Ausgabe 
3.3.1938
 
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klmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb

9k. 30 Jahrgang 1938 Beilage der Ob er he > si j che n Lageszerlung Giosien. 3. März 1938

Kreisamt Gießen

Betretend: Landespolizciliche Begutachtung des Entwurfs der Herstellung eines zweiten Kreuzungsgleises aus Bahnhof Pfahlgraben der Linie GießenGeln­hausen in Gemarkung Garbenteich.

Bekanntmachung.

Die Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. beabsichtigt ein 2. Kreuzungsgleis auf Bahnhof Pfahlgraben der Bahnlinie EietzenGelnhausen in Gemarkung Garbenteich herzustellen. Der Plan nebst Bauwerkverzeichnis liegt 14 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters in Garbenteich offen. Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind schriftlich während der Ofsenlegungsfrist bei dem Kreisamt vorzubringen. Nach Ablauf der Frist ein­gehende Einsprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Gießen, 26. Februar 1938.

Kreisamt Gießen. I. B.: Weber.

Betr.: Die Durchführung des Milchgefctzes.

Bekanntmachung.

Nach § 6 des Reichsmilchgesetzes vom 31. Juli 1930 muß die Milch im Betriebe des Erzeugers bei und nach der Gewinnung und anf dem Wege vom Erzeuger bis zum letzten Verbraucher so behandelt werden, daß sie, soweit dies durch Anwendung der rm Verkehr erforderlichen Sorgfalt vermeidbar ist, weder mittel­bar noch unmittelbar einer nachteiligen Beeinflussung, insbe­sondere durch Staub, Schmutz aller Art, Gerüche oder Krank­heitserreger oder durch die Witterung ausgesetzt ist. Hierzu ist in § 10 der Hessischen Vollzugsverordnung zur Durchführung des Milchge-setzes vom 23. Dezember 1931 (Reg.-Blatt Nr. 25 6. 234) folgendes verordnet worden:

Milchtransportgefäße von zwei Liter und mehr Inhalt, in denen Milch vom Erzeuger an einen Händler geliefert oder von einem Händler an einen anderen Händler befördert wird, müs­sen von dem Absender mit einem gegen unbefugtes Oeffnen sichernden Verschlüsse (Plombe, Siegel oder dergleichen) und mit einem Kennzeichen, aus welchem "der Absender ersichtlich ist, versehen sein. Der Verschluß darf nur im Beisein des Emp­fängers oder seines Beauftragten geöffnet werden.

Da die Beschuldigten in Fällen gewässerter oder entrahm­ter Milch vielfach einwenden die Milch müsse außerhalb des Betriebes durch unbekannte Dritte verändert worden sein, ge­winnen diese Vorschriften erhöhte Bedeutung. Wir werden da­her in Zukunft Strafanzeigen gegen diejenigen Personen er­heben lassen, die die Milch in nicht vorschriftsmäßig verwahr­ten Kannen auf Straßen und Plätzen zur Abholung bereitstellen.

Die Bürgermeister werden ersucht, die Milcherzeuger ihrer Gemeinden entsprechend zu unterrichten.

Gießen, den 28. Februar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Dicnstnachrichtcn.

Tierarzt Lutz zu Grohcu-Buseck wurde als Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die Gemeinden Großen-Vuseck und Rödgen ernannt und verpflichtet. ,

Betr.: Schulgefcchtsschießcn nordwestlich Wißmar.

Bekanntmachung.

Das I. Batl. Inf.-Regts. Nr. 36 wird an folgenden Tagen: 4., 7., 8., 9., 10., 11., 14., 16. und 17. März,

und zwar täglich in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags, Schulgefechtszchießen im Gelände nordwestlich von Wißmar abhalten. Während der Sckneßzeiten ist das Betreten des gefährdeten Raumes verboten. Die Zugangswege werden durch Wachposten abgesperrt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.

Gießen, den 28. Februar 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Vilbel.

Bekanntmachung.

In Vilbel, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrgebiet, be­stehend aus der Gemeinde und Gemarkung Vilbel. Das seither schon festgelegte Veobachtungsgebiet (Harheim, Massenheim) bleibt bestehen.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach­tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (AmtsverkUndigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 26. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Büdesheim.

Bekanntmachung.

In Büdesheim, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Das südlich der Nidder gelegene Gebiet wird zum Sperrbezirk erklärt. Die übrige Gemeinde Büdesheim wird zum Veobachtungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach­tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (AmtsverkUndigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 26. Februar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

21 n o t b ii u n g

betreffend die Festsetzung von Vcrbrauchcrhöchstprciseii für Spcisekartosscln für die Monate März und 'April 1938 vom 16. Februar 1938.

Auf Grund von Ziffer 1 'Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12 Dezember 1936 (Rcichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich im Benehmen mit dem Kartoffelwirtschaftsverband Hessen- Nassau. Frankfurt a. M.. was folgt:

1.

Für die Abgabe von Speisekartoffeln an die Verbraucher vom 1. März bis 30 April 1938 worden nachstehende Höchstpreise festgesetzt:

1. In Städten. Industriebezirkcn und sonstigen Orten, in denen die Versorgung mit Speisekartoffeln nicht unmittelbar durch Erzeuger sichergestellt werden kann, und zwar in Bingen, Darmstadt. Gießen. Mainz, Offenbach und Worms, sowie in den im Kreise Offenbach gelegenen Orten Bieber. Vuchschlag und Neu-Isenburg,

für weiße,

rote und für gerbe blaue Sorten Sorten

je 50 Kg je 50 Kg bei Abgabe ab Waggon oder Lager des NM

Empfangsvorteilers...... bis zu 3.30 bis zu 3,60

bei Zufuhr frei Keller des Kleinverteilers 3,403,70