Ausgabe 
2.2.1937
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

91t. 13. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung

Glotzen. 2. Februar 1937

Poiizeidirektion Gießen

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 6 Abf. 3 der Verordnung zur Durchfüh­rung des Gesetzes über den Güterfernverkehr" vom 27. März 1936 und der Verfügung des Reichs- und Preußischen Verkehrs­ministers vom 14. November 1936 (Reichsverkehrsblatt Nr. 43 Ziffer 216) wird die Begrenzung der Nnhzone für den Güter­fernverkehr für die Stadt Gießen wie folgt bestimmt:

Friedrichshausen b. Frankenberg, Rörmershausen, Mohn­hausen, Vockendorf, Sebbeterode, Ascherode, Zella, Schrecksbach, Elbenrod, Maar, Lauterbach, Steinfurt, Bannerod, Rieder-Moos, Ober-Moos, Wettges, Hettersroth, Strcitberg, Waldensberg, Vreitenborn, Hain-Gründau, Mittei-Gründau, Nieder-Gründau, Langendiebach, Wilhelmsbad (Hanau), Frankfurt a. M., Sulz­bach, Hornau, Fischbach, Ober-Seelbach, Rieder-Auroff, Ober- Auroff, Görsroth, Limbach, Panrod, Hahnstätten, Diez, Ault, Weroth, Berod, Kölbingen, Brandscheid, Hölzenhausen, Langen­bach, Obcr-Dreisbach, Neunkirchen, Eisern, Kaan (Siegen), Breitenbach. Brauersdorf, Erndtebrück, Raumland, Osterfeld.

Ortsmittelpunkt für die Stadt Gießen ist der Marktplatz. Gießen, den 28. Januar 1937.

Poiizeidirektion. I. V.: Beate.

Kreisamt Gießen

Vetr.: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung; hier: Aus­stellen der Grundlisten.

An die Bürgermeister des Kreises.

Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeuerlöschordnung voni 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Erunbliste der Feuerwehr und das Ver­zeichnis der für die Zeit vom 1. April 1937 bis 31. März 1938 als feuerwehrpjlichtig in Anspruch zu nehmenden Personen auf­zustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Ämtsvcrkiindigungsblatt Nr. 11 von 1927, und empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formular für die Mit­teilung an die neuhcrangezogenen Mitglieder ist bei der Vuch- druckerci Kindt, Formular zur Aufstellung der Grundliste bei bcr Druckerei Albin Klein in Gießen zu haben.

Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis späte­stens zum 15. März 1937.

Gießen, den 29. Januar 1937.

Hessisches Krcisamt Gießen.

I. V.: Grein.

Betr.: Gefechtsschießen des 1. Bataillons Jnf.-Rcgt. 116.

Bekanntmachung.

Das 1. Bataillon Jnf.-Regt. 116 sowie die 14. Kompagnie wird am 5. und 6. Februar und weiter vom 8. bis 13. Februar d. I. einschließlich täglich jeweils in der Zeit von 8 bis 16.30 Ahr ein Gefechtsschießen mit scharfer Munition im Gelände öst­lich der Gemeinden DaubringenAlten-Buseck, nördlich der Ge­meinden Alten-BuseckGroßen-VuseckBeuern, westlich der Ge­meinden BeuernClimbach und südlich der Gemeinden Clim­bachTreis a. d. Lda.Mainzlar durchführen. Während der Schießzeiten wird das gefährdete Gebiet von der Truppe abge­sperrt werden. Den Anordnungen der Absperrposten ist un­bedingt Folge zu leisten

Während der Schießzeiten wird an den fraglichen Tagen die, Straße Großen-VuseckBeuern (Umleitung über Bersrod- Reiskirchen) und die Straße AllertshausenClimbach (UmkU tung^iiber Allendors a. d. Lda.Londorf) gesperrt.

In Abänderung der Bekanntmachung vom 23. d. M. (Amts- verkündigunqsblatt Nr. 9) wird die darin angekündigt« Sper­rung der Straße DaubringenAlten-Buseck während der Zeit vom 1 bis einschließlich 6. Februar d. I. zurückgenommen.

Gießen, den 29. Januar 1937.

Hessisches Krcisamt.

I. V.: Grein.

Dienstnachrichten.

Der Straßenwart Wilhelm Keil aus Harbach ist zum Mit­glied des Wiesenvorstandes der Gemeinde Harbach bestellt und verpflichtet worden.

Christoph Formhals von Allendorf a. d. Lda. wurde zum 1, Beigeordneten der Gemeinde Allendorf a. d. Lda. er­nannt.

Heinrich Brück III. aus Nieder-Vessingen ist. zum stellver­tretenden Wiegemeister für die Gemeinde Nieder-Bessin- g e n bestellt und verpflichtet worden.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Gefechtsschießen der 1. Abteilung Artillerie-Regiments 36.

Bekanntmachung.

Am 16. und 17. Februar 1937 sinbet in der. Zeit von jedes­mal 8 bis 16 Uhr int Gelände zwischen Vilbel Bergen Bischofsheim Hmhstadt Wachenbuchen Kilianstädten Niederdorfelden Gronau Gefechtsschießen der 1. Abteilung des Artillerie-Regiments 36 statt. Das Betreten des abgesperrten Geländes und der durchführenden öffentlichen und privaten Wege ist für die Dauer der Absperrung wegen Lebensgefahr ver­boten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Insbesondere sind während des Schießens die Straßen Bergen Nieder-Dorfelden, Bischofsheim Nieder-Dorfelden, HochstadtNieder-Dorfelden, WachenbuchenNieder-Dorfelden und BergenBischofsheim für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Straßen Bischofsheim Hochstädt Wachenbuchen Mittel- buchen sind für den Verkehr frei, dürfen aber nach Norden nickt überschritten werden. Die Straße MittelbuchenKilianstädten ist für den Verkehr frei, darf aber nicht nach Westen überschrit­ten werden. Die Straße Kilianstädten Nieder-Dorfelden ffironnn ist für den Verkehr frei, darf aber nicht nach Süden überschritten werden.

, ,Jm übrigen ist das gefährdete Gebiet begrenzt durch die Linie Ortsausgang Bergen Nordausgang Bischofsheim Westhang Hllhnerbcrg und Haltepunkt Ober-Dorfeldcn Bahn­hof Gronau Ost hang Wein-Berg Ostausgang Bergen.

Friedberg i. H., den 26, Januar 1937.

Krcisamt Friedberg.

Dr. Straub.

Dienftnachrichtetl.

Johann Friedrich Michael Reichardt von Nieder-Erlen- bach wurde als Führer der Freiwilligen Feuerwehr Rieder- Erlenbach ernannt und verpflichtet.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

über die Bekämpfung des feuchcnhaftcn Verkalbens (Banginsckiioii des Rindes).

Vom 18. Januar 1937.

A"f Grund der §§ 18 ff. und 79 Abs. 2 des Vichseuchengcsctzcs vom 26 Ium 1909 (RGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die Verbreitung des feuchenhaften Verkalbens (Banginfektion) für das Land Hetzen folgendes bestimmt.

§ 1. Verkehr mit Zuchttieren.

tk) Als Zuchttiere dürfen über 1 Jahr alte weibliche Rinder und Uber 1 Jahr ulte Bullen nur dünn Abgegeben werden, wenn der Nachweis des verneinenden Ergebnisses einer höchstens acht Wochen zurückliegenden Blutuntersuchiing nuf Banginfektion (§ 4) erbracht ist und nicht andere Umstände das Vorlicgen oder den Verdacht der Banginsektion begründen

(2) Der Nachweis des verneinenden Ergebnisses einer höch­stens ach, Wochen zurückliegenden Blutuntcrfuchung auf Bang- infcktion ist auch vor dem Auftrieb von über 1 ein Jahr alten