Amtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
91c. 10, Jahrgang 1937 Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung Gießen, 28. Januar 1937
Kreisamt Gießen
Betr.: Brannkohlcnfchwelkraftwerk Hessen — Frankfurt a. M. SIE. (Hesrag) in Wölfersheim; hier: Verlegung von Wasserläusen im Gebiet des Tagebaues der Grube Friedrich bei Trais-Horloss.
Bekanntmachung.
Das Vraunkohlenschwelkraftwerk Hessen — Frankfurt AE. (Hesrag) in Wölfersheim beabsichtigt den Tagebau Friedrich bei Trais-Horloff wieder in Betrieb zu nehmen. Du die Gefahr besteht, daß die das Grubenfeld durchfließenden Wasserläufe des Köstgrabens und des Riedbachs den geplanten Abbau stören, müssen beide verlegt werden. Ebenso mutz die Verlegung von Feldwegen erfolgen.
Die Pläne und Erläuterungen über die beabsichtigte Verlegung liegen in d-cr $eit vom 1. bis 14. Februar d. I. ein- schließlich in dem Geschäftszimmer des Bürgermeisters von Inheiden sowie auf demjenigen des Bürgermeisters von Trais- Horloff zur Einsichtnahme der Interessenten auf. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen schriftlich mit entsprechender Begründung bei dem in Frage kommenden Bürgermeister erhoben werden. Nach Ablauf der Frist werden Einwendungen nicht mehr entgegengenommen.
Gießen', den 23. Januar 1937.
Hessisches Krcisamt.
I. V.: Grein.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung betreffend die Maß- und Eewichtspolizei und die Durchführung der Nachcichung im Kreise Friedberg im Jahre 1937.
Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (bn's sind Längen- und Flüssigkeitsmaß«, Meßwerkzeuge jur Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 Kilogramm) soll im Kreise Friedberg demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rundreiseplan durchgesührt werden.
Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfb dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum untengsnanntcn Zeitpunkte zur Nachcichung vorzulegen.
Die Gcgeirstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der auf dem Aufforderungszetrel festgesetzten Zeit einzu- liesern.
Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einen: zuverlässigen Fachmann«, tunlichst unter vorheriger Preisvereinbarung, ausführen zu lassen. Die Auftrags- erteUung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Di« Eichbeamten haben damit nichts zu tun, und die Waagcnreparatur- sihlosser sind nicht Beauftragte der Eichbchörde, sondern private Gewerbetreibende.
Dio Neigungswaagen, Cchaltgemichtswaagcn, sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Aufstellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliesert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Gegenstandes nachgeeicht.
Eichungen, die am Aufstellungsort der Gegenstände statt- findcn sollen, sind während der Eichtage beim Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindcjtgcbllhren- zuschlag (5.— RM.) in Anrechnung gebracht wird.
Cs empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weise bekannt geben lassen und kurz vorher nochmal? darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der je Tag abzufertiaenden Interessenten wird den Bürgermeistereien durch das zuständige Eichamt rechtzeitig zugehen.
Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender "Reihenfolge abgehalten:
Vom Hessischen Eichamt Friedberg aus:
am 25. Januar
„ 1. Februar „ 1. März
1. April
8.
13.
19.
>> ,,
„ 3. Mai
„ 10.
„ 24.
„ 26.
,, 1. Juni
” 10.' ”
„ 1. Juli
„ 23. August
21.
23.
25.
„ 31. „
„ 2. Sept.
14- „
„ 16. „
„ 21. „
27.
in Dorheim, zugleich für Bauernheim, Ossenheim, Schwalheim;
in Bad-Nauheim, zugleich für Wisselsheim, Rödgen;
in Ober-Mörlen, zugleich für Langenhain- Ziegenberg;
in Rieder-Mörlen;
in Ockstadt;
in Ober-Rosbach;
Nicder-Rosbach;
in Rcdheim v. d. H.;
in Holzhaufen;
in Petterweil;
in Ober-Erlenbach;
in Ober-Eschbach;
in Nieder-Eschbach;
in Harheim;
in Nieder-Erlenbach;
in Vilbel, zugleich für Massenheim;
in Dortelweil;
in Okarben;
in Groß-Karben, zugleich für Kloppenheim, Burg-Gräfcnrode;
in Klein-Karben, zugleich für Rendel;
in Büdesheim;
in Heldenbergen, zugleich für Kaichen;
in Nieder-Wöllstadt, zugl. für Ober-Wöllstadt;
in Ilbenstadt;
in Assenheim, zugleich für Wickstadt, Bruchenbrücken, Bönstadt;
in Nieder-Florstadt, zugl. für Ober-Florstadt;
in Stammheim;
in Staden;
in Reichelsheim, zugleich für Weckcsheim, Dorn-Affcnheim;
in Beienheim;
in Södel, zugleich für Melbach:
in Wölfersheim, zugleich für Wohnbach;
in Steinfurth;
in Rockenberg, zugleich für Oppershofen;
in Münzenberg, zugl. für Trais-Müuzenberg;
in Eambach, zugleich für----
in Ostheim, zugleich für Hoch-Weiiel, Fauerbach v. d. H.. Bodenrcd, Maibach, Münster.
Vom Hessischen Eichamt Gießen aus:
am 13. Sept. in Griedel;
„ 15. „ in Nieder-Weisel;
„ 20. „ in Butzbach, zugleich für Hauken mit Oes;
„ 27. „ in Pohl-Göns, zugleich für Kirch-Göns;
Im Bedarfsfälle mehr als ein Tag.
In gleicher Reihenfolge, und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Ecwichtsrevision stattfindcn.
F r ied b e r g , den 19. Januar 1937. Hessisches Kreisamt Friedberg. Dr. S t r a u b.
Kreisamt Büdingen
Betreffend: Die ansteckende Blutarmut der Pscrde; hier: int Pfcrdcbcstand des Johann Georg Crispens in Lindheim und des Theodor Albus in Wallcrnhausen.
Bekanntmachung
Die ansteckende Blutarmut in den Gehöften von Johann Georg Crispens in Lindheim und des Theodor Albus in Wal- lernhanfen ist erloschen. Die Sperrmatznahmcn werden aufgehoben.
Büdingen, den 19. Januar 1937.
Kreisamt Büdingen.
I. V.: Dr. Winkel m « n n.


