Ausgabe 
5.3.1938
 
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Samstag, 5. Man 1938

2. Auf Sein flachen Lande und in den Orten, in denen die Versorgung durch den Erzeuger unmittelbar sichcrgestellt werden kann. Das sind alle Gemeinden, die nicht unter 1. auigefübrr nutz, für weiße, i.

rote und für gelte

i>lmte Sorten Sorten

je 50 Dg je 50 Kg

bei Zn fuhr frei Wohnung oder Keller RM RM des Verbrauchers durch den Emp- sfangsverteiler oder ab Verkaufsstelle

des Kleinverteilers ...... bis zu 3.15 bis zu 3,45

bei Abgabe von 5 Kilogramm an . . ., 0,37 0.40

3. Bei Absatz durch den Erzeuger an den Verbraucher von

50 Kilogramm .an

a) in die unter 1.

b) in die unter 2.

4. Sorvrtt oer abholt

für weiße, rote und blaue Sorten

je 50 Kg

RM.

für gelbe Sorten

je 50 Kg

9im'

genannten Gebiete bis zu 3,30 bis zu 3M genannten Gebiete bis zu3,15 biszu3,45 Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger

für weiße.

rote nnb für gelbe

blane Sorten Sorten

je BO Kg je 50 Kg

RM RM.

2.80 3,10

II.

Die Verlandverteilerspanne beträgt je 50 Kilogramm 0,20 RM. und ist in den festgesetzten Verbraucherhöchstpreisen enthalten. Si^ dar* weder über- noch unterschritten werden.

Hl

l..Auf die für gelbe Speisekartoffeln festgesetzten Erzeuger­festpreise (3,10 RM je 50 Kilogramm . frachtfrei Empfangs­station) wird für dieJuli" (Nieren) ein Sortenzuschlag von höchstens 1. RM ,e 50 Kilogramm und für ,Zrühe Hörnchen" Tannenzapfen" lRote Mäuse) undEitler Platte" ein solcher von höchstens 2, RM je 50 Kilogramm gestattet.

2 (für dieJuli" (Nieren) undFrühe Hörnchen", Tannenzapien" (Role Manie) undEifler Platte" erhöhen sich die unter 1. festgesetzten Verbraucherhöchstpreise für gelbfleifchige Speiiekartoffeln entsprechend.

IV.

!

Wer vorsätzlich oder fahrläsiig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 .(Reichsgejetzbl I S. 955) bestraft.

V.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1 März 1933 in und am 30. April 1938 außer Kraft.

Darmstadt, den 16. Februar 1938

Der Ncichsstatthalter in Seifen Landesregierung Stelle für die Preisbildung.

Im Auftrag: gez. Dr. Will.

An die Herren Bürgermeister des Kreises. ,

Vorstehende Anordnung ist in ortsüblicher Weise in Ihrer Gemeinde bekannt.zu geben.

Friedberg (Hessen), den 21. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun..

Vetr.: Verkehrsregelung in Butzbach am 6. und am 10. März 1938 aus An last des Fafeimarktes in Butzbach.

Auf Grund des § 4 der Straßenverkehrsordnung vom 13. No- ncniber 1937 werden aus Anlaß des Faselmarktes in Butzbach am 6. und 10. März 1938 in Butzbach folgende St raßen zöge von 7 bis 23 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt:

a) Die Fernverkehrsstraße 3 Frankfurt a. M.Gießen von der Straßenkreuzung SUeijeler StraßeBahnhofstraße bis zur Abzweigung der Umgehungsstraße Wetzlarer Straße.

bj Die Straße ButzbachLich (Griedeler Straße) vom Markt­platz bis zur Einmündung Br. SteinFärbgasse in die Griedeler Straße.

Die Verkehrsuntlcitung erfolgt:

L Aus Richtung Frankfurt a. M. in Richtung GießenWetz,ar über Bahnhofstraße, Nußallee, Umgehungsstraße, Wetzlarer Straße.

2. Aus Richtung Frankfurt a. M. in Richtung Lich über Bis­marckstraße, Färbgasse, Breiter Stein, Griedeler Straße.

3. Aus Richtung Lich in Richtung Frankfurt a. M. über Bre-ter Stein, Färbgasse, Vismarckstraße, Weiseler Straße.

4. Aus Richtung Lich in Richtung GießenWetzlar über Br. Stein, Färbgasse, Bismarckstraße, Bahnhofstraße, Nußallee, Umgehungsstraße, Wetzlarer Straße.

5. Aus Richtung Gieße,t-Wetzlar in Richtung Frankfurt a. M. über, Umgehungsstraße, Kleebergerstraße, Adolf-Hitler- Straße, Hindenburg-Allee, Bahnhofstraße, Weiseler Straße.

6. Aus Richtung GießenWetzlar in Richtung Lich über Um­gehungsstraße, Kleeberger Straße, Adolf-Hitler-Straße, Hindenburg-Allee, Bahnhofstraße, Bismarckstraße, Färb- gasse, Breiter Stein, Griedeler Straße.

Als..Parkplatz werden..während der Verkehrsumleitnng die Htrfchgasfs zwischen Professor-Wern ereStraße und Mauerstraße sowie der Viehmarktplatz bestimmt.

beacht aufgestellten Verkehrs- und Warnungszeichen find zu

F r i ed b e rg, den 1. März 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Groß-Karben.

Bekanntmachung.

In Groß-Karben, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrgebiet, bestehend.aus der Gemeinde und Gemarkung Groß-Karben. Das fchon fcstgel-gte Beobachtungsgebiet (Klein-Karben, Burg-Grafenrode) bleibt bestehen.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen weiden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- iungsaeblet die in unserer Bekanntmachung vom 21 Dezember 1937 lAmtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 19.37) betref. yf11® Maul- und Klauenseuche in Vurg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 2. März 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun

Kreiscmt Lauterbach

Bekanntmachung

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreis Alsfeld.

Nachdem, die Maul- und Klauenseuche int Kreis Alsfeld nunmehr erloschen ist, wird das gefährdete Gebiet, bestehend aus den Gemeinden Maar, Willofs, Wernges, Reuters, Angersbach, Lauterbach, Nieder-Stoll, Bernshausen, Schlitz, Hutzdorf, Duett, Ri mb ml), Unter-Schwarz, Ober-Äegfurth und Unter-Wegfurth, aufgelöst. Die Beschränkungen unserer Verfügung vom 6. No­vember 1937 sind damit aufgehoben.

Lauterbach, den 1. März 1938.

Hessisches Kreisamt. I. V.: Schindel.

Dienstnachrichte«.

Christian Seibert zu Zahmen ist als Feldschütz für die Gemeinde Zahmen ernannt und verpflichtet worden.

ras T mtsver AÜndigungsblatt

der Kreisämter Wietzen.3riebberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zubommen ,u lassen.

Tageszeitung