Ausgabe 
4.5.1938
 
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Amtsverkündigungsblatt

öer Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb

Nr.68. Jahrgang 1938 I Beilage der Oberhefsifchen Tageszeitung Gissten 4 Mai 18^8

Kreisamt Gießen

Betreffend: Pfennigfammlung in den Schulen zum Bau und zur Erhaltung von Jugendherbergen ufw. sowie Heimatfreund- lalender 1938.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern an die umgehende Erledigung unserer Ver­fügung vom 9. Mai 1936 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 38 vom 14. Mai 1936). Ebenso mahnen wir die Rückständigen letztmalig an di« Bezahlung der He-imatfrcundkalenber 1938 (zahlbar an die Kreiskasse Gießen). Frist in beiden Fällen 8 Tage.

Eießen, den 29. April 1938.

Krcieschulamt Gießen.

3.93.: Rebeling.

Betr.: Maul« und Klauenseuche in der Gemeinde Utphe. Bekanntmachung.

Im Hofgut Utvhe wurde die Maul- und Klauenseuche fest­gestellt. Der Ortsteil vom Anwesen des Landwirts Herbert Schneider bis zum Oberhof wird zum Sperrgebiet der übrige Teil des Ortes und die Gemarkung zum Veobachtungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten die Vor­schriften der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über di« Vekämpsung -der Maul- und Klauen­seuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Vl. Nr. 5 Seit« 2528), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amts­verkündigungsblatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Veobach- tungsgebiet und die Schutzzone angeordneten Maßnahmen.

Gießen, den 3. Mai 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.

Biehseuchenpolizcjliche Anordnung.

Vom 19. April 1938. ,

Aus Grund der §§ 17, 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchen­gesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Be­kämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Land Hessen fol­gendes bestimmt:

Einziger Paragraph.

Im 8 13 der Viehsc u che np ol ize i l ich« n Anordnung vom 9. März 1938 (Anzeiger der Hessischen Landesregierung Nr. 40 vom 17. März 1938) sind die Worteausgenommen Schweine" zu streichen.

D a r m st a d t, den 19. April 1938.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung.

I. V.: Reiner.

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Landstraße 2. Ordnung SteinbachOppenrod und AlbachOppenrod ist ab 20. April 1938 wieder ausgehoben.

Gießen, den 29. April 1938.

Hessisches Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Dienstnachrichtcn.

Brandmeister Konrad Stumpf aus Hausen wurde aus seinen Antrag von den Pflichten des Führers der Freiwilligen Feuerwehr Hausen entbunden unter Anerkennung seiner für das tzcuerlöschwesen der Gemeinde Hausen erworbenen Verdienste. Zu seinem Nachfolger wurde kommistarisch Brandmeister Hein­rich V o n d e r h e i d aus Hausen bestellt.

Kreisamt Friedberg

Dienstnachrichtcn.

Karl Schaum H. in Hoch-Weisel wurde zum stellver­tretenden Wiegemeister der Gemeind« Hoch-Weisel ernannt und verpflichtet.

Wilhelm Dar lapp aus Bad-Nauheim wurde zum Feldschützen der Gemarkung Bad-Nauheim ernannt und ver­pflichtet.

Philipp Diehl III. in Hoch-Weisel wurde als Ehrenseld- schütze der Gemeinde Hoch-We isel ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Di« Einnahmen und Ausgaben des Kreises Lauterbach im 2. Halbjahr 1937 Rj. haben sich im Rahmen des Haushalts­planes 1937 abgewickelt. Es ergaben sich keine Fehlbeträge; ebenso sind künftig Fehlbeträge nicht zu befürchten. Etwaig« Mehrausgaben werden durch Einnahme-Ueberfchüsie und Aus­gabe-Ersparnisse ausgeglichen.

La u terba ch, den 27. April 1938.

Kreisamt Lauterbach.

3.23.: Bonhard.

Kreisamt Schotten

Dienstnachrichtcn.

Wilhelm Peter von Groß-Eichen wurde als Feldschütze fiit die Gemeind« Groß-Eichen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Der Reichsstatthalter in Hesicn

Landesregierung Darmstadt, 21. April 1968.

Abteilung VII.

Zu Nr. VII/I. 1202.

Betreff: Deutsche Fachbuchwcrbung.

An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen, der gewerblichen Unterrichtsanstalten und die Privatschulcn.

Die deutsche Fachbuchwcrbung 1938 steht unter dem Leit­gedanken:Das Fachbuch ein Weg zu Leistung und Erfolg". Nach denr Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 6 IV a 1176 vom 17. Mürz 1938 wird sie im Auftrage des Herrn Reichs­ministers für Volksaufklärung und Propaganda durchgeführt. Wie in den Vorjahren werden durch bi« Buchhandlungen Fach­buchlisten ausgegeben, die nach folgenden 19 Sachgebieten auf­geteilt sind:

1. Landwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei. 2. Bergbau. 3. Steine und Erden. 4. Mctall- gennnnung und -Verarbeitung. 5. Chemie. 6. Textil. 7. Leder. 8. Bekleidung. 9. Papier und Vervielfältigung. 10. Holz. 11. Bau- und Baunebengewerbe. 12. Nahrung und Genuß. 13. Handel. 14. Verkehr und öffentliche Betriebe. 15. Recht und Verwaltung. 16. GesUndheits- und Körper­pflege. 17. Hauswirtschaft. 18. Kultur. 19. Allgemeines Schrifttum für Beruf und Betrieb.

Es ist erwünscht, daß möglichst viele schaffende jung« Men­schen dies« Auswahlverzeichnisse zur Hand bekommen und im Unterricht der Berufs- und Fachschulen über den Zweck und die Bedeutung dieser Listen gesprochen wird. Auch Fachbuchplakate können den Berufs- und Fachschulen durch die örtlichen Buch­handlungen kostenlos geliefert werben.

Ich empfehle Ihnen, den Bedarf an Fachbuchlisten (für jeden Schüler 1 Stück seines Gewerbes) und Plakaten (für jede Unterrichtsstätt« 1 Stück) bei dem Obmann der Buchhändler Ihres Bezirkes anzufordern. Dort sind auch d«rArbeitsplan zur Fachbuchwerbung 1938", sowie dieErläuterungen" dazu vorrätig.

An.zahlreichen Orten finden auch Fachbuchausstellungen in Buchhandlungen und Betrieben statt. Die Verbindung mit dem NSÜB und der DAF, den Schrifttumsbeaustragten der Organi­sationen, der Industrie und dem Jnnungsobermeister sowie mit der Presse ist zu suchen.

lieber das Veranlaßte und den Erfolg der Fachbuchwcrbung ist mir bis zum 1. Juni 1938 zu berichten.

Im Auftrag: Ringshausen.

Alsfeld, den 25. April 1938. Betreffend: Wie vorher.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wir beauftragen Sie, die vorstehend« Anordnung der Lan­desregierung Stelle für die Preisbildung in ortsüblicher Weise der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen.

Kreisamt Alsfeld. Dr. Schön hals.