5lmt§verkündigung§blatt
öer Kreisäititer (Biegen, Friedberg, öüdingen, Lauterbach, Zchotten und Kisfeld
Rr.lis Aahrgans »938 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung Großen.4.Oktober 1938
Kreisamt Gießen
Betr.: Maut- und Klauenseuche in der Eemeinde Reiskirchen. Bekanntmachung.
In der Gemeinde Reiskirchen ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Hauptstraße zwischen Bleichstraße und Gartenstraße, die Oberdorfstraße zwischen Hauptstraße und Aermelgasse und die Schulstraße zwischen Hauptstraße und Garteustraße werden zum Sperrbezirk, der übrige bewohnte Ortsteil und die Gemarkung werden zum Be- obachtungsgebiet erklärt.
Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Deobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vorschriften der vichseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg-Bl. Nr. 5 S. 25 &ts 28) sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.
Gießen, den 3. Oktober 1938.
§ 1.
Der Kreis Lauterbach erhebt zur Grunderwerbsteuer von den Grundstücken, die innerhalb seines Gebietes liegen, einen Zuschlag für seine Rechnung in Höhe von 2 vom Hundert des steuerpflichtigen Wertes.
§ 2.
Diese Satzung tritt mit dem 1. Juli 1938 in Kraft
Lau terba ch, den 29. September 1938.
Hessisches Kreisamt. Bonhard.
Betr.: Viehscuchcnpolizeiliche Anordnung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
Auf gegebene Veranlassung bringe ich nachstehende viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 19. September 1938 zur Kenntnis und allgemeinen Beachtung.
Lauterbach, den 26. September 1938.
Kreisamt Lauterbach. Vonhard.
Kreisamt Eießen. I. V.: Weber.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Eemeinde Utphe. Bekanntmachung.
In dem Viehbestand des Otto Rinn in Utphe ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Weide auf der Arnwiese und die angrenzenden Feldstücke werden zuni Sperrbezirk, der ganze bewohnte Ort und die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt. 6
Die von der Amtsveterinärarztftclle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vor- „Kisten der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl Nr. 5 S. 25-28) io- nneb.e anläßlich des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche ,..'tVn Emer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amts- verkundigungsblatt Rr. 41) getroffenen Maßnahmen.
Gießen, den 3t». September 1938.
Krcisamt Eießen. I. V.: We b e r.
Kreisamt Lauterbach
Satzung
ii6et die Erhebung eines Zuschlags zur Erunderwerbsteuer für den Kreis Lauterbach.
Auf Grund von Art. 12 und Art. 94 Ziffer 1 des Gesetzes, ou innere Verwaltung und di« Vertretung der Kreise und Pro- vinzen betr., vom 8. Juli 1911 (Reg.-Bl. S. 324) und von Art. 1 9 1 Ziffer 5 des Dritten Gesetzes zur Aenderung des Finanz- «usgleichs vom 31. Juli 1938 (RGBl. I S. 966) wird auf den -i e!chluß des Kreisausschusses vom 13. September 1938 mit nehmigung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregie- wg für den Kreis Lauterbach die folgende Satzung erlassen:
Biehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
Vom 19. September 1938.
Auf Grund der §§ 17, 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchen- Satzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird Zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Land Hessen folgendes bestimmt:
§ 1.
Der § 13 Abs. 1 Sitz 1 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 9. März 1938 (Reg.-Vl. S 25) erhält folgende Fassung:
Zu Rutz- und Zuchtzwecken ans verseuchten Ländern bzw. Regierungsbezirken eingeführte Rinder. Schafe und Ziegen werden am Bestimmungsort auf die Dauer von fünf Tagen, Schweine auf die Dauer von vierzehn Tagen der polizeilichen Beobachtung unterstellt.
§ 2.
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Darmstadt, den 19. September 1938.
Der Reichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung —
I V.: Reiner.
Das
Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämtet Lietzen, Zriedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten unb Alsfelb erscheint nach Bebarf. wir bitten bie Kmtsstellen, bas vor- liegenbc Materiat uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.
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