Donnerstag, 10. März 1938
4. Di« infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche im Greife Schotten für die Semarfuitgen Illnhausen, Wenings und Bösgesätz als Beobachtungsgebiet angeordneten Mahnahmen werden ebenfalls aufgehoben und die drei Gemarkungen rum freien Gebiet erklärt.
Büdingen, den 7. März 1938.
Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.
Bekanntmachung '
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen; hier: in Simbach.
In der Gemeinde Simbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Simbach,
b) bezüglich des Veobachtungsgebiets tritt eine Aenderung gegenüber dem bisherigen Zustand nicht ein.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hierdurch bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen Anordnungen des Reichsviehseuchengesetzes.
Büdingen, den 6. März 1938.
Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen; hier: in Höchst a. d. Nidder. >
Bekanntmachung.
In Höchst a. d. Nidder ist die Maul- und Klauenseuche aus geb rochen.
Es wird gebildet:
a) ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemarkung Höchst a. d. Nidder;
b) hinsichtlich des Veobacht u n g sge b i e te s tritt eine Aenderung hinsichtlich des bisherigen Zustandes nicht ein.
Die von dem Kreisveterinäramt in Büdingen getroffenen Anordnungen werden hiermit ausdrücklich bestätigt.
Im übrigen wird auf die besonderen Anordnungen des Reichsviehseuchengesetzes hingewiefen.
Büdingen, den 4. März 1938. ‘
Hessisches Kreisamt. I. V.: Kessel.
Kreisamt Lauterbach
Betr.: Eebiihrenabgabe für Automaten, Musikwerke und Radioapparate im Rechnungsjahr 1938.
Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wieg- Automaten, Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder einen dem gleichen Zweck dienenden Radioapparat, ferner wer in einem öffentlichen Wirtslokal ein Klavier ober ein sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat dies zuvor bei dem Kreis-amt anzumelden und die vor- geschriebene Gebührenabgabe zu entrichten. Diese beträgt jähr
lich für die Zeit vom 1. Avril bis 31. März:
a) für Warenverkaufsautomaten:
1 und 2 Geldeinwürfe.......«.«..! 2 RM.
4 Geldeiuwürfe...... 4 „
6 Geldeinwürfe ........... 5 „
8 Geldeinwürfe .......... . 6 „
12 Geldeinwürfe............8 „
b) für andere Automaten als Warenautomaten, z. V. Waagautomaten........... 2—20 „
c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bzw.
jeden Radioapparat, je nach Gröhe, Ankaufspreis und Leistungsfähigkeit.......5—40 „
Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Eebührenabgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden.
Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tischautomaten die Mindestgebühr erhoben, sondern es werden eine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zusammengesatzt, für die die Mindestgebühr zu entrichten ist.
Entsteht die Abgabepslicht für die unter a, b und c ausge- fährten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Halste des regelmätzigen Betrages. Klaviere, die ausschliestlich für Vereins- Swecke benutzt werden, sind gebührenfrei. Solche Klaviere mästen durch Aufschrift ober durch einen an sichtbarer Stelle befestigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein.......
ru Vereinszwecken gestattet" besonders bezeichnet fein.
In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein mästen die Klaviere verschlosten sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift bat Heranziehung zu dem unter c angegebenen Gebährenbetrag zur Folge.
Bei der Entrichtung der Gebühren ist die Jahreskarte vor- dulegen.
Die Eebührenabgabe für das Ri. 1938 hat bis längstens 1. Avril 1938 zu erfolgen und ist auf Zimmer Nr. 25, vormittags von 8 bis 12 Uhr, zu entrichten.
Lauterbach, den 2. März 1938.
Kreisamt Lauterbach. I. V.: Schindel.
Bekanntmachung
Betr.: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Bermuthshain und Engelrod.
In den Gemeinden Bermuthshain und Engelrod ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus den verseuchten Gemeinden Bermuthshain und Engelrod;
b) ein Veobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemeinden Hörgenau, Eichenrod, Eichelhain Grebenhain, Crainfeld und Ober-Moos.
Die Anordnungen unserer Bekanntmachung vom 6. November 1937 finden Anwendung.
Lauterbach, den 7. März 1938.
Hessisches Kreisamt. 3. 23.: Schindel.
Kreisamt Schotten
Betr.: Abänderung der Polizeiverordnuna zum Ortsbauplan der Stadt Laubach.
1. Nachtrag
zur Polizeiverordnung betr. die Slussährung d»s Ortsbauplans der Stadt Laubach vom 9. Dezember 1892.
Auf Grund der Artikel 2 und 36 der Hessischen allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 sowie des § 6 der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882 und § 3 der. Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wird nach Anhörung der Ratsherren der Stadt Laubach mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung' — Abt. IX sBauverwaltung) vom 11. Januar 1938 zu Nr. IX 2181 folgender Nachtrag zu der Polizeiverordnung betr. die Ausführung des Ortsbauplanes der Stadt Laubach vom 9. Dezember 1892 erlassen:
Alle unmittelbar an Straften gelegenen Dungstätten, Lagerplätze für Kehricht und dergleichen, ebenso die in offenen Hofreiten in einem Abstand von weniger als zwei Bieter von Stra- tzen entfernt gelegenen derartigen Anlagen müssen gegen die Stratze mit einer wenigstens 1,30 Meter hohen Einfriedigung, die mindestens 30 Zentimeter hoch massiv sein mutz, abgeschlossen sein. 23 ob en und Seitenwände solcher Anlagen sind derartig herzustellen, datz sie weder nach der Strafte noch nach Nachbar- grundstäcken irgendwie Flüssigkeiten durchlasten.
Alle Pfuhlgruben und Jauchebehälter sind nach oben durch eine Steineinrahmung mit Deckel derartig abzuichlietzen und Boden und Seitenwände derselben sind so herzustellen, datz sie weder nach der Strafte noch nach Nachbargrundstücken irgendwie Flüssigkeiten durchlasseu.
Schotten, beit 1. März 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I V.: Schwan.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Schotten. Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf den beseitigen günstigen Stand der Seuche ordnen wir in Ergänzung unserer Bekanntmachungen vom 4. und 8. Februar 1938 folgendes an:
Die Gemeinden Eschenrod, Vnsenborn, Breungeshain, Her- chenhain, Hartmannshain und Volkartshain scheiden aus dem Beoba chtu ngsgebiet a ns.
Die Gemarkungen Kaulstotz und Mittel-Seemen bleiben mithin als Sperrgebiet und die Gemeinden Sichenhausen, Vurk- harbs, Gebern, Ober-Seemen und Nieder-Seemen als Veobachtungsgebiet bestehen.
Schotten, den 7. März 1938
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.
Betr.: Wiesenrundgang im Frühjahr 1938.
An die Herren Bürgermeister des Kreises und das Polizeikommisfariat Laubach.
Wir beauftragen Sie, gemäß § 6 der Wiefenpolizeiverord- nung für den Kreis Schotten im Laufe des Monats März den Frühjahrswiesenrundgang durch bett Wie seit vor stand unter Zuziehung her Feldschützen und Wiesenwärter vornehmen zu lassen.
Wegen der Durchführung verweisen wir auf § 2 der Wiesen- polizeiverordnung vom 17. August 1927 Amtsverkündigungsblatt Nr. 64 —.
Der Einsendung einer Abschrift der dabei aufgenommenen Niederschrift sehen wir bis spätestens 15. April l. I, entgegen.
Schotten, den 3. März 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.
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