Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und HIsfelb
Nr. 18. Kahrgans 1938 Beilage der Ob erhesfische n Tageszeitung Gießen. 8. Februar 1938
Kreisamt Gießen
Bekanntmachung.
Auf Grund der S§ 41b, 105b und 105e Neichsgewerbeord- nUna wird unter gleichzeitiger Aufhebung der Bekanntmachung des Kreis« in les Gießen vom 27. November 1934 mit sofortiger Wirkung die Sonntagsruhe im Barbier- und Friseurgewerbe in den Landgemeinden des Kreises Eichen wie folgt geregelt:
1 Auf Antrag von mehr als zwei Dritteln der beteiligten Gewerbetreibenden wird angeordnet, daß in den Gemeinden Alten-Bufeck, Großen-Buseck, Grünberg, Heuchelheim, Hungen, Lang-Göns, Lich, Lollar, Londorf und Reiskirchen an Sonn- und Feiertagen ein Gewerbebetrieb der Barbiere und Friseure nur insoweit stattfinden darf, als Arbeiter (Gehilfen, Lehrlinge usw.) beschäftigt werden dürfen.
2. Arbeiter (Gehilfen, Lehrlinge usw.) dürfen beschäftigt werden:
a) in den zu 1 genannten Gemeinden am 1. Oster-, 1.. Pfingst- und 1. Weihnachtsfeiertag sowie am Kirch- weihsonutag, jeweils von 8 bis 11 Uhr.
b) In den übrigen Gemeinden des Kreises an allen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des 2. Oster-, 2. Pfingst- und 2. Weihnachtsfeiertages, jeweils von 8 bis 11 Uhr.
3. Das Verbot der Sonntagsarbeit nach Ziffer 1 und 2 gilt auch für Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte (Aussuchen der Kunden in den Wohnungen).
4. Zuwiderhandlungen werden nach § 146a REO .bestraft. Gießen, den 3. Februar 1938.
Kreisamt Gießen. I. SB. Dr. Fuhr.
Bekanntmachung.
Der Schmiedemeifter Heinrich Meidt II. beabsichtigt, auf dem Grundstück der Gemarkung Lang-Cöns Flur I Rr. 568, Mohrgasse 26, einen Blattfederhammer zu errichten. Wir bringen dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll bei uns vorzubringen. Rach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden. Beschreibungen und Pläne liegen innerhalb der vorbezeichneten Frist auf unserer Registratur zur Einsichtnahme offen. .
Gießen, den 3. Februar 1938.
Kreisamt Gießen. I. V. Dr. Fuhr.
SBetr.: Gefechtsschießen am 17. und 18. Februar 1938 bei Langd, Ulfa, Stornsels.
Bekanntmachung.
Das II. Bataillon Jnf.-Regt. 116 wird am 17. und 18. Februar 1938, in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags «in Scharfschießen mit schweren MGs im Raume Langd — Rabertshausen — Ulfa Stornsels — AHelberg (nordwestlich Stornfels) abhalten. Während des Schießens wird der gefährdet« Raum von der Trupp« abgesperrt. Das Betreten de» abgesperrten Geländes ist für die Dauer der Schießübungen verboten. Den Weisungen der, Absperrposten ist unbedingt Folg« zu leisten.
Für die Dauer der Schießübungen werden folgende Straßen, soweit sie im Kreise Gießen liegen, gesperrt:
1. Straß« Langd—Ulfa
2. Straß« Rabertshausen—Ulfa
• 3. Genre indeweg Langd—Schotten.
Umleitung innerhalb des Kreises Gießen erfolgt über Rabertshausen — Ulfaer Kreuz — Ulfa.
Eießen, den 5. Februar 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: W « ber.
Kreisamt Friedberg
Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Holzhausen.
Bekanntmachung.
In Holz Hausen, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet «in Sperrgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Holzhausen. Das seither schon festgelegte Beobachtungsgebiet (Okarben, Ober- Erlenbach und Rodheim) bleibt bestehen.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfsnrode getroffenen Anordnungen.
Friedberg (Hessen), den 4. Februar 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Dien st nachrichten
Wilhelm Anton Jcckel aus Ober-Mörlen wurde als Wehr- führer und Joses Heinrich Heil aus Ober-Mörlen als stellv. Wehrführer der Feuerwehr in Ober-Mörlen ernannt und eidlich verpflichtet.
Heinrich Zell, Butzbach, wurde als Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Butzbach eidlich verpflichtet.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen; hier: Ausbruch aus Hof Leustadt, Gemarkung Stockheim.
Bekanntmachung.
Auf dem Eutshof Leustadt, Gemarkung Stockheim, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Hof Leustadt,
b) als Veobachtungsgebiet bleibt der gleiche Bezirk wie bisher bestehen.
Die vom Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen Anordnungen auf Grund der Bestimmungen des Reichsviehseuchengesetzes.
Büdingen, den 2. Februar 1938.
Hessisches Kreisamt. I. V.: Kessel.
Betr.: Verlängerung der Schulpflicht auf Grund des Art. 20 des Volksfchulgcfetzcs.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 15. Februar 1938 etwaige Anträg« auf Verlängerung der Schulpflicht auf Grund des Art. 20 des Volksfchulgefetzes einzureichen.
Fehlberichte sind nicht erforderlich.
Büdingen, den 1. Februar 1938.
Kreisschulamt Büdingen.
I. V.: Kreme r.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Eckartsborn ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Eckartsborn;
d) ein Veobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Babenhausen I., Schwickartshausen und Lißberg.
Die vom Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hierdurch bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen Anordnungen auf Grund des Reichsviehstuchengesetzes.
Büdingen, den 5. Februar 1938 .
Hessisches Krcisamt. I. V.: Kessel.


