Ausgabe 
10.2.1938
 
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5lmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und HIsfelb

91c. 19. Fchcgang 1938 Beilage der Oberhel lisch en Tageszeitung Gießen. 10. Februar 1938

Kreisamt Gießen

Betr.r Gefechtsschießen des Maschinengewehr-Bataillons 2 in Wetzlar am 16. und 17. Februar 1938.

Bekanntmachung.

Das Maschinengewehr-Bataillon 2 in Wetzlar wird am 16. wnh 17 Februar 1938, jeweilig von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags, Gefechtsschießen mit scharfer Munition an der Strane Alten-BuseckDaubringen abhalten. Feuerstellungen beiderseits der Straße Alten-BuseckDa u b r ingen, Schußrich- ^"Är^ganze^Raum innerhalb der Ortschaften Daubringen Treis a d Lda.Glimbach Beuern Grotzen-BuseckAlten. Bufeck ist gefährdet und wird abgesperrt werben. Den Weifun- aen der Absperrposten, Vie zur vorläufigen Festnahme ans Grün­den der Sicherheit berechtigt sind, ist unbedingt Folge zu leisten.

Das Ueberfliegen des abgesperrten Geländes ist bis zu einer Höhe von 600 Metern mit Gefahr verbunden.

Di« Beendigung des Schießens wird den Bürgermeistern der genannten Gemeinden durch den Sicherheitsoffizier der Truppe ^^^)ie Straße Älten-BuseckDaubringen wird während des Schießens für jeden Vorkehr gesperrt.

Eießen, den 31. Januar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Betr.l Gefechtsschießen in der Zeit vom 22. bis 25. Februar?, 1938 bei LangdUlfaStornsels.

Bekanntmachung.

Das I. Vatl. Jnf.-Regt. 116 wird in der Zeit vom 22. bis 25. Februar 1938, täglich von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nach­mittags ein Scharfschießen mit s. MG. im Raume Langd- Rabertshausen Ulfa Stornsels Atzelberg (nordwestlich Stornsels) abhalten. Während des Schießens wird der gefähr­dete Raum von der Truppe abgesperrt. Das Betreten des ab- aefperrten Geländes ist für die Dauer der Schießübungen ver­boten. Den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt <zolge zu leisten.

Für -die Dauer der Schießübungen werden folgende Straßen, soweit sie im Kreise Gießen liegen, gesperrt:

1. Straße LangdUlfa ,

2. Straße RabertshausenUlfa

3. Gerne indeweg LangdSchotten.

Umleitung innerhalb des Kreises Eießen erfolgt Wer RabertshaufenUlfaer KreuzUlfa.

Gießen, den 7. Februar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Kennzeichen der Kraftfahrzeuge.

Durch die Verordnung des Reichsverkehrsministers, vom 28. Dezember 1937 zur Aenderung der Verordnung über die Zu­lassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) Reichsgesetzblatt Teil I Str. 143 ist § 60 Absatz 1 "Satz 1 dahingehend geändert morden, daß das Kennzeichen in schwärzer Schrift auf weißem Grunde anzugeben ist. '

Wir fordern deshalb alle im Kreise Gießen,wohnhaftm Be­sitzer von Kraftfahrzeugen, deren Kennzeichen mit weißer Schrift auf schwarzem Grunde versehen sind, auf, die Kennzeichen in "'^ereinstimmung mit der ab 1. Januar 1938 gültigen Bor- .steift schwarze Schrift aus weißem Grund zu bringen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, baß die Aenderung bis zum 28. Februar 1938 durchgefuhrt fein muß.

Eießen, den 7. Februar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Betr.: Wie nebenstehend.

An die Gendarmerie-Stationen und -Poste» sowie die Bürgermeister des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen alle von Ihnen angetroffenen Kraft« fahrzeugbesitzer, deren'Fahrzeuge noch weiße Schrift auf schwär« zem Grunde tragen, zur Aenderung aufzufordern.

Die Bürgermeister des Kreises werden angewiesen, die vor­stehende Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen.

Ei eßen, den 7. Februar 1938.

Kreisamt Gieße». I. SB.: Weber.

Betr.: Die Ausführung des Art. 20 des Volksschulgesetzes.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns bis spätestens zum 1. März die Namen der Schüler und Schülerinnen mitzuteilen, auf die der Art. 20 des Volksschulgefetzes Anwendung finden foll.

Fehlanzeige nicht erforderlich.

E i« ß e n, den 4. Februar 1938.

Kreisschulamt Gießen. I. V.! Rebeling.

Dienstnachrichten.

August Albert Weil, geb. am 17. Mai 1909, wohnhaft in Lang-Göns, wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Lang« Göns ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Rendel.

Bekanntmachung.

In Rendel, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrgebiet, be­stehend aus der Gemeinde und Gemarkung Rendel. Das seither schon fest gelegte Beobachtungsgebiet (Grog-Karben, Büdesheim) bleibt bestehen.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werben hiermit bestätigt..

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach­tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (AmtsverkUndigungsbla-tt Rr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroste« nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 7. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Betr.: Kennzeichnung der Kraftsahrzeuge.

Die auf Grund der Verordnung Uber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenver- kehrs-Zulasjuugs-Ordnung) vom 13. November 1937 angefertig- ten Kennzeichen in weißer Schrift auf schwarzem Grunde müßen bis zum 1. März 1938 auf Grund der Verordnung zur Aende- rung der Verordnung Uber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung) vom 28. Dezember 1937 RGBl. I S. 144 umgeaudert werden und sind hiernach wieder in schwarzer Schrist auf weißem Grunde anzugeben.

Lauterbach,den 4. Februar 1938.

Kreisamt Lauterbach. Bonhard.