Ausgabe 
2.10.1938
 
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Amtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

91t. 115 Jahrgang 1938 Beilage der Oberhesjijchen Tageszeitung Gießen, 2. Oktober 1938

Gemeinsame Bekanntmachung der Kreisämter Alsfelb, Bübingen, Friedberg, Gießen, Lauterbulb und Schotten

Anordnung betressend dir Festsetzung von Verbraucherhöchstpreisen für Speisekartosfeln

siir die Monate September bis einschl. November 1938 vom 12. September 1938.

Auf Grund von Zifser 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommisfars tüt die Preisbildung vom 12 Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14 Dezember 1936) bestimme ich im Benehmen mit deut Kattoffelwirtschaftsoerband Hesfen- Naffau, Frankfurt a. M. was folgt:

I.

Für die Abgabe von Speisekartoffeln an die Verbraucher vom 1. September bis 30. November 1938 werden nachstehende Höchstpreis« festgesetzt: '

1. In Städten. Jndustriebezirken und sonstigen Orten, in denen die Versorgung mit Speisekartoffeln nicht unmittelbar durch den Erzeuger sichergestellt werden kann und zwar in Bingen. Darmstadt. Gießen. Mainz, Ossenbach und Worms, so­wie' in den im Kreise Offenbach a. M. gelegenen Orten Buchschlag und Neu-Isenburg,

für weiße.

-

rote und blaue Sorten

je 50 Kg

für gelbe Sorten je 50 Kg

beim Verkauf ab Lager oder Waggon

RM

RM

des Empfangsverteilers......

bei Lieferung durch den Empfaugsver-

bis zu 2,85

bis zu 3,15

teilet frei Lager des Kleinverteilers bei Lieferung frei Keller des Verbrau-

2,95

,, ,, 3 25

chers durch den Empfangsverteiler . . bei Abgabe ab Verkaufsstelle des Klein-

» » 3,1b

3,45

Verteilers . . .......

bei Abgabe von 5 Kilogramm an durch

3,Id

3.45

den Kleinverteiler.......

2. Auf dem flachen Lande und in den Orten, in denen die Versorgung durch Erzeuger unmittelbar sicher­gestellt werden kann, das stnd alle"Ge- meinden, die nicht unter 1. aufgeführt sind, bei Lieferung frei Keller des Verbrau­chers durch den Empfangsverteiler oder ab Verkaufsstelle des Kleinver-

.. 0,37

,, 0,40

teilers . . . . .

,, 2,70

» 3,

hei Abgabe von 5 Kilogramm an . ..

3. Bei Lieferung durch den Erzeuget an den Verbraucher frei Keller und im örtlichen Marktverkehr:

0,33

,, 0 36

a) an die unter 1. genannten Gebiete

» 2,85

,, 3,15

b) an die unter 2. genannten Gebiete

4. Soweit der Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger abholt . .

,, 2,70

2,35

,, » 3,

2,65

II.

Die Versandverteilerspanne betragt fe 50 Kilogramm 0,20 RM. und ist in den festgesetzien Verbraucherhöchstpreisen enthalten. Sie 6atf weder über- noch unterschritten werden.

' III.

1. Auf die für gelbe Speisekartofseln festgesetzten Erzeuger­festpreise (2,65 RM. je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangs­station) wird für die ..Juli" (Nieren) «in Sortenzuschlag von höchstens 1,- NM je 50 Kilogramm und fürFrühe Hörnchen Tannenzapfen" (Rote Mäuse) undEifler Platte" ein solcher von höchstens 2,- RM je 50 Kilogramm gestattet

2. Für dieJuli" (Nieren) und Frühe Hörnchen Tannenzapfen" (Rote Mäuse) undEitler Platte erhöheni sich die unter I. festgesetzten Verbraucherhöchstpreife für gelbfleischtge Speisekartosfeln entsprechend.

IV.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbal von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgeietzbl. I S. 955) bestraft.

V

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1938 in und am 30. November 1938 außer Kraft

Darmstadt, den 24. September 1938.

Der Rcichsstattbalter in Hessen Landesregierung

Stelle für die Preisbildung.

I. V.: Reiner.

Kreisamt Gießen

Dienstnachrichten.

Der Straßenwart August Erb von Daubringen wurde zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Daubringen ernannt.

Der Karl Herrmann von Daubringen wurde zum 1. Bei­geordneten der Gemeinde Daubringen ernannt.

Kreisamt Büdingen

Belr.: Fleischbeschau und Trichinenschau hier. Einteilung der Fleischbeschaubezirke «'m Kreise Büdingen.

Bekanntmachung

Im Nachgang zu meiner Bekamt.machung zu obigem Betreff vom 28. 9 1937 treten mit Wirkung vom 1. 10.1938 in den nach­genannten Gemeinden folgende Änderungen in der Flei ch- und Trichinenbeschau ein:

Name und Wohnort des Beschauers

Name und

Name und

Name und

Wohnort des

Wohnort

Wohnort des

Gemeinde

Stellverlret

des Ergän-

Stellvertret.

des Beschauers

zungs- be chauers

des Ergän- zungsbeich.

Gettenau

Dr.Otto Lind

Th. Pflüger,

d

Tierarzt

Echzell

u. Otto Küfer

Humpf.

Echzell

Reichelsheim

Grund-

< e

II

Schwalheim

Echzell

Tb. Pflüger

Otto Küfern.

Dr.O Lind

n

u. Otto Küfer

Th. Pflüger,

Echzell

Echzell

Echzell

Bisses

.

11

lf

>

Berstadt

Friede.Storck

Th. Pflüger,

ff

Tierarzt "roh-

Berstadt

Echzell

lich, Hungen

Bingenheim

Karl Pipp, Bingenheim

Otto Küfer, Echzell

l

TiernrztHumps, Reichelsheim

Unter-

L. Gambach

Gust.Strauch

H

Dr.Hosmann,

Widder sheim

Ober- Widdersheim

Geih-Nidda

Nidda

Blofeld

W. Haus,

Karl Pipp,

Tierarit

K. B. A.

Dauernbeim

Bingenheim

Humpf, Relchelsheini

Leidhecken

Karl Pipp,

Otto Küfer,

K. B. A.

Bingenhemr

Echzell

Büding

en, den 29.

September 1938

Hessisches Kreisamt:

I. B. KesseU 1

Kreisamt Schotten

Dienstnachrichten.

Rudolf Reitz von Einartshausen wurde als Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die Gemeinde E i n a r t s h a u f e n er­nannt und verpflichtet.