klmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, büdingen, Lauterbach, Schotten und Hlsrelb
Nr. 108 Jahrgang IS38 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. S.September i«»8
Kreisamt Gießen
Polizeiverordnung
zur Milderung der Polizeiverordnung der Hexischen Landesregierung vom 30. April 1938 betr. den Betrieb der Kohlentrans- portbahn der Firma Braunkohlenschwelkraftwerk „Heffen-Frank- futt a. M." zu Wölsersheim/Oberhefsen (Hefrag) in den Gemarkungen Berstadt, Utphe und Trais-Horloff (Kreis Büdingen und Kreis Gießen).
Auf Grund des Art. 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise vom 8. Juli 1911 und des Abänderungsgesetzes vom 5. Januar 1937 wird hiermit folgende Aenderung der obigen Polizei Verordnung mit Wirkung vom 30. April 1938 in Kraft gefetzt:
An Stelle des bisherigen § 9 treten folgende Bestimmungen: § 9.
■' (Bedienung der Züge.)
Die Aufseher, Zugführer, Lokomotivführer, Bremser, Weichensteller und Bahnwärter müssen der Bergbehörde in Darmstadt namhaft gemacht werden. Die Bergbehörde kann einen Befähigungsnachweis verlangen.
Die genannten Personen Gllen mindestens 21 Jahre alt fein. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Bergbehörde zulässig.
An Stelle des bisherigen § 10 treten folgende Bestimmungen:
§ 10.
(Geltung der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung.)
Im übrigen bleiben hinsichtlich des Betriebs der Bahn und des Bahnperfonals die Vorschriften der Allgemeinen Bergpolizei- Verordnung für das Land Hessen vom 7. März,1924 (Reg.-Bl. S. 211) unberührt.
Der Betrieb der Bahn untersteht nach § 52 der genannten Bergpolizeiverordnung der bergpolizeilichcn Aufsicht.
Darmstadt, den 28. Juli 1938.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —.
(L.S.) I. V.: gez. Reiner.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Watzenborn- Steinberg.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Watzenborn-Steinberg ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ich hebe daher die mit Verfügung vom 4. August 1938 getroffenen Maßnahmen wieder auf.
Gießen, den 6. September 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Webe r.
Dicnstnachrichten.
Karl Hohmann III., Helpershain, wurde als Wiegemeister für die Gemeinde Helpershain ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wallenrod.
In der Gemeinde W a l l e n r o d ist die Bkaul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt.
Die Gemeinde Wallenrod wird zum Sperrgebiet erklärt.
In die Schutzzone fallen alle Gemeinden, die im Umkreis von 15 Kilometern um das Sperrgebiet liegen.
Jni übrigen weife ich auf die Bestimmungen des Reichs- viehseuchengefetzes hin.
Lauterbach, den 5. September 1938.
Hessisches Kreisamt Lauterbach. I. V.: Stumpf.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung.
Das Gerücht, daß im Kreise Schotten Fälle von Kinderlähmung vorgekommen sind, trifft nicht zu.
Staatliches Gesundheitsamt des Kreises Schotten.
I. V.: Dr. Schmidt, Amtsarzt.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung —
Abteilung VII. Darmstadt, den 29. August 1938.
Zu Nr. VII/I. 2904.
Betr.: Dienstreisen; hier: Fahrkostenersatz.
An alle unterstellten Behörden.
Das Mitteleuropäische Reisebüro gibt für Reisen über e.ne Gcsamtfahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) von mindestens 600 Kilometern Reisebürofahrscheinhefte zu ermäßigtem Preis aus. Die'e Fahrscheine werden nur für Schnellzüge ausgestellt. Die Ermäßigung -beträgt 20 v. H. des Personenzugfahrpreises, die Zuschläge sind in voller Höhe zu entrichten. Die Fahrscheinhefte gelten zwei Monate. Die Rückfahrt kann sofort angetreten werden. Unterbrechungen sind beliebig oft und beliebig'lange innerhalb der Geltungsdauer gestattet.' Die Ausgabe der Fahrscheinhefte erfolgt bei den Büros des Mitteleuropäischen Reisebüros.
Da die Dienstreisen mit dem niedrigsten Kostenaufwand durchzuführen sind, dürfen künftig bei Dienstreisen nach Orten, die mindestens 300 Kilometer entfernt sind, nur noch Reiiebllro- sahrscheinhcste ersetzt werden. Sollte vereinzelt ein Beamter nicht die Möglichkeit gehabt haben, von der Ermäßigung Gebrauch machen zu können, so ist dies in der Reisekostenrechnung zu begründen.
Die Beamten usw. sind hiervon in Kenntnis zu setzen.
Im Auftrag: Ringshausen.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. August 193#
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