einzufinden.

4. Mitzubringcnde Urkunden und Nachweise. Jeder Dienstpflichtige hat mitzubringen:

A. Zur Musterung:

a) den Geburtsschein;

b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz); '

c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsaus­bildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung);

d) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienst­pflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen;

e) Ausweise über Zugehörigkeit:

zur HI (Marine-HI, Jliegereinheiten der HI), zur SA (Marine-SA), zur 11,

zum NSKK,

zum NS-Reiterkorps,

zum Deutschen Scglervcrband,

zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem,

zum RLB^ (Reichsluftschutzbunb),

zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende-Empfangsdienst), zur TN (Technischen Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitäiskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr;

f) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;

g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsfchwimmerze u gnis, Grund- schcin, Leistungsschcin, Lehrschein der Deutschen Leb en s- rettungsgcsellschaft (DLRG) ;

h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpcrsonals der Luftwaffe, der Luft- verkchrsgesellschaften und der Reichsluftverwältuhg, die Bescheinigung des Dienststellcnleiters über fliegerisch fach­liche Verwendung und Art der Tätigkeit;

i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);

k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugansbildung beim NSKK Amt für Schulen, den Reiterschei'n des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung;

l) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz; in) den Nachweis über Secsahrtzeitcn Seefahrtbuch, über den Besuch von Seefahrtschulen, Schisssingenieur- schulen, der Debegsunkschule Patente;

n) das Sportseeschisferzeugnis, das Eporthochseeschiffahrts- zeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes für, Seefahrt oder für ortsnahe Küstenfahrt, den Führer­schein des HochsecsportverbandesHansa" und das Zeug­nis zumL"-Führer für Seesport der Marine-HI;

o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpatz, Arbeitspatz oder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft);

P) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in. der Wehrmacht, Landespolizei oder H-Berfügungstruppe;

q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der H-Verfügungstruppe;

r) das Brillenrezept beim Borliegen von Sehfehlern; zwei Patzbildei (37 X 52 Millimeter, in bürgerlicher Kleidung, ohne Kopfbedeckung), wenn sie bei der Erfassung durch die polizeilichen Meldebehörden nicht abgegeben werden konnten.

B. Zur Aushebung:

1. den Wehrpatz;

2. etwaige sonstige Unterlagen über sein Wehrdienstverhält­nis (Musterungsausweis, Ersatzreserveschein);

3. Nachweise wie unter A. ar aufgesührt, soweit sie nach der Musterung erworben oder Aenderungen in ihnen vorgenommen wurden. Dienstpflichtige, die noch nicht im Besitz des Wehrpasses sind, haben antzerdem die vor- geschricbenen zwei Patzbilder mitzubringen.

5. Zurückftcllungsanträge.

Dienstpflichtige, die aus irgend einem Grunde zurllckgestellt werden wollen, haben dies, soweit noch nicht geschehen, spätestens zwei Wochen vor der Musterung unter Vorlage der erforder­

lichen Beweismittel über die polizeiliche Meldebchörde ihres Aufenthaltsortes bei dem unterzeichneten Kreisamt zu be­antragen. Treten die Zurückstellungsgründe erst nach diesem Zeitpunkt ein, so kann der Antrag bei der Musterung oder nach­träglich bei dem Kreisamt gestellt werden. Antragsbc'rechtigt sind der Dienstpflichtige, seine Verwandten ersten Grades und seine Ehefrau. Arbeite- oder aufsichtsunfähige Personen, zu deren Gunsten die Zurückstellung ausgesprochen werden soll, haben sich hierzu persönlich bei der Musterung vorzustellen oder ein amts­ärztliches Zeugnis vorzulegen.

6. Diese Bekanntmachung gilt als Aufruf zum pünktliche» Er­scheinen am Musterungs- und Aushcbungstcrmin. Einzcl- ladung des Gestellungspflichtigen durch das Kreisamt eracht nicht.

7. Strafvorschriften und Zwangsmatznahmcn.

Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen oder den vorstehenden Anordnungen zu- widerhandcln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft. Ge­gebenenfalls^ kann mit polizeilichen Zwang-matznahmen zur so­fortigen Gestellung angehalten werden.

Dienstpflichtige, die während der Musterung und Aushebung gegen die militärische Zucht nub Ordnung verstossen und gegen die Anordnung des Wehrbezirkskommandeurs zuwiderhandeln, werden von diesem disziplinarisch bestraft.

Versuche Dienstpflichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Strafgesetzbuches bestraft

Musterungs- und Aushcbungsplan.

Zuständiges Wehrbezirkskommando: Wehrbezirkskommando Friedberg.

a> Musterungs- und Aushcbungsort: Gedern.

Musterungs- und Aushebungslokal: Volksschule Gedern.

Tag: Stunde: Gestellungspflichtige aus:

27.6.38, 7.30 Uhr: Burkhards, Gedern, Glashütten, Hart­

mannshain, Mittel-Seemen, Ober-Lais, Steinberg, Volkartshain, Herchenchaln, Sichenhausen, Kaulstotz, Ober - Seemen, Nieder-Seemen.

b) Musterungs- und Anshebungsort: Schotten.

Musterungs- und Aushebungslokal: Realschule Schotten.

Tag: Stunde: Eestellungspslichtige aus:

28.6.38 , 7.30 Uhr: Betzenrod, Breungeshain, Vusenborn, Eichel­sochsen, Eichelsdorf, Einartshausen Eschcn- Götzen, Michelbach, Althain, Rudingshain, Wingershausen.

20.6.38 , 7.30 Uhr: Ober-Schmitten, Rainrod, Schotten, Fcld- krücken.

c) Musterungs- und Aushebungsort: Vobenhausen II.

, Musterungs- und Aushebungslokal: RAD-Lagcr Bobcn- hausen II.

Tag: Stunde: Gestellungspflichtige aus:

30.6 . 38, 7.30 Uhr: Vobenhausen II., Helpershain, Höckersdorf, Köddingen. Kölzenhain, Meiches, Ocher-Sei­bertenrod, Rebgeshain, Schmitten, Stum­pertenrod, Ulrichstein, Wohnfeld.

d) Musterungs- und Aushebungsort: Laubach.

Musterungs- und Aushcbungslokal: Realschule Laubach.

Tag: Stunde: Gestellungspflichtige aus:

1.7.38, 7.30 Uhr: Freienseen, Gonterskirchen, Solms-Ilsdorf, Klein-Eichen, Lardenbach, Laubach, Rup­pertsburg, Wetterfeld, Siornfels, Ulfa, Grotz-Eichen, Sellnrod.

Schotten, den 8. Juni 1938.

Kreisamt Schotten

I. V.: Schwan.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Ich verweise Sie auf vorstehenden Eestellungsausruf. Cie wollen ihn ortsüblich bekannt machen und die Ihnen durch die Post zugehenden Sonderdrucke an der Eemeindetasel anschlagcn. Dio Bürgermeister als Leiter der Ortspolizeibehörden haben zur Musterung der Dienstpflichtigen ihrer Gemeinden an dem vorgesehenen Tage zu erscheinen. Die Wehrstammblätter, der Dienstsiegel und ein Tintenstift sind mitzubringen. Sie wollen alsbald darauf hinwirken, datz die Dienstpflichtigen sich die er­forderlichen Unterlagen sofort beschaffen.

Schotten, den 8. Juni 1938.

Kreisamt Schotten

I. V.: Schwan.