Ausgabe 
30.3.1937
 
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Kintsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 36. Fahrgong 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

Gießen. 30. März 1937

Kreisamt Gießen

Betreffend: Ueberschwemmungsgebiet der Lahn zwischen Gießen und Badenburg.

Bekanntmachung

Gemäß Art. 114 des Hess. Vachgesetzes in Verbindung mit § 29 der Ausführungsverordnung zum Hess. Bachgesetz wird das Üeberschwemmungsgebiet der Lahn für die Strecke Gießen Badenburg festgestellt.

Das Ueberschwemmungsgebiet wird begrenzt bezw. es ge­hört dazu:

1. rechtes Lahnufer:

Parzelle 52, Flur I, Gemarkungsteil Wißmar, Parzelle 10, Flur II, Eemarkungsteil Launsbach. Ab Landesgrenze Cleibachmündung:

Wißmarerweg bis Leimenkauterweg. Von hier gerade bis zum Schnittpunkt des Grabens Nr. 11 mit dem Wißmarer­weg, dann weiter bis zur Rampe der Lahnbrücke. Dann weiter Schlachthofstr-atze, Weg Nr. 399, dann in einem Ab­stand von 40 Metern vom Ufer parallel dem Lahndurch­stich und der Lahn bis zur Heuchelheimer Brücke, von da den Weg nach Heuchelheim vis zum Hochwasserdamm, den Damm entlang bis zur Landesgrenze.

2. linkes Lahnufer:

Gemarkung Wieseck: Gewann die Insel, Grundstücke Nr. 358, 362, 363. Gemarkungsteil Wißmar: Gewann Die Badenburger Insel (Grundstück Nr. 55), einschließlich der begrenzten Wege. Die Grenze verläuft dann weiter vom Grenzstein Nr. 24 an der linken Rampe der Wißmarer Brücke zum Grenzstein Nr. 25 am Weg Nr. 85, dann Weg 85, 82, 36, 73, entlang der Grundstücke Nr. 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 23, dann Weg 77, Gemarkungsgrenz- weg 46, Weg 47,49, 52, 132 bis zur Ederstraße, die Provin- zialftrahe GießenWißmar, dann Bahndamm bis zur Einfahrt zum Grundstück Nr. 65. Parzelle Nr. 80 wird ins Ueberschwemmungsgebiet eingezogen.

Unterhalb der Brücke auf der linken Seite ist «inbezo- gen: Nr. 230, 285Vio.

Di« Pläne liegen während der Amtsftunden auf der Regist­ratur des Kreisamtes offen.

Gemäß Art. 115 des Hess. Bachgefetzes dürfen innerhalb dieses Ueberschwemmungsgebietes keine Gebäude, Dämme oder ähnliche Anlagen, welche auf den Lauf des Wassers oder die Höhe des Wasfekstandes Einfluß haben können, ohne Erlaubnis des Kreisamtes errichtet »bet verwendet werden. Zuwider­handlungen werden bestraft.

Gießen, den 18. März 1937.

Kreisamt Gießen.

I. V.k Grein.

Bekanntmachung betreffend die Maß- und Eewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Gießen im Jahre 1937.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meß­geräte (das sind Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 kg) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rundreiseplan durchgeführt werden. , ..

Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung an­gegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Ab­wicklung der Eichgeschäste dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen. .

Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gerernigt zu der auf dem Aufforherungszettel festgesetzten Zeit einzu- liefern. ... ,

Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverlässigen Fachmanns, tunlichst unter vor­

heriger Preisvereinbaruiig, ausführen zu lassen. Die Aus» tragserteiliing für die Reparatur ist Sache des Be« s i tz e r s. Die Eichbeamten haben damit nichts zu tun, und die Waagenreparaturschlosser sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, sondern private Gewerbetreibende,

Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Vesestigung am Auf­stellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliesert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Gegenstandes nachgeeicht.

Eichungen, die am Ausstellungsort der Gegenstände statt- sinden sollen, sind während der Eichtage beim Eichamt zu be­antrage», widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindestgebühren­zuschlag (5. RM.) in Ansatz gebracht wird.

Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weise bekannt geben lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der je Tag abzufertigenden Interessenten wird den Bürgermeistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.

Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten:

Vom Hessischen Eichamt Gießen aus:

Am 13. April in Lollar, zugleich für Ruttershausen, Staufen­berg, Mainzlar und Daubringen.

Am 19. April in Trais a. d. Lumda.

Am 21. April in Mendorf a. d. Lumda, zugleich für Climbach. Am 26. April in Londorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rllddingshausen, Weitershain.

Am 5. Juli in Erünberg, zugleich für Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod,

Am 14. Juli in Villingen, zugleich für Nonnenroth.

Am 19. Juli in Hungen, zugleich für Utphe, Inheiden, Trais- Horloff, Rodheim, Steinheim, Rabertshausen, Langd. Am 9. August in Bellersheim.

Am 12. August in Obbornhofen.

Am 18. August in Langsdorf, zugleich für Bettenhausen.

Am 23. August in Lich, zugleich für Nieder-Bessingen.

Am 6. September in Mufchenheim, zugleich für Arnsburg, Virklar.

Am 8. September in Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgerll, Dorf-Güll.

Am 5. Oktober in Lang-Göns, zugleich für Holzheim.

Am 8. Oktober in Erüningen.

Am 12. Oktober in Watzenborn-Steinberg, zugleich für Garben« teich, Hausen.

Am 18. Oktober in Leihgestern.

Am 20. Oktober in Großen-Linden.

Am 25. Oktober in Klein-Linden, zugleich für Allendorf an bet Lahn.

Am 8. November in Heuchelheim.

Am 15. November in Steinbach, zugleich für Albach.

Im Bedarfsfälle mehr als 1 Tag.

Anmerkung: Annerod hat seine eichpflichtigen Gegen« stände nach Aufforderung dem Eichamt Gießen vorzulegen.

In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird dis polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.

Eteßen, den 24. März 1937.

Hessisches Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Betreffend: Sprechstunden des Kreisschulamts Eießen.

An die Schulvorstände des Kreises.

Nächster Amtstag des Kreisschulamts Gießen ist am Mitt­woch, den 31. März 1937, von 1416 Uhr.

Gießen, den 22. März 1937.

Kreisschulamt Gießen.

I. 23.: Neb e l i n g.

Dienstirachrichten. _

Philipp Schmidt aus Saasen wurde zum Feldschützen für bi« Gemeinde Saasen bestellt und verpflichtet.