Ausgabe 
3.2.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kieisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld

Nr.lZ. Jahrgang 1938 Beilage der Oberhefsifchen Tageszeitung Gießen. 3. Februar 1938

Kreisamt Gießen

Betretend; Schnlgefechtsschießen bei Wißmar. i

Vcranntmachuiig.

Die Truppenteile des Standorts Meßen werden in der Zeit vom 7 Februar bis 31. März 1938, täglich, mit Ausnahme der Sonntage in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nach­mittags in dem Raume Kirchvers Forsthaus A^ldhaus Wißmar Salzböden Gefechtsschießen mit scharfer Munition "^^Während der Schußzeiten ist das Betreten des gefährdeten durch Posten abgesperrten Gebiets verboten. Den Weisungen der Absperrposten, die die Rechte und Pflichten von Wachtposten haben, ist unbedingt Folge zu leisten.

Gießen, den 31. Januar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V-! Weber.

Kreisamt Friedberg

Betreffend: Scharfschießen.

Bekanntmachung.

Am 21., 22., 23. und 24. Februar 1938- findet jeweils von 813 und von 1417 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers­göns südlich Oberkleen und ostwärts von Kleeberg. Für die Schießtage wird gesperrt: Die Straße Hausen Kleeberg und di« Straße Ebersgöns Kleeberg. Den Weisungen der aus­gestellten Sicherhcitsposten ist Folge zu leisten.

Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen betragt 590 Meter.

F riedbsrg/H., den 28. Januar 1938. »

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Di en st nachrichten

Johann Heinrich Eröninger VII. aus Ockstadt wurde als Wiegemeister der Gemeinde Ockstadt ernannt und.verpflichtet.

Kreisamt Büdingen

Bekanntmachung.

Vetr.: Durchführung des Rcichslustschuhgesetzes; hier; Verdun- kclungsiibungen am 8., 9., 15. und 16, Februar 1938.

Am Dienstag, dem 8. Februar 1938, findet im Bereich der Eendarmeriestationen Ortenberg und Wenings «ine Total-Ver- dunkelungsübung statt, d. h. für die Orte und-Gemarkungen

Ortenberg, Wippenbach, Bellmuth, Vobenhausen I., Eckarts­born, Lißberg, Schwickartshausen, Bergheim, Usenborn, Hir­zenhain, Merkenfritz, Wenings, Gelnhaar, Vindsachsen, Kefenrod, Hihkirchen, Burgbracht, Bösge'säß und Illnhausen.

Am Mittwoch, den 9. Februar 1938 eine solche für den Be­reich der Eendarmeriestationen Stockheim und Altenstadt; d. h.

für die Orte und Gemarkungen: ,

Stockheim, Bleichcnbach, Effolderbach, Ober-Mockstadt, Nie-- der-Mockstadt, Glaubevg, Heegheim, Enzheim, Rodenbach, Oberau, Höchst a. N., Hainchen, Himbach, Rommelhausen und Langenbergheim,

Am Dienstag, dem 15. Februar 1938 ein« solche für den Bereich der Gendarmeriestation Büdingen; b. h. für die Orte und Gemarkungen: , , ,

Büdingen, Dudenrod, Wolf, Aulendiebach, Rohrbach, Dü­delsheim Calbach, Büches, Orleshausen, Lorbach, Diebach a. H., Vonhausen, Mittel-Gründau, Hain-Gründau, Rinder- bügen und Michelau.

Am'Mittwoch, dem 16. Februar 1938 eine solche für den Bereich der Gendarmeriestationen Nidda und Echzell; d. h. für die Orte und Gemarkungen _ r.

Nidda. Fauerbach, Michelnau, Wallernhausen, Kohdem Un° ' ter-Schmitten, Borsdors, Bad-Salzhausen, Geiß-Nidda,

Dauernheim, Blofeld, Leidhecken, Bingenheim, Heuchelheim, Gettenau, Echzell, Visses, Berstadt, Groß-Schwalheim, Ober- und Unter-Widdersheim.

In den Gemarkungen, die infolge Ausbruchs der Ala ul- und Klauenseuche zu Sperrgebiete» erklärt sind, findet keine Vor- dunkelnngsiibung statt.

