Kmtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
91t. 13. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung
Glotzen. 2. Februar 1937
Poiizeidirektion Gießen
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 6 Abf. 3 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr" vom 27. März 1936 und der Verfügung des Reichs- und Preußischen Verkehrsministers vom 14. November 1936 (Reichsverkehrsblatt Nr. 43 Ziffer 216) wird die Begrenzung der Nnhzone für den Güterfernverkehr für die Stadt Gießen wie folgt bestimmt:
Friedrichshausen b. Frankenberg, Rörmershausen, Mohnhausen, Vockendorf, Sebbeterode, Ascherode, Zella, Schrecksbach, Elbenrod, Maar, Lauterbach, Steinfurt, Bannerod, Rieder-Moos, Ober-Moos, Wettges, Hettersroth, Strcitberg, Waldensberg, Vreitenborn, Hain-Gründau, Mittei-Gründau, Nieder-Gründau, Langendiebach, Wilhelmsbad (Hanau), Frankfurt a. M., Sulzbach, Hornau, Fischbach, Ober-Seelbach, Rieder-Auroff, Ober- Auroff, Görsroth, Limbach, Panrod, Hahnstätten, Diez, Ault, Weroth, Berod, Kölbingen, Brandscheid, Hölzenhausen, Langenbach, Obcr-Dreisbach, Neunkirchen, Eisern, Kaan (Siegen), Breitenbach. Brauersdorf, Erndtebrück, Raumland, Osterfeld.
Ortsmittelpunkt für die Stadt Gießen ist der Marktplatz. Gießen, den 28. Januar 1937.
Poiizeidirektion. I. V.: Beate.
Kreisamt Gießen
Vetr.: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung; hier: Ausstellen der Grundlisten.
An die Bürgermeister des Kreises.
Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeuerlöschordnung voni 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Erunbliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1937 bis 31. März 1938 als feuerwehrpjlichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Ämtsvcrkiindigungsblatt Nr. 11 von 1927, und empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formular für die Mitteilung an die neuhcrangezogenen Mitglieder ist bei der Vuch- druckerci Kindt, Formular zur Aufstellung der Grundliste bei bcr Druckerei Albin Klein in Gießen zu haben.
Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis spätestens zum 15. März 1937.
Gießen, den 29. Januar 1937.
Hessisches Krcisamt Gießen.
I. V.: Grein.
Betr.: Gefechtsschießen des 1. Bataillons Jnf.-Rcgt. 116.
Bekanntmachung.
Das 1. Bataillon Jnf.-Regt. 116 sowie die 14. Kompagnie wird am 5. und 6. Februar und weiter vom 8. bis 13. Februar d. I. einschließlich täglich jeweils in der Zeit von 8 bis 16.30 Ahr ein Gefechtsschießen mit scharfer Munition im Gelände östlich der Gemeinden Daubringen—Alten-Buseck, nördlich der Gemeinden Alten-Buseck—Großen-Vuseck—Beuern, westlich der Gemeinden Beuern—Climbach und südlich der Gemeinden Climbach—Treis a. d. Lda.—Mainzlar durchführen. Während der Schießzeiten wird das gefährdete Gebiet von der Truppe abgesperrt werden. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten
Während der Schießzeiten wird an den fraglichen Tagen die, Straße Großen-Vuseck—Beuern (Umleitung über Bersrod- Reiskirchen) und die Straße Allertshausen—Climbach (UmkU tung^iiber Allendors a. d. Lda.—Londorf) gesperrt.
In Abänderung der Bekanntmachung vom 23. d. M. (Amts- verkündigunqsblatt Nr. 9) wird die darin angekündigt« Sperrung der Straße Daubringen—Alten-Buseck während der Zeit vom 1 bis einschließlich 6. Februar d. I. zurückgenommen.
Gießen, den 29. Januar 1937.
Hessisches Krcisamt.
I. V.: Grein.
Dienstnachrichten.
Der Straßenwart Wilhelm Keil aus Harbach ist zum Mitglied des Wiesenvorstandes der Gemeinde Harbach bestellt und verpflichtet worden.
Christoph Formhals von Allendorf a. d. Lda. wurde zum 1, Beigeordneten der Gemeinde Allendorf a. d. Lda. ernannt.
Heinrich Brück III. aus Nieder-Vessingen ist. zum stellvertretenden Wiegemeister für die Gemeinde Nieder-Bessin- g e n bestellt und verpflichtet worden.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Gefechtsschießen der 1. Abteilung Artillerie-Regiments 36.
Bekanntmachung.
Am 16. und 17. Februar 1937 sinbet in der. Zeit von jedesmal 8 bis 16 Uhr int Gelände zwischen Vilbel — Bergen — Bischofsheim — Hmhstadt — Wachenbuchen — Kilianstädten — Niederdorfelden— Gronau Gefechtsschießen der 1. Abteilung des Artillerie-Regiments 36 statt. Das Betreten des abgesperrten Geländes und der durchführenden öffentlichen und privaten Wege ist für die Dauer der Absperrung wegen Lebensgefahr verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Insbesondere sind während des Schießens die Straßen Bergen — Nieder-Dorfelden, Bischofsheim — Nieder-Dorfelden, Hochstadt—Nieder-Dorfelden, Wachenbuchen—Nieder-Dorfelden und Bergen—Bischofsheim für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Straßen Bischofsheim — Hochstädt — Wachenbuchen — Mittel- buchen sind für den Verkehr frei, dürfen aber nach Norden nickt überschritten werden. Die Straße Mittelbuchen—Kilianstädten ist für den Verkehr frei, darf aber nicht nach Westen überschritten werden. Die Straße Kilianstädten — Nieder-Dorfelden — ffironnn ist für den Verkehr frei, darf aber nicht nach Süden überschritten werden.
, ,Jm übrigen ist das gefährdete Gebiet begrenzt durch die Linie Ortsausgang Bergen — Nordausgang Bischofsheim — Westhang Hllhnerbcrg und Haltepunkt Ober-Dorfeldcn — Bahnhof Gronau — Ost hang Wein-Berg — Ostausgang Bergen.
Friedberg i. H., den 26, Januar 1937.
Krcisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Dienftnachrichtetl.
Johann Friedrich Michael Reichardt von Nieder-Erlen- bach wurde als Führer der Freiwilligen Feuerwehr Rieder- Erlenbach ernannt und verpflichtet.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
über die Bekämpfung des feuchcnhaftcn Verkalbens (Banginsckiioii des Rindes).
Vom 18. Januar 1937.
A"f Grund der §§ 18 ff. und 79 Abs. 2 des Vichseuchengcsctzcs vom 26 Ium 1909 (RGBl. S. 519) wird zum Schutze gegen die Verbreitung des feuchenhaften Verkalbens (Banginfektion) für das Land Hetzen folgendes bestimmt.
§ 1. Verkehr mit Zuchttieren.
tk) Als Zuchttiere dürfen über 1 Jahr alte weibliche Rinder und Uber 1 Jahr ulte Bullen nur dünn Abgegeben werden, wenn der Nachweis des verneinenden Ergebnisses einer höchstens acht Wochen zurückliegenden Blutuntersuchiing nuf Banginfektion (§ 4) erbracht ist und nicht andere Umstände das Vorlicgen oder den Verdacht der Banginsektion begründen
(2) Der Nachweis des verneinenden Ergebnisses einer höchstens ach, Wochen zurückliegenden Blutuntcrfuchung auf Bang- infcktion ist auch vor dem Auftrieb von über 1 ein Jahr alten


