Amtsverkündigungsblatt
öer Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb
Nr.68. Jahrgang 1938 I Beilage der Oberhefsifchen Tageszeitung Gissten 4 Mai 18^8
Kreisamt Gießen
Betreffend: Pfennigfammlung in den Schulen zum Bau und zur Erhaltung von Jugendherbergen ufw. sowie Heimatfreund- lalender 1938.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir erinnern an die umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 9. Mai 1936 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 38 vom 14. Mai 1936). Ebenso mahnen wir die Rückständigen letztmalig an di« Bezahlung der He-imatfrcundkalenber 1938 (zahlbar an die Kreiskasse Gießen). Frist in beiden Fällen 8 Tage.
Eießen, den 29. April 1938.
Krcieschulamt Gießen.
3.93.: Rebeling.
Betr.: Maul« und Klauenseuche in der Gemeinde Utphe. Bekanntmachung.
Im Hofgut Utvhe wurde die Maul- und Klauenseuche festgestellt. Der Ortsteil vom Anwesen des Landwirts Herbert Schneider bis zum Oberhof wird zum Sperrgebiet der übrige Teil des Ortes und die Gemarkung zum Veobachtungsgebiet erklärt.
Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten die Vorschriften der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über di« Vekämpsung -der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Vl. Nr. 5 Seit« 25—28), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Veobach- tungsgebiet und die Schutzzone angeordneten Maßnahmen.
Gießen, den 3. Mai 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
Biehseuchenpolizcjliche Anordnung.
Vom 19. April 1938. ,
Aus Grund der §§ 17, 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Land Hessen folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph.
Im 8 13 der Viehsc u che np ol ize i l ich« n Anordnung vom 9. März 1938 (Anzeiger der Hessischen Landesregierung Nr. 40 vom 17. März 1938) sind die Worte „ausgenommen Schweine" zu streichen.
D a r m st a d t, den 19. April 1938.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung.
I. V.: Reiner.
Bekanntmachung.
Die Straßensperre auf der Landstraße 2. Ordnung Steinbach—Oppenrod und Albach—Oppenrod ist ab 20. April 1938 wieder ausgehoben.
Gießen, den 29. April 1938.
Hessisches Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.
Dienstnachrichtcn.
Brandmeister Konrad Stumpf aus Hausen wurde aus seinen Antrag von den Pflichten des Führers der Freiwilligen Feuerwehr Hausen entbunden unter Anerkennung seiner für das tzcuerlöschwesen der Gemeinde Hausen erworbenen Verdienste. Zu seinem Nachfolger wurde kommistarisch Brandmeister Heinrich V o n d e r h e i d aus Hausen bestellt.
Kreisamt Friedberg
Dienstnachrichtcn.
Karl Schaum H. in Hoch-Weisel wurde zum stellvertretenden Wiegemeister der Gemeind« Hoch-Weisel ernannt und verpflichtet.
Wilhelm Dar lapp aus Bad-Nauheim wurde zum Feldschützen der Gemarkung Bad-Nauheim ernannt und verpflichtet.
Philipp Diehl III. in Hoch-Weisel wurde als Ehrenseld- schütze der Gemeinde Hoch-We isel ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Di« Einnahmen und Ausgaben des Kreises Lauterbach im 2. Halbjahr 1937 Rj. haben sich im Rahmen des Haushaltsplanes 1937 abgewickelt. Es ergaben sich keine Fehlbeträge; ebenso sind künftig Fehlbeträge nicht zu befürchten. Etwaig« Mehrausgaben werden durch Einnahme-Ueberfchüsie und Ausgabe-Ersparnisse ausgeglichen.
La u terba ch, den 27. April 1938.
Kreisamt Lauterbach.
3.23.: Bonhard.
Kreisamt Schotten
Dienstnachrichtcn.
Wilhelm Peter von Groß-Eichen wurde als Feldschütze fiit die Gemeind« Groß-Eichen ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthalter in Hesicn
— Landesregierung — Darmstadt, 21. April 1968.
Abteilung VII.
Zu Nr. VII/I. 1202.
Betreff: Deutsche Fachbuchwcrbung.
An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen, der gewerblichen Unterrichtsanstalten und die Privatschulcn.
Die deutsche Fachbuchwcrbung 1938 steht unter dem Leitgedanken: „Das Fachbuch — ein Weg zu Leistung und Erfolg". Nach denr Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung — 6 IV a 1176 — vom 17. Mürz 1938 wird sie im Auftrage des Herrn Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda durchgeführt. Wie in den Vorjahren werden durch bi« Buchhandlungen Fachbuchlisten ausgegeben, die nach folgenden 19 Sachgebieten aufgeteilt sind:
1. Landwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei. 2. Bergbau. 3. Steine und Erden. 4. Mctall- gennnnung und -Verarbeitung. 5. Chemie. 6. Textil. 7. Leder. 8. Bekleidung. 9. Papier und Vervielfältigung. 10. Holz. 11. Bau- und Baunebengewerbe. 12. Nahrung und Genuß. 13. Handel. 14. Verkehr und öffentliche Betriebe. 15. Recht und Verwaltung. 16. GesUndheits- und Körperpflege. 17. Hauswirtschaft. 18. Kultur. 19. Allgemeines Schrifttum für Beruf und Betrieb.
Es ist erwünscht, daß möglichst viele schaffende jung« Menschen dies« Auswahlverzeichnisse zur Hand bekommen und im Unterricht der Berufs- und Fachschulen über den Zweck und die Bedeutung dieser Listen gesprochen wird. Auch Fachbuchplakate können den Berufs- und Fachschulen durch die örtlichen Buchhandlungen kostenlos geliefert werben.
Ich empfehle Ihnen, den Bedarf an Fachbuchlisten (für jeden Schüler 1 Stück seines Gewerbes) und Plakaten (für jede Unterrichtsstätt« 1 Stück) bei dem Obmann der Buchhändler Ihres Bezirkes anzufordern. Dort sind auch d«r „Arbeitsplan zur Fachbuchwerbung 1938", sowie die „Erläuterungen" dazu vorrätig.
An.zahlreichen Orten finden auch Fachbuchausstellungen in Buchhandlungen und Betrieben statt. Die Verbindung mit dem NSÜB und der DAF, den Schrifttumsbeaustragten der Organisationen, der Industrie und dem Jnnungsobermeister sowie mit der Presse ist zu suchen.
lieber das Veranlaßte und den Erfolg der Fachbuchwcrbung ist mir bis zum 1. Juni 1938 zu berichten.
Im Auftrag: Ringshausen.
Alsfeld, den 25. April 1938. Betreffend: Wie vorher.
An die Bürgermeister des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die vorstehend« Anordnung der Landesregierung — Stelle für die Preisbildung — in ortsüblicher Weise der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen.
Kreisamt Alsfeld. Dr. Schön hals.


