Ausgabe 
17.4.1937
 
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VDÜliltiidg, 11. Äp.it iyl

Der Rcichsstatthaltcr in Hessen.

Landesregierung Darmstadt, 6. April 1937.

Abteilung V1L Pcter-Gcmeinder-Straße 3.

Zu Nr. VII/I. 1479. Ortsruf 5001, Fernruf 5040.

Betreff: Keichswerbc- und Opfertag für Vas Deutsche Jugend- herbcrgswcrk 1937.

An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und die Direktionen der gewerblichen Unterrichtsaustaltcn.

Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Herrn Reichs- erziehungsministers teile ich zur Kenntnis und Beachtung mit. Im Auftrag: R i n g s ha u s e n.

Abschrift.

Der Reichs- und Preußische Minister für . Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

E 111 b 700, E II a. Berlin W 8, den 16. März 1937.

Betreff: Wie oben.

An die Unterrichtsoerwattungen der Länder pp.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Rcichswerbe- unb Opfertag für das Deutsche Jugenvherbergswerk, der vor­aussichtlich am 17. und 18. April 1937 stattfindet, in den Schulen bekannt gemacht wird und den Schülern und Schülerinnen außerhalb der Unterrichtsstunden Sammelhefte zur Samm­lung in ihrem Freundes- und Verwandtenkreis ausgehändigt werden. Auch die Abrechnung der Sammlung hat durch den Vertrauenslehrer für das Jugendherbergswcrk außerhalb der Unterrichtsstunden stattzufinden. Eine Sammlung innerhalb der Schule ist unzulässig.

. Im Auftrage: gez.: Bojunga.

Alsfeld, den 10. April 1937.

Betreffend: Eautagung des NSLB in Mainz am 17. und 18. April 1937.

An die Schulvorstände des Kreises.

Der zum Besuch obiger Tagung notwendige Urlaub wird hiermit gewährt.

Krcisschulamt Alsfeld.

I. V.: Walter.

Bekanntmachung, betreffend die Maß- und Eewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Alsfeld im Jahre 1937.

®'- in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meß- gerate (das sind Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge sur Mäßigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Ha'n- belswaagen bis ausschließlich 3000 Kg.) soll im Kreise Alsfeld demnächst beginnen und nach dem unterstehenden Rundreifeplan durchgeführt werden.

. Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er nam­haft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Auffor­derung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Ein­lieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist ^lir raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, die keine Ausforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen.

Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der. auf dem Aufforderungszettel festgesetzten Zeit «inzuliefern.

«ind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverlässigen Fachmann«, tunlichst unter vor­heriger Preisvereinbarung, ausfllhren zu lassen. Die Auftrags- krteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eich- haben damit nichts zu tun, und die Waagenreparatur­schlosser sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, sondern private Gewerbetreibende.

Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Auf­stellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Ee- genstandes nachgeeicht.

Eichungen, die am Aufstellungsort der Gegenstände statt- findeu sollen, sind während der Eichtage beim. Eichamt zu bean­tragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindestgebühren- Zu>chlag (5. RM.) in Ansatz gebracht wird.

Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage tn nachstehender Reihenfolge abgehaltcn:

q Vom Hessischen Eichamt Gießen aus:

Am 10. Mai in Nieder-Ohmen zugleich für Atzenhain, Verns- feld.

Am 19. Akai in Niedcr-Gemllnden zugleich für Hainbuch, Elpen­rod, Bleidenrod, Burg-Gemünden, Ehringshausen, Rülfen- rod. Otterbach.

24. Akai in Homberg sOberhcssen) zugleich für Appenrod, Maulbach. Vüßfeld, Schadenbach. Dcckenbach. Nicder-Oflei- den, Ober-Ofleiden, Haarhausen, Dannenrod, Höingen, Gontershausen. ,

Am 7. Juni in Kirtorf zugleich für Wahlen, Erbenhausen, Lehr- . back>. Ober-Gleen. . .. .

Am 9. Juni in Ruhlkirchen zugleich sür Arnshain, Gleimen­hain, Seibelsdorf, Vcrnsburg.

Am 10. Juni in Angenrod zugleich für Billertshausen Hei­mertshausen, Leusel, Ohmes.

Am 14. Juni in Romrod zugleich für Rieder-Breidenbach, Ober- Breidenbach, Strebendors, Zell.

Am 16. Juni in Stornvorf zugleich für Vadenrod, Ober-Sorg, