klmtsverkündigungsblatt
der Kieisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelö
91t. 106 Lehrgang 1938 Beilage der Oberhesfifchen Tageszeitung I Gießen, 3. Sept. 1938
Kreisamt Gießen
Betreffend: Schulgefechtsschietzen bei Witzmar.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 5.—15. September und vom 20. September bis 1. Oktober d. Js. wird täglich von 7 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags ein Schulgefechtsschiehen mit scharfer Munition im Gelände nordwestlich von Wihmar stattsinden. Während der SchieMiten ist das Betreten des gefährdeten Raumes, der durch Posten abgesperrt wird, verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Höhe des gefährdeten Luftraums beträgt etwa 400 Meter.
Gieße», den 30. August 1038.
Kreisamt Gießen.
I- Weber.
Der Landwirt Heinrich Kullman» IL wurde zum 1. Beigeordneten der Gemeinde Obbornhofen ernannt.
ihren Wohnsitz zuständigen Motorstandarte des RSKK vorlegen, daß sie sich einer Prüfung in den Verkehrsvorschriften mit Erfolg unterzogen haben. Die Ortspolizeibehörde reicht sodann den Antrag mit einem Bericht über das Ergebnis der Prüfung und über das Ergebnis ihrer sonstigen Ermittlungen dem Kreisamt ein, das den Fiihrer-fchein erteilt, wenn sich keine Bedenken gegen die Eignung des Antragstellers ergeben haben. Das Mindest- alter zum Erwerb des Führerscheins der Klasse IV ist das 16. Lebensjahr. Die Führerscheine der Klassen 1, 2 und 3 berech- ttgen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse IV.
Friedberg, den 29. August 1938.
Kreisamt Friedberg/H.
Dr. Braun.
An di« Bürgermeister des Kreises.
Auf vorstehende Bekanntmachung weise ich Sie ausdrücklich hrn und beauftrag« Sie, für wiederholte ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.
Friedberg, den 29. August 1938.
Kreisamt Friedb«rg/H.
Dr. Braun.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Scharfschießen.
Bekanntmachung.
Am 14., 15., 16. und 28. September 1938 findet jeweils von 7 bis 13 und 14 bis 17 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers-Göns^ südlich Ober-Kleen und ostwärts von Kleeberg. Für die Schießtage wirb gesperrt: Die Straße Hausen—Kleeberg und bi« Straße Ebers-Göns—Kleeberg. Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.
Die gefährdet« Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 800 Rietet.
Friedberg (Hessen), den 22. August 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. B ra u n.
Betr.: Rechtzeitiger Erwerb des Führerscheins fiir Krafffahr- zeug« der Klass« 4.
Bekanntmachung
Am L Oktober 1938 gibt es kerne führerscheinfreien Kraftfahrzeuge mehr. Gemäß §§ 5, 72 Abs. 3 der Straßenveikehrs- zulaßungs-Orbnung vom 13. November 1937 (RGBl. I S. 1215) rst. von diesem Zeitpunkt, ab der Führerschein der Klass« IV erforderlich für all« Kraftfahrzeuge mit einem Hub raum bis 250 ccm und für Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 20 Kilometer-Stunden Höchstgeschwindigkeit. Eine Verlängerung der (luhrerscheinfrerheit fiir gegenwärtig führerscheinfreie Kraftfahrzeuge über den 1. Oktober hinaus kommt aus Gründen der Verkehrsficherheit nicht in Frage.
Die Führer von Kraftfahrzeugen der obengenannten Art oerdeu daher aufgefordert, im eigensten Interesse umgehend ^ei der für st« zuständigen, Orts pol ize ib« hö rde unter Borlage eines Geburtsscheines und eines Lichtbildes aus neuester Zeit Antrag auf Erteilung eines Führerscheins der belasse IV zu stellen. Die Polizeibehörde (auch Eendarmerie- «tatron) oder «ine von ihr beauflagt« Stell« (Motorstandarte j ^«5 RsKK) hat alsdann den Antragsteller zu prüfen, ob et ausreicheirde Kenntnisse der für den Führer eines Krastfahr-
"MMbenden Verkehrsvorschriften besitzt, und hierüber auszustellen. Bei Antragstellern, di« dem ^Cr 53 angehören, ist von einer solchen Prüfung I grunvjatzlich abzusehen, wenn sie eine Bescheinigung der für
Dienstnachrichten.
'der, Friedberg (Hellen), Adolf- » önm Leiter der Prüfungsamtsaußen-
stell« des Ueber andwerles Oberhessen in Friedberg (Hessen) ernannt und eidlich verpflichtet. 11 '
Kreisamt Schotten
Biehseuchenpolizetliche Anordnung iiber die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
Vom 27. Juli 1938
Aus Grund der §§ 17, 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchen- geietzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S- 519) wirs zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Land Hessen folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph.
£er§ 4 der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 9. März 1938 (Reg.-Bl. S. 25) erhält folgende Fassung:
(1) Im ganzen Bereich eines Sperrbezirks dürfen, abgesehen von Notfällen, Ställe und Standorte von Klauentieren ohne polizeiliche Genehmigung nur durch den Besitzer der Tier« oder der Ställe (Standorte), dessen Vertreter, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und durch Tierärzte betreten werden.
(2) Schlächtern, Viehkastrierern, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Umherziehen ausüben, ist auch der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten. In besonders dringlichen Fällen kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen zulassen.
(3) Abs. 2 gilt auch für Personen, die berufsmäßig in Stallen verkehren, ausgenommen Tierärzte.
(4) Durch die Vorschriften der Abs. 1 bis 3 wird während der Gültigkeit dieser Anordnung § 164 1b VAVG ersetzt. Die Pflicht zur Desinfektion beim Verlassen eines Seuchenaehöftes (§ 162 Abi. 3 Satz 2 VAVG, bleibt unberührt. 99
Darmstadt den 27. Juli 1938
Der Neichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —.
I. V.: R e i n«r.
Dienstnachrichten.
August Wilhelm Schmidt, Rainrod, wurde als Ehren- feldschütze für bi« Gemeinde Rainrod ernannt und verpflichtet.
’Udöiam uzldikin?


