Ausgabe 
6.9.1938
 
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Amtsverkündigungsblatt

der Ureisämter Gießen, Friedberg, Mdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

91c. 107 Jahrgang 1938 Beilage der Overhessischen Tageszeitung Gießen, 8. September 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: Räude unter dem Schafbestand der Gemeinde Allendorf an der Lahn.

Bekanntmachung.

In der Schafherde der Gemeinde Allendorf a. b. Lahn ist die Schafräude festgestellt worden. Die Schutzmaßnahmen der §§ 248 ff. der A u s f üh r u n g s ve rordn u ng zum Reichsvieh- seuchengesetz sind angeordnet.

Gießen, den 3. September 1938.

Kreisamt Gießen. I. 33.: Weber.

Krersamt Friedberg

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg.

B e k a n n t in a ch ujt g.

Ak ei ne Benachrichtigungen vom 10. Juli und 4. 3lugust 1938 werden insofern geändert, als das' gesamte Eemeindegebiet Pohl-Göns zum Sperrgebiet und die Gemarkung zum Be- obachtungsgobiet erklärt werden.

Friedberg (Hessen), den 3. September 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kre samt Aisteid

Lanocsregierung

D«r Reichsftatthalter in Hessen

Slbteilung VII. Darmstadt, 12. August 1938.

Zu Nr. VII/IV. 29 399.

Betr.: Lehrgang an der Reichsakademie für Leibesübungen.

gilt die Kreis- und Stadtjchulämter und die Direktionen der höheren Schulen.

Den abschriftlich nachstehenden Erlaß des Herrn Neichs- minifters für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung brrnge ich hiermit zur Kenntnis. Entsprechende Meldungen sind mir bis l. Oktober 1938 vorzulegen.

Dieses Ausschreiben wird nur im Anzeiger der Hessischen Landesregierung und in der Presse veröffentlicht.

*

Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

K. 1 8108 RA/30. 6. Berlin W. 8, den 30. Juli 1938.

E. III, E. Ilb, E VII.

Betr.: Lehrgang an der Reichsakademie für Leibesübungen.

Sln die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.

Bei der Reichsakademie für Leibesübungen in Berlin wird auch im Winterhalbjahr 1938/39 wieder ein Lehrgang zur reichseinheitlichen Ausbildung von Turn- und Spörtlehrern durchgefühlt.

Zur Teilnahme an diesem Lehrgang werden zugelassen:

a) Studienassessoren und Studienreferendare im 1. Vorberei­tungsjahr, die bereits die volle Turnlehrbefähigung besitzen.

Sie erhalten bei entsprechender Eignung, die in einer Abschlußprüfung nachzuweisen ist, eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch der Reichsakademie.

b) Studienassessoren und Studienreferendare im 1. Vorberei­tungsjahr, die die Lehrbefähigung für die 3. Turnstunde (Boxen, Schwimmen und Kampfspiele) besitzen..

Die Bewerber können bei entsprechender Eignung am Schluß des Lehrganges durch Ablegung der praktischen Vor­prüfung und der wissenschaftlichen Erweiterungsprüfung die volle Turnlehrbefähigung erwerben.

c) Ausnahmsweise werden auch zugelassen Studienassessoren, sowie Studienreferendare im 1. Vorbereitungsjahr, die weder die Turnlehrbefähigung noch die Berechtigung zur Erteilung der 3. Turnstunde besitzen, wenn sie durch län­gere Tätigkeit auf sportlichem Gebiet und ihre bisherigen erzieherischen Erfolge die Gewähr für einen erfolgreichen Besuch der Reichsakademie bieten. Die Bewerber müssen jedoch bereits an einem oder mehreren Lehrgängen eines Hochschulinstituts für Leibesübungen oder der Führer­schule in Neustrelitz mit Erfolg teilgenommen habenc

Sie werden am Schluß des Lehrganges zur Vorprüsung für die wissenschaftliche Prüfung im Fach Leibesübungen und körperliche Erziehung zugelassen.

d) Volksschullehrer (endgültig angestellte oder einstweilig ange­stellte), die sich auf Grund ihrer bisherigen sportlichen Be­tätigung für eine besondere Verwendung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung eignen.