Hierzu ergehen folgende Anordnungen:

1. Es findet lediglich eine Total-Vcrdunkeluiig statt, die mit Eintritt der Dämmerung ihren Anfang nimmt. Eine Bekannt­gabe des Beginns durch Signale erfolgt nicht. Die Uebung endet um 21 Uhr. Dieser Zeitpunkt wird durch Alarmierung bekanntgegeben. , ,

2 Von Eintritt der Dämmerung bis 21 Uhr darf keinerlei Licht aus Wohnungen und Gebäuden sonstiger Art zu beobach­ten sein. Alle Lichtreklamen, Normaluhren, Lichtschilder an Läden Gasthäusern, oder sonstigen öffentlichen Gebäuden sind auszuschalten. Das Gleiche gilt für Schaufenster. Auch Hof­lampen dürfen nicht brennen. Gast- und Schankwirtschasten oder Läden, die von der Straße oder einem Hof aus betreten werden, haben'sicher wirkende Lichtschleußen anzubringen. _

3. Kraftfahrzeuge haben innerhalb von Ortschaften völlig abgedunkelt zu fahren, d. h. Scheinwerfer und Schlußlicht sind mit entsprechenden Schlitzkappen zu versehen; Richtungsanzeiger sind nicht zu benutzen. Auf der freien Landstraße dürfen ^ast- fahrzeug« zwar ohne Vlendkappen, jedoch nur mit Standlicht fahren. Für Aerzte und Hebammen gelten diese Bestimmungen nicht, sofern sie glaubhast machen, daß sie zu dringenden Hilfe­leistungen benötigt werden. .

4. Zur Ueberwachung der angeordneten Maßnahmen wer­den neben Gendarmerie Angehörige der Feuerlöschpolizei und des RLB. zugezogen. Den Anordnungen dieser Personen Folge zu leisten; sie sind für die Verdunkelungsirbung Verkehrs­polizei. . . . ,

5. Die Straßenbeleuchtung wird von den Gemeinden nach näherer Anweisung durchgefiihrt. Die Bevölkerung wird ersucht, sich genau an unsere Anweisungen zu halten, insbesondere die Straßen nach Eeschästsschluß zu meiden. Bei einer Verdunke- lungsübung gibt es auf der Straße nichts zu sehen. Wer trotz­dem die Straße betritt, tut dies auf eigne Gefahr und kann, wenn ihm «in Unfall zustößt, keine Schadensersatzanfpruch« gel­tend machen. , . _. .

6. Alle Gendarmen, Bürgermeister und Dienststellen des RLB. «rteilen nähere Auskunft. . .

7. Wer sich lediglich darauf beschränkt, einfach alle Licht- guellen auszuschalten, erfüllt seine von ihm erwartete liiudit nicht. Es kommt vielmehr darauf an, daß von der Jnnenbeleuch- tung der zum Aufenthalt und sonstigen Zwecken dienenden Räum« außerhalb dieser nichts zu erkennen ist. Nur bei diesem Erfolg kann eine Verdunkelunqsübunq ihren Zweck ersullen. Bon der Bewölkerung wird erwartet, daß bi« im Interesse des Luftschutzes eraanaenen Richtlinien und Anordnungen ordnungs­gemäß durchgeführt werden.

B ü d i n g e n , den 31. Januar 1938.

Hessisches Kreisamt Büdingen.

Dr. Becker.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung.

Betreffend: Flcischbcschauversaminluiig.

Am Sonntag, dem 6. Februar 1938, vormittags 10 Uhr, findet im GasthäusZum Adler" in Schotten «ine dienstliche Bersammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises statt.

Schotten, den 27. Januar 1938.

Kreisamt Schotten. I. 53.: Schwan.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

5I3ir empfehlen Ihnen, die Tierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer Ihrer Gemeinde ans die vorstehende Be­kanntmachung aufmerksam zu machen und sie darauf hinzuweisen, daß ihr Erscheinen unbedingt «rfotderlich ist.

Schotten, den 27. Januar 1938.

Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.