Ausgabe 
23.2.1937
 
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Amtsverkündigungsblati bei Provinzialbirektion Oberhessen und bet Kreisämter Eiehen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 20. Jahrgang 1937

Beilage der Ober hessischen Tageszeitung

Gießen. 23. Februar 1937

Kreisamt Büdingen

Betreffend: Verlängerung der Schulpflicht aus Grund des Art. 20 des Volksschulgesetzes.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen uns bis zum 1. März dieses Jahres etwaige Anträge auf Verlängerung der Schulpflicht auf Grund des Art. 20 des Volksschulgefetzes einzureichen.

Fehlberichte find nicht erforderlich.

Büdingen, den 18. Februar 1937.

Kreisschulamt Büdingen.

I. V.: Kremer.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung.

Das Maschinengewehrbataillon 3 Büdingen hält im Räume Stornsels Ulfa Langd vom 1. bis 13. März 1937 (außer am Sonntag, den 7. März 1937) ein Gefechtsschießen ab. Die Schießzeiten sind

täglich von 8 bis 17 Uhr und Samstags von 8 bis 14 Uhr.

Die Landstraße I. Ordnung Nr. 277 Abtlg, Ulfa Gonters­kirchen und II. Ordnung Nr. 192 Abtlg. Ulfa Storufels sind während der obengenannten Zeit für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Eichelsdorf Rainrod Einarts­hausen und Rodheim Hungen Ruppertsburg.

Das int Kreis Schotten liegende gefährdete Gebiet wird für die Dauer der Schießübungen durch die Truppen gesperrt. Der Anordnung der Abfperrmaunschaften ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Die Absperrposten haben die Rechte und Pflichten eines Wachpostens.

Schotten, den 15. Februar 1937.

Hessisches Kreisamt Schotten.

2. V.: Schwan.

Bekanntmachung.

Kreisschulrat Dr. Meuer ist vom 22. Februar bis 6. März 1937 beurlaubt. Der Amtstag fällt an den 2 Freitagen aus.

Schotten, den 19. Februar 1937.

Hessisches Kreisschulamt Schotten.

2. B.: Dr. Meuer.

An die Herren Bürgermeister des Kreises Schotten.

Am 3. März 1937 findet eine Zählung der Schweine statt, die mit einer Ermittlung der nicht bczchaupflichtigen Haus­schlachtungen in der Zeit vom 1. Dezember 1936 bis 28. Februar 1937 und einer Ermittlung der Kälbergeburten in den Monaten Dezember 1936 bis Februar 1937 verbunden ist.

Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zähllisten und Gemeindebogen) werden Ihnen durch bas Landesstatistische Slint unmittelbar zugehen. Sollte eine Bürgermeisterei bis,zum 26. Februar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so must er sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 5040, für Ferngespräche und 5001, für Ortsgespräche, Nebenstelle 911 Staatsbehör­den an das Landesstatistische Amt wenden.

Die auf der Zählliste und dem Eemeiubebogen aufgcdruck- ten Anweisungen sind sorgfältig zu beachten,' insbesondere die Zähler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen.

Die ausgefüllteu Zähllisten und die Urschriften der Ge­meindebogen sind bis

spätestens 8. Mörz 19.37

an das Hessische Landcsstatistische Amt in Darmstadt zu senden. Der Termin muh pünktlich eingehalten werden.

Die Zählungsergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistischen Amt übermittelt werden! den Aus- kunstspflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung ihrer Angaben zugesichert worden.

Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Äuskunftspslichtigen wird mit erheb­lichen Strafen bedroht.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entspre­chende Sorgfalt zuzuwenden.

Schotten, den 19. Februar 1937.

Kreisamt Schotten.

2. 25.: Schwa n.

Kreisamt Alsfeld

Der Neichsstatthalter in Helfen.

Darmstadt, den 11. Februar 1937. Peter Eemeinderstraße 3.

Ortsruf 5001 Fernruf 5010.

Betreff: Unfallverhütungstag am 5. März 1937.

An die Kreisschulämter.

Zur Förderung des Betriebsschutzes in der Landwirtschaft hat die landwirtschaftliche Berufsgenossenfchast nach gesetzlicher Vorschrift Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Trotz ständiger Aufklärung über die notwendigen Schutzmaßnahmen mangelt es noch vielfach bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung an dem nötigen Verständnis für die Unfallverhütung. Um dieses Ver­ständnis in den weitesten Kreisen der Landwirtschaft zu wecken rind zu vertiefen, haben sich die Hessen-Nassauische landwirtschaft­liche Verufsgenossenschaft, die Landesbauernschnft Hessen-Nassau und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Schadenverhlltung bei der Kauleitung der NSDAP entschlossen, int Februar 1937 eine um­fassende Unfallverhütungswerbung für die Laitdwirtfchast durch- zuführen, die in einem llnsallverhütungstag am 5. März 1937 ihren Höhepunkt erreicht.

Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn sich hierfür Volksgenossen zur Verfügung stellen, die mit der landwirtschaft­lichen Bevölkerung in engster Fühlung stehen. Das sind die Bürgermeister der ländlichen Gemeinden, die auf allen Gebieten der öffentlichen Verwaltung Mittler zwischen Staatssühruug und Bevölkerung sind. Dabei werden sie sich der Mitarbeit von Vertrauensleuten zu bedienen haben. Hierfür kommen in erster Linie die Ortsbauernführer, die örtlichen Verireier der Arbeits­gemeinschaft für Schadenverhütung der NSDAP und sonstige geeignete Angehörige des landwirtschaftlichen Berufsstandes in Frage. Auch die Lehrkräfte sollen zum Gelingen der Durch­führung der Werbung beitragen.

2it der Zeit vom 15. Februar 1937 bis zum Unfallver- chütungstag und am Unfallverhütungstag selbst weisen die Lehrer in geeigneter Wie int Unterricht auf die Bedeutung und den Zweck der Unfallverhiitungsveranstaltuna hin. Auch Aussätze, die die Unfallverhütung zum Gegenstand haben, sind von den Schülern und Schülerinnen fertigen zu lassen.

Bei der Bedeutung, die die Schadenbekämpfung im allge­meinen und die Unfallverhütung bei den landwirtschaftlichen Betrieben insbesondere besitzt, erwarte ich, daß sich jede Lehr­kraft bereitwillig in den Dienst der geplanten Werbung stellt.

Das Aufklärungsmaterial steht bei den Bürgermeistern der ländlichen Gemeinden zur Verfügung.

2m Slnffrna: 9? i n n a 6 n u J a a.

Laudesregteriing Abteilung VII

Zu Nr. V1I/I. 599.