Sie erhalten bei entsprechender Eignung, die in einer Abschlußprüfung nachzuweisen ist, eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch der Reichsakademie.

Der Lehrgang beginnt am 1. November 1938. Maßgebend für die Auswahl der Teilnehmer sind neben der Eignung das Lebensalter und die Verhältnisse des Bewerbers. Der, end­gültigen Aufnahme geht eine Prüfung voraus. Das jur, die Zulassung vorgesehene Höchstalter ist auf 35 Jahre festgesetzt. Ueber Ausnahmen entscheidet der Direktor der Reichsakademie.

Die Teilnehmer erhalten Unterkunft und Verpflegung, fer­ner eine einheitliche Sportkleidung. Die Unterrichtsgebühren einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung betragen monatlich 100 RM. Die Kosten für eine Kollektivunfallversiche­rung werden gesondert erhoben. Bedürftigen und würdigen Teilnehmern kann eine Beihilfe bis zur Höhe von 125 RM. monatlich gemährt werden.

Die Meldungen sind zu richten: An die Reichsakademie für Leibesübungen in Berlin-Charlottenburg 9, Reichssportfeld, und zwar auf dem Dienstwege über die Landesregierungen.

Meldeschluß: 30. September 1938.

Dieser Erlaß wird auch im RMinAmtsblDtschWifs. ver­öffentlicht.

Im Auftrag: gez. Voye.

33eti.: Abwehr des Kartoffelkäfers; hier: Durchführung des Suchdienstes.

An die Bürgermeister des Kreises.

Nach einem Ausschreiben der Landesregierung macht es das Auftreten von sehr zahlreichen Jungkäferherben in den letzten Tagen erforderlich, bis zum Abernten der Kartoffelfelder wöchentlich einen Suchtag durch die Nutzungsberechtigten und Schulkinder vorzunehmen. Mit Rücksicht auf den Ernst der Lage und die Größe der Gefahr ist der Suchdienst auf das gewissen­hafteste durchzuführen, damit Vefallstellen rechtzeitig ermittelt werden. ' Wegen der Durchführung des wöchentlichen Such­dienstes wollen Sie sich umgehend mit dem Ortsgruppenleiter und dem Ortsbauernführer sowie den in Frage kommenden Lehrkräften ihrer Gemeinde ins Benehmen setzen. Die Land­wirtschaftsschule Fritzlar, die die Bekämpfungsmaßnahmen im Kreis Alsfeld zu überwachen hat, hat darum gebeten, als Such­tag den Dienstag jeder Woche zu bestimmen, was hicrniit für die Gemeinden des Kreises angeordnet wird.

Alsfeld, den 30. August 1938.

Kreisamt Alsfeld. I. 33.: Veringer.

Bekanntm ach u n g.

Betr : Sprech- und Veratuugsftunden des Staatlichen Gesund­heitsamtes Alsfeld, Hindenburgstraße 27 (Kasino).

Im Nachgang zu meiner Bekanntmachung vom 8. 8. 1938 zu obigem Betreff teile ich der Bevölkerung des Stadtbezirks und Landkreises Alsfeld mit, daß an Beratungsstunden folgende weitere durch das Staatliche Gesundheitsamt Alsfeld gehalten werden:

8. Die Beratungsstunden für Geistes- und Nervenkranke finden jeden ersten und dritten Montag im Monat in der Zeit von 9 bis 12 Uhr im Staatlichen Gesundheitsamt Alsfeld statt.

9. Die Beratungsstunden für Körperbehinderte werden zwei­mal im Jahr für die gesamte Bevölkerung des Kreises im Staatlichen Gesundheitsamt Alsfeld abgehalten und jeweils durch die Zeitung bekannt gegeben.

10. Das gleiche gilt für die Lupusberatungsstunde (Hauttuber­kulose).

Cs wird nochmals darauf hingewiesen, daß sämtliche Be­ratungen kostenlos sind. Falls aus dienstlichen Gründen eine einmalige Verlegung der Sprech- oder Beratungsstunde erfor­derlich sein sollte, wird diese Verlegung rechtzeitig durch die Zeitung bekannt gegeben.

Alsfeld, den 17. August 1938.

Staatliches Gesundheitsamt.

Der Amtsarzt. Dr. Vetzberger, Med.-Rat.