Ausgabe 
4.4.1938
 
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Kmtsverkiindigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

9k.50, Jahrgang 1038 Beilage der Ob er hessischen Tageszeitung

Gießen. 4. April 1938

Kreisamt Gießen

Bekannt machun g.

Sßetr.: Die Dienstgeschäfte der Amtsveterinärarztstelle Griinberg.

Veterinärrat Dr. Maurer in Grünberg ist neuerdings mit der Vorsehung der Dienstgeschäfte beim Kreisveterinüramt Offenbach a. M. beauftragt worden. Seine Vertretung in dem zum Kreis Gießen gehörigen Dienstbezirk übernimmt Deterinär- rat Dr. Gilbert in Gießen (Telefonnummer 3080).

Gießen, den 1. April 1938.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Obbornhosen.

Im Viehbestand des Landwirts Otto Hahn I. in Obborn­hofen ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Gemarkung Obbornhofen wird daher zum Sperrbezirk erklärt.

Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten' die Vor­schriften der viehpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landes­regierung über die Bekämpfung der Mauk- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr 5 S. 2528), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsver­kündigungsblatt Nr. 41) für den Sperrbezirk und die Schutz­zone getroffenen Maßnahmen.

Gießen, den 1. April 1938.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

b) ein Veobachiungsgebiet, bestehend aus dem Stadtteil und der Gemarkung Friedberg.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverklludigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Vurg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 2. April 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. V r a u n.

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg.

Bekanntmachung.

In den Gemeinden Dorheim und W e ck e s h e i m ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die genannten Gemein­den werden daher zu Sperrgebieten und die dazu gehörigen (Ge­markungen zu Beobachtungsgebieten erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündig ungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Mauk- und Klauenseuche in Vurg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 1. April 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

Kreisamt Friedberg

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Nieder-Florstadt. .

Bekanntmachung.

3n.be r Gemeinde Nieder-Florstadt ist die Maul- und Klauenfeuche ausgebrochen. Die Ludwigstraße in Nieder-Flor­stadt wird daher zum Sperrbezirk erklärt, während bie übrige Gemeinde und Gemarkung Beobachtungsgebiet bkeibr.

Die von bem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- rungsgebiet bie in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Mauk- und Klauenseuche in Vurg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 2. April 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wickstadt,.

Bekanntmachung.

Auf dem H o fg u t W i ck stad t ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Es wird gebildet:

a) ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Hofgut und der Gemar­kung Wickftadt; f

b) ein Beobachtung sgebiet, bestehend aus der Gemeinde und Gemarkung Assenheim.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen, gelten für das Sperrgebiet und das Veobach- tungsgebiet bie in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (A m tsve r nd igu n g sbla t t Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Mauk- und Klauenseuche in Vurg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 2. April 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Friedberg-Fauerbach. Bekanntmachung.

In der Gemeinde Friedberg-Fauerbach ist die

Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet:

a) ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Stadtteil Fauerbach;

B e k a n »t m a ch u ii g.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen

1. ,^n der Gemeinde Von hausen ist die Ma'ul-'und Klauenseuche .ausgebrochen. Von dem Ort selbst wird der so­genannte Weidengrund zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Gemeinde sowie bie Gemarkung Vonhausen zum Beobachtungs- gebiet. erklärt. a

Die vom Kreisveterinäramt Büdingen angeordneten Maß­nahmen werden hiermit von uns bestätigt. 0

, 2- Ort und Gemarkung Hain-Gründau wird mit so­fortiger Wirkung zum freien Gebiet erklärt.

Büdingen, den 1. April 1938

Kreisamt Büdingen.

I. B.: Kessel.

zum SB i ege« zum stellver- ju Rodenbach

. m7 . .Dienstnachrichten.

.Richard Meininger von Rodenbach wurde meister, und Mi na Sfteiniuger von Rodenbach treten och 2Bie^<?nici[t,cr der (5c tn-e i nb-e d i-c hu) cui crc ernannt und verpflichtet.

Heinrich Renkenberger von Lindheim wurde zum Wiege- meister, und Ehristmn. Ludwig Kratz von Lindheim zum stell­

vertretenden Wiegemeister der Eemeindeviehwaage zu Lindbeim ernannt und verpflichtet. B a y

Kreisamt Schotten

Auszug aus dem Reichsgefehbl. Nr. 7 vom 28. Januar 1938 öCite

Verordnung zur Slenderung der Naturschutzverordnung nr , _ Vom 21. Januar 1938.

9P $tui. § .2,i bes Reichsnaturschutzgesetzes vom

ordnet"" (Reichsgefehbl. I S. 821) wird folgendes ver-

_. . . Einziger Paragraph.

1 Satz 1 der Verordnung zum Schutze der wildwachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Twre (Naturschutzverordnung) vom 18. März 1936 sNeichs- 16. ^1) sestgefetzte Frist für die Beringung der im Prlvaibchtz befindlichen Vogel geschützter Arten":-b bis zum 30. April 1938 verlängert.

Berkin, den 21. Januar 1938.

Der Neichssorstmeister.

3. V.: Alpers.