Donnerstag, 10. März 1938
April bis
RM.
als Warenautomaten
2
4
5
6
8
2-40
8 Geldeinwürf«
12 Geldeinwärje b) für andere Automaten
Zeiten der Nichtbenutzuna durch den Verein müssen die Klaviere geichlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Gebiihrenbetrag zur Folge. u
Die Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radio- apparatci, kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Kreis- amt erfolgen. Wer dies unterlägt, ist zur Entrichtung der Abgabe Mr das kommende Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März — verpflichtet Die Erhebung der Gebühren, die Ausstellung sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns, Zimmer 2, vormittags von 8 Lis 12 Uhr statt , . ^EchMtig fordern wir hiermit all« Inhaber von Jahres- a"? fur Automaten, Musikwerke und Radioapparate auf die das Rechnungsjahr 1938 — 1. April 1938 m* %> * 2 3 4 * * * * * * 19.39 ~ bis spätestens 15. April 1938 bei uns, Zimmer 2 vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten.
Der Volizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der ?es, empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 1. März 1938.
z. B. Waagautomaten.......
c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bzw' feden Radioapparat je nach Größe, Ankaufspreis und Leistungsfähigkeit...... 5—40
gut besonders leistungsfähige Instrumente kann die Gebühren- abgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden.
Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tischautomaten der Mindeststempel erhoben, sondern es werden eine ^uzahl — 20 Lis 25 — zu einer Einheit zusammen gefaßt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist.
Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) auf- .^suhrlen Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 3!. Marz, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmagigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden, find gebührenfrei. Solche Klaviere mlvst-n durch Aufschrift oder durch einen an sichtbarer Stelle be- festigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein ........ . . zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet fein. '
will, hat dies zuvor bei dem Kreisamt anzumelden und die vorgefchriebens Gebührenabgabe zu entrichten
Diese beträgt jährlich für die Zeit vom 1.
31. März:
a) für Warenverkaufsautomaten:
1 und 2 Geld einwürfe
4 Geld einwürfe
6 Geldeinwürfe
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Fuhr.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung
Sktr.: Maul- und Klauenseuche in Holzhauscn.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Holzbausen erloschen ist, wird das aus der Gemeinde und Gemarkung Holzhaufen gebildete Sperrgebiet aufgelöst und zum Veobach- tungsgebiet erklärt. Die Orte Okarben und Ober-Erlbnbach bleiben wie seither Beobachtungsgebiet.
Friedüerg/H., den 4. März 1938.
Kreisamt Friedberg: Dr. Braun.
Bekanntmachung
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Dortelweil.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Dortelweil erloschen ist, wird das aus der Gemeinde und Gemarkung Dortelweil gebildete Sperrgebiet aufgelöst und zum Beobachtungsgebiet erklärt.
F riedb e r g / H., den 4. März 1938.
Kreisamt Friedberg: Dr. Braun.
Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Reichelsheim.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Reichelsheim ist die Maul- und Klauenseuche ausaebrochen.
Es wird gebildet:
a) ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Reichelsheim;
b) ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemeinden und Gemarkungen Meckesheim und Dorn-Asienheim.
Di« von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen Werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember
1937 (A m ts ve r kii n digungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be« treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen.
Friedberg fHessen), den 7. März 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Trais-Miinzenberg. Bekanntmachung.
In der Gemeinde Trais-Münzenberg ist die Maul, und Klauenseuche ausgebrochen,
Es wird gebildet:
a) ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Trais-Münzenberg;
b) ein Beobacht»ngsgcbiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Münzenberg.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- inoF?™ E. in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkundigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen. 11
Friedberg (Hessen), den 8. März 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.
Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Altwiedermus, fiin^etm Hof-Leu stad t und Ranstadt erloschen und die Schlutzdesinfektion abgenommen ist, ordnen wir folgendes an:
getroffenen Schutzmaßnahmen für die Gemarkungen Diebach a. H Ealbach, Düdelsheim, Ober-Mockstadt, Ran- jladt und Bellmuth werden aufgehoben. Sie gelten mithin als freies Gebiet.
2. Die Gemarkungen Altwiedermus, Eckartshaufen mitMrrien- born Lindheim und Hof-Leustabt scheiden aus dem Sperrgebiet aU5' 'e E'^Men jedoch weiterhin Veobachtungs-
3. Als Veobachtungsgebiet bleiben weiterhin bestehen die Gemarkungen: Wenings, Illnhausen, Vösgesäß, Hitzkirchen ohne Allenrod, Hain-Gründau, Mittel-Gründau, Himbach, Hänichen, Rommelhausen, Höchst a. d. Nidder, Oberau. Oppelshäuser-Hof, Hof-Engelthal, Rodenbach, Enzheim, Heegheim, Bleichenbach, Bergheim, Ortenberg, Lißberg, Schwickartshausen, Bobenhausen I, Wippeubach, Konrads- dorf Effolderbach, Dauernheim, Wallernhausen, Michelnau, Kohden, Vorsdorf, Häuser-Hof, Schleifelder-Hof und Dauernheimer-Hof. J
4. Als Sperrbezirk bleiben bestehen die Gemarkungen: Langen- bergheim, Altenstadt ohne Oppelshäuser-Hof und Hof- Engelthal, Elauberg, Stockheim, Selters. Eckartsborn. Nidda und Geiß-Nidda.
Hessisches Kreisamt.
. . I. V.: Kessel.
Bekanntmachung
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.
Im Nachgang zu unserem Rundschreiben vom 1. März 1938 wurde folgendes angeordnet:
1. In Eckartsborn, Selters, Glauberg und Geiß-Nidda ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und die SHlußdesinfektion abgenommen.
2. Die getroffenen Schutzmaßnahmen für diese Gemarkungen werden ausgehoben und
a) zum freien Gebiet erklärt die Gemeinden:
Bergheim, Lißberg, Schwickartshausen, Bobenhausen I„ Eckartsborn, Ortenberg, Wivvenbach, Hof Konradsdorf, Effolderbach, Selters, Elauberg, Enzheim, Heegheim, Dauernheim, Dauernheimerhof, Schleifelderhof und Säuferhof:
b) zum Beobachtungsgebiet gehören noch:
Hirzenhain, Hain-Gründau, Mittel-Gründau, Altwiedermus, Eckartshausen, Himbach, Lindheim, Rommelhausen, Oberau, Rodenbach. Engelthal, Oppenshäuser Hof, Wal- lernhausen, Michelnau, Kohden, Vorsdorf, Bad-Salz- hausen und Geiß-Nidda.
3. Sverrgemarkungen bilden zur Zeit die Gemeinden Stockheim, Altenstadt. Nidda, Langenbergheim, Höchst a. N. und Himbach.


