Ausgabe 
8.2.1938
 
Einzelbild herunterladen

Dienstag, 8. Februar 1938

K<tr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen; hier: Er­klärung von Gemarkungen zu Bcobachtungsgebiet anläh- lich des Ausbruchs der Seuche im Kreise Schotten.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Mittel-Seemen (Kreis Schotten) Hst di« Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Es werden aus diesem Anlaß die Gemarkungen Wenings, Illnhausen und Bösgesäß zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Die vom Kreisveterinäramt Büdingen getroffenen Anord­nungen werben bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen Anordnungen auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes.

Bübingen, den 5. Februar 1938 .

Hessisches Kreisamt. I. 23.: Kessel.

Bekanntmachung hetresfrnd die Maß- und Ceivichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Büdingen im Jahre 1938.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meß­geräte (bas sind Längen- und Flllssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Han­delswaagen bis ausschließlich 3000 Kilogramm auch Personen­waagen im Gesundheitswesen) soll ich Kreise Büdingen dem­nächst beginnen und nach dem untenstehenden Rundreistplan durchgeführt werden.

Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenständ«, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung an­gegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessen­ten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen.

Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der auf dem Anforderungszettel festgesetzten Zeit einzuliefern.

Sind Reparaturen an Wagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverlässigen Fachmann«, 'tunlichst unter vorheriger Preisvereinbarung, ausführen zu lasten. Die Auftrags­erteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eichbeamten haben damit nichts zu tun, und die Waagen- reparaturschloster sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, sondern private Gewerbetreibende.

Die Neigungswaagen, Cchaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Auf­stellungsort oder aus ähnlichen Gründen nicht eingeliefert wer­den können, werden auf besonderen Antrag am Stand­ort des Gegenstandes nachgeeicht.

Eichungen, die am Ausstellungsort der Gegenstände statt- findcn sollen, sind während der Eichtage beim Eichamt zu be­antragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte MindestgebUhren- zuschlag (5. RM.) in Ansatz gebracht wird.

Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weist bekanntgeben lassen und kurz vor­her nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der je Tag abzufertigenden Inter­essenten wird den Bürgermeistereien durch das Eichamt Fried­berg rechtzeitig zugehen.

Zur Durchführung der Nucheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge ab gehalten:

Vom Hessischen Eichamt Friedberg aus:

tun 14. März in Berstadt. >

22. in Hirzenhain, zugleich für Merkensritz.'

>, 28. in Wenings, zugleich für Vindsachsen, Kefenrod, Hitzkirchen, Burgbracht, Bösgesäß, Illnhausen, Gelnhaar.

» 4. April in Ortenberg, zugleich für Usenborn, Bellmuth, Babenhausen I, Eckartsborn, Schwickartshausen, Wippenbach, Selters, Bergheim, Lißberg.

» 25. in Stockheim, zugleich für Effolderbach.

», 28. -frt Glauberg.

3. Mai in Bleichenbach, zugleich für Aulendisbach.

10. en Büdingen, zugleich für Orleshausen, Diebach a. H., Vonhausen, Lorbach, Büches, Wolf, Duden­rod, Michelau, Rinderbügen.

1. Juni in Mittelgründau, zugleich für Haingrllndau.

», 8. in Düdelsheim, zugleich für Rohrbach, Calbach.

,, 13. in Lindheim mit Ensheim, zugleich für Heegheim,

Hainchen.

n 20. in Eckartshausen mit Marienborn, zugleich für Langenbergheim, Himbach, Altwiedermus.

am 27. Juni in Altenstadt, zugleich für Höchst a. N., Oberau, Rodenbach, Rommelhausen.

22. Aug. in Bingenheim, zugleich für Heuchelheim, Blofeld, Leidhecken.

25. in Echzell, zugleich für Gettenau, Bisses, Grund- Schwalheim.

Im Bedarfsfall« mehr als ein Tag.

Der Nacheichung folgt, die polizeiliche Maß- und Eewichts- revision. '

Büdingen, den 3. Februar 1938.

Hessisches Kreisamt Büdingen. I. 23.: Kessel.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Schotten.

In den Gemeinden K a u l st o ß und Mittel-Seemen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird ein ge­fährdetes Gebiet gebildet, bestehend aus den Gemeinden: Ilbes­hausen. Lanzenhain, Vaitshain, Grebenhain, Crainfeld, Ber- mnthsyain, Ober-Moos, Salz, Freiensteinau, . Holzmühl, Fleschenbach und Radmühl.

Für das gefährdet« Gebiet gelten di« Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 6. November 1937.

Lauterbach, den 5. Februar 1938.

Kreisamt Lauterbach. I. 23.: Schindel.

Kreisamt Schotten

Betr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung.

Sln die Herren Bürgermeister des Kreises.

Wir weisen Sie hiermit hin auf den § 11 der Verordnung die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 betr. (R«g.-Bl. von 1890 Nr. 42 S. 271), wonach Sie als­bald eine Erundlist« der nach Art. 11 des Gesetzes vom 29. März 1890 pflichtigen Mannschaften, sowie ein Verzeichnis der aus dieser Erundliste für das nächstfolgende, vom 1. April bis 31. März laufende Jahr als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu neh­menden Personen aufzustellcn haben. Dies« beiden Listen wol­len Sie acht Tag« lang zur allgemeinen Einsicht auslegen und die Auflegung öffentlich bekannt machen. Von der Einreihung in die Pflichtfeuerwehr ist jedem neu herangezogenen Mitglied schriftlich Eröffnung zu machen.

Etwaige Einwendungen der Gemeindeeinwohner gegen die Richtigkeit' oder Vollständigkeit der Listen, sowie di« bei Ihnen etwa vorgebrachten Vefrei'ungsansprüch« wollen Sie bei uns in Vorlage bringen.

Schotten, den 3. Februar 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. 23.: Schwan.

Betr.: Die Beitreibung von Slusständcn an Martini- und den übrigen Gemeindegefällen für das Rj. 1937.

An die Herren Kastenvcrwalter des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer Verfügung vom 16. Dezember 1937.

Schotten, den 3. Februar 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. 23.: Schwan.

Das Amtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.

Oberhessische Tageszeitung