Ausgabe 
10.3.1938
 
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Donnerstag, 10. März 1938

April bis

RM.

als Warenautomaten

2

4

5

6

8

2-40

8 Geldeinwürf«

12 Geldeinwärje b) für andere Automaten

Zeiten der Nichtbenutzuna durch den Verein müssen die Klaviere geichlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Gebiihrenbetrag zur Folge. u

Die Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radio- apparatci, kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Kreis- amt erfolgen. Wer dies unterlägt, ist zur Entrichtung der Ab­gabe Mr das kommende Rechnungsjahr 1. April bis 31. März verpflichtet Die Erhebung der Gebühren, die Ausstellung sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns, Zimmer 2, vormittags von 8 Lis 12 Uhr statt , . ^EchMtig fordern wir hiermit all« Inhaber von Jahres- a"? fur Automaten, Musikwerke und Radioapparate auf die das Rechnungsjahr 1938 1. April 1938 m* %> * 2 3 4 * * * * * * 19.39 ~ bis spätestens 15. April 1938 bei uns, Zimmer 2 vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten.

Der Volizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der ?es, empfehlen wir, vorstehende Bekannt­machung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.

Gießen, den 1. März 1938.

z. B. Waagautomaten.......

c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bzw' feden Radioapparat je nach Größe, Ankaufs­preis und Leistungsfähigkeit...... 540

gut besonders leistungsfähige Instrumente kann die Gebühren- abgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden.

Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tisch­automaten der Mindeststempel erhoben, sondern es werden eine ^uzahl 20 Lis 25 zu einer Einheit zusammen gefaßt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist.

Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) auf- .^suhrlen Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 3!. Marz, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmagigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Ver­einszwecke benutzt werden, find gebührenfrei. Solche Klaviere mlvst-n durch Aufschrift oder durch einen an sichtbarer Stelle be- festigten Zettel mit dem VermerkBenutzung nur dem Verein ........ . . zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeich­net fein. '

will, hat dies zuvor bei dem Kreisamt anzumelden und die vorgefchriebens Gebührenabgabe zu entrichten

Diese beträgt jährlich für die Zeit vom 1.

31. März:

a) für Warenverkaufsautomaten:

1 und 2 Geld einwürfe

4 Geld einwürfe

6 Geldeinwürfe

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Fuhr.

Kreisamt Friedberg

Bekanntmachung

Sktr.: Maul- und Klauenseuche in Holzhauscn.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Holz­bausen erloschen ist, wird das aus der Gemeinde und Gemarkung Holzhaufen gebildete Sperrgebiet aufgelöst und zum Veobach- tungsgebiet erklärt. Die Orte Okarben und Ober-Erlbnbach bleiben wie seither Beobachtungsgebiet.

Friedüerg/H., den 4. März 1938.

Kreisamt Friedberg: Dr. Braun.

Bekanntmachung

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Dortelweil.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Dortelweil erloschen ist, wird das aus der Gemeinde und Ge­markung Dortelweil gebildete Sperrgebiet aufgelöst und zum Beobachtungsgebiet erklärt.

F riedb e r g / H., den 4. März 1938.

Kreisamt Friedberg: Dr. Braun.

Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Reichelsheim.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Reichelsheim ist die Maul- und Klauenseuche ausaebrochen.

Es wird gebildet:

a) ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemar­kung Reichelsheim;

b) ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemeinden und Gemarkungen Meckesheim und Dorn-Asienheim.

Di« von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen Werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember

1937 (A m ts ve r kii n digungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be« treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg fHessen), den 7. März 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Trais-Miinzenberg. Bekanntmachung.

In der Gemeinde Trais-Münzenberg ist die Maul, und Klauenseuche ausgebrochen,

Es wird gebildet:

a) ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemar­kung Trais-Münzenberg;

b) ein Beobacht»ngsgcbiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Münzenberg.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- inoF? E. in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkundigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen. 11

Friedberg (Hessen), den 8. März 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.

Bekanntmachung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Altwiedermus, fiin^etm Hof-Leu stad t und Ranstadt erloschen und die Schlutzdesinfektion abgenommen ist, ordnen wir folgendes an:

getroffenen Schutzmaßnahmen für die Gemarkungen Diebach a. H Ealbach, Düdelsheim, Ober-Mockstadt, Ran- jladt und Bellmuth werden aufgehoben. Sie gelten mithin als freies Gebiet.

2. Die Gemarkungen Altwiedermus, Eckartshaufen mitMrrien- born Lindheim und Hof-Leustabt scheiden aus dem Sperr­gebiet aU5' 'e E'^Men jedoch weiterhin Veobachtungs-

3. Als Veobachtungsgebiet bleiben weiterhin bestehen die Ge­markungen: Wenings, Illnhausen, Vösgesäß, Hitzkirchen ohne Allenrod, Hain-Gründau, Mittel-Gründau, Himbach, Hänichen, Rommelhausen, Höchst a. d. Nidder, Oberau. Oppelshäuser-Hof, Hof-Engelthal, Rodenbach, Enzheim, Heegheim, Bleichenbach, Bergheim, Ortenberg, Lißberg, Schwickartshausen, Bobenhausen I, Wippeubach, Konrads- dorf Effolderbach, Dauernheim, Wallernhausen, Michelnau, Kohden, Vorsdorf, Häuser-Hof, Schleifelder-Hof und Dauern­heimer-Hof. J

4. Als Sperrbezirk bleiben bestehen die Gemarkungen: Langen- bergheim, Altenstadt ohne Oppelshäuser-Hof und Hof- Engelthal, Elauberg, Stockheim, Selters. Eckartsborn. Nidda und Geiß-Nidda.

Hessisches Kreisamt.

. . I. V.: Kessel.

Bekanntmachung

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.

Im Nachgang zu unserem Rundschreiben vom 1. März 1938 wurde folgendes angeordnet:

1. In Eckartsborn, Selters, Glauberg und Geiß-Nidda ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und die SHlußdesinfektion abgenommen.

2. Die getroffenen Schutzmaßnahmen für diese Gemarkungen werden ausgehoben und

a) zum freien Gebiet erklärt die Gemeinden:

Bergheim, Lißberg, Schwickartshausen, Bobenhausen I Eckartsborn, Ortenberg, Wivvenbach, Hof Konradsdorf, Effolderbach, Selters, Elauberg, Enzheim, Heegheim, Dauernheim, Dauernheimerhof, Schleifelderhof und Säuferhof:

b) zum Beobachtungsgebiet gehören noch:

Hirzenhain, Hain-Gründau, Mittel-Gründau, Altwieder­mus, Eckartshausen, Himbach, Lindheim, Rommelhausen, Oberau, Rodenbach. Engelthal, Oppenshäuser Hof, Wal- lernhausen, Michelnau, Kohden, Vorsdorf, Bad-Salz- hausen und Geiß-Nidda.

3. Sverrgemarkungen bilden zur Zeit die Gemeinden Stock­heim, Altenstadt. Nidda, Langenbergheim, Höchst a. N. und Himbach.