Ausgabe 
7.7.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter (Diesen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

9lt.907 Jahrgang 1938 Beilage der Ob er hessische n Tageszeitung Giehen. 7. Ault 1938

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Betr.: Gestellungsausrus zur Musterung und Aushebung 1938.

Aus Gründ des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1935 und des Reichs- arbeitsdienstgesetzes vom 26. 6. 1935 wird zur Musterung und Aushebmtg 1938 Nachstehendes bekanntgegeben:

1. Die Musterung und Aushebung 1938 wird }u gleicher Zeit durchgesührt. >

2. Zur Musterung und Aushebung 1938 sind gestellungs­pflichtig:

a) die Dienstpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1918,

b) die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1919, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. August 1919 einschließlich ge­boren sind,

c) die bei der letzten Musterung wegenzeitlicher U n - tauglichkeit" zurückgestellten Dienstpflichtigen der GeburtsjahrgänIe 1913, 1914, 1915 1916 und 1917,

d) die rvegenzeitlicher U n t a u g l i ch k e i t" aus dem Reichsarbeitsdienst entlassenen Dienstpflichtigen, di« eine Arbeitsdienstzeit unter 3 Monaten abgeleistet haben, soweit nicht ihre endgültige Entlassung aus dem RAD verfügt ist; d. h daß mit der abgeleisteten Arbeitsdienst­zeit unter 3 Monaten die gesetzliche Arbeitsdienstpslicht als erfüllt verfügt ist,

e) di« wegenzeitlicher U n t a u g l i ch ke i t" von einem Ergänzungstruppenteil entlassenen Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914 und 1915, die eine Ausbildung unter 1 Monat erhalten hab«n,

k) die wegen .zeitlicher U n t a ug l i ch ke i t" bei einem aktiven Truppenteil entlastenen Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1914, 1915 und der im 1. Vierteljahr 1916 ge­borenen Dienstpflichtigen,

g) die bei der Einstellung bei einem aktiven Truppenteil wegenzeitlicher U n ta ug l i chke i t" entlassen«n Dienstpflichtigen des 2., 3. und 4. Vierteljahres 1916 und das ganzen Jahrgangs 1917, di« f. Zt freiwillig ein­getreten sind.

lr) die aus häuslichen und wirtschaftlichen Grün­den sowie aus beruflichen Gründen bis 1938 zurück- gestellten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917,

i) die aus häuslichen und wirtschaftlichen sowie aus beruflichen Gründen über di« Musterung 1938 hinaus (d. h. bis 1939 bzw. 1940) zurllckgestellten Dienst­pflichtigen der Geburtsjahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917,

k) alle österreichischen Bundesbürger, die durch die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich d«utsck>e Staatsangehörige geworden sind und ihren dauernden Aufenthalt int Deutschen Reich außerhalb des Landes Oesterreich haben, und zwar der Jahrgänge 1914, 1915, 1916, 1917, 1918 und diejenigen des Jahrgangs 1919, die bis zum 31. August 1919 einschließlich geboren sind.

Zur Aushebung haben sich zu stellen:

a) Dienstpflichtige (Erf-Res. I) der Geburtsjahrgänge 1916 und 1917 (Taugliche und bedingt Taugliche),

b) die Dienstpflichtigen (Ers.-Res. I) der Geburtsjahrgäng« 1914 und 1915 sowie bi« int 1. Vierteljahr 1916 Geborenen, di« bei der letzten Aushebung

aa) alsNachersatz" und

bb) zur Gestellungzur Aushebung 1938" bestimmt worden sind.

Jeder Ersatz-Reservist I, der zur Aushebung gestellungspflich- rrg ist und bisher einen seit der Musterung vorgenommenen Ansenth,tltswechsel bei der polizeilichen MeldebeHörde oder beim Wehrbezirkskommando (Akehrmeldeamt) nicht gem«ldet hat, hat dies sofort nachzuholen

Zur Musterung und Aushebung hat auch der Dienstpflichtige M erscheinen, der aus wirklich unbedingt notwendigen Gründen sein« ,3n-a^neiinna vom Wehrdienst beontraaen will. Der An-' trag auf Zurückstellung ist spätestens 2 Wochen vor der Muste­rung und Aushebung bei der Kreispolizeibehörde (Kreisamt Lauterbach) einzureichen. Den Anträgen ist das erforderliche

Beweismaterial beizufügen; bei Anträgen auf Zurückstellung aus beruflichen Gründen ein« Bescheinigung der Ausbildungs- stell« der Lehranstalt. Der Antrag kann von dem Dienstpflich­tigen, feiner Ehefrau oder seinen Verwandten 1. Grades gestellt werden. Treten die Gründe für die Zurückstellung erst nach diesem Zeitpunkt ein, so kann der Antrag nachträglich bei dem Kreisamt gestellt werden.

Dienstpflichtige, die am Musterungs- und Aushebungstag aus zwingenden Gründen vom Ort ihres dauernden Aufenthalts abwesend sind, müssen Dauer und Grund der Abwesenheit und ihre Anschrift während dieser Zeit möglichst zwei Wochen vor Beginn der Musterung der Ortspolizeibehörde mündlich oder schriftlich mitt«ilen.

Dienstpflichtig«, die durch Krankheit an der Gestellung .zur Musterung und Aushebung verpflichtet sind, haben hierfür ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes vor­zulegen. Kann in letzterem Fall« der Sichtvermerk nicht recht- z«itig beschafft werden, so genügt die Auskunst der Ortspolizei- behörd«. Entstehende Gebühren müssen von den Dienstpflichtigen selbst getragen werden.

Die Dienstpflichtigen haben gewaschen, mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zur Musterung und Aushebung zu erscheinen. Sport- oder Badehose, Turnschuhe oder sonstige leicht« Schuhe sind mitzubringen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Anspruch auf Reisekosten oder Entschädigung für Lohnausfall für die Dienst­pflichtigen nicht besteht. Vor und bis zum Abschluß der Muste­rung und Aushebung ist der Genuß von alkoholischen Getränken verboten.

Das Mibbringen von Verpflegung wird anheimgestellt, da das Musterungs- und Aushebungsgeschäft sich über den ganzen Tag erstreckt. Es empfiehlt sich, keine Wertsachen und bergt mit­zubringen.

Die Musterung und Aushebung «rsolgt nach nachstehendem Musterungs- und Aushebungsplan.

Musterungs- und Aushebungsplan.

Zuständig« Wehr-Ersatzdl«nstst«lle Wehrbezirkskommando Gießen.

Die Musterung unv Aushebung findet in 6er Zeit vom 29. Juli bis 4. August 1938, vormittags von 812.30 und nach­mittags von 1418 Uhr, statt

Die Gestellung der Dienstpflichtigen der einzelnen Gemeinden erfolgt:

in Lauterbach, Gasthaus Keuher in der Lindenstraße-, am 29. 7. 1938: Allmenrod, Sickendorf, Altenschlirf, Angersbach,

Bannerod, V«rmutshain, Vernshaufen, Blitzenrod, Crain­feld, Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Fleschen­bach, Fraurombach, Freiensteinau, Frischborn, Greben'yan!, Gunzenau, Hartershausen, Heblos mit Rimlos, Heisters mit Wllnschen-Moos und Zahmen, Hemmen, Herbstein;

am 1. 8. 1938: Lauterbach mit Rudlos, Hörgenau, Holzmühl, Hopsmannsfeld, Hutzdorf, Ilbeshausen. Landenhausen. Lanzenhain, Maar, Metz los, Metzlos-Gehaag, Nieder-Moos, Nösberts-Weidmoos, Ober-Moos;

am 2. 8. 1938: Ober-Wegfurth, Pfordt, Queck mit Wehnerts und Hof Saßen, Radmühl, Reichlos, Reuters, Rimbach, Rixfeld, Salz, Sandlofs, Schadges, Schlechtenwegen, Schlitz, Steinfurt, Stockhausen, Uellershausen, Uetzhausen, Nieder- Stoll, Unter-Schwarz, Unter-Wegfurth, Vaitshain, Wallen­rod, Wernges, Willofs.

Urkunden und Nachweise,

Jeder Dienstpflichtige hat mitzubringen:

I. Zur Musterung:

a) den Geburtsschein,

b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem ober seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß),

c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsaus­bildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung),

d) das Arbeitsbuch; dieses hat 6er Unternehmer dem Dienst­pflichtigen zu diesem Zweck« auszuhändigen,

e) Ausweise über Zugehörigkeit zur HI (Marine-HI, Flie­gereinheiten der HI), zur SA (Marine-SA), zur js, zum NSKK, zum NS-Reit«rkorps, zum Deutschen Seglerver- band, zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, zum NLB (Neichr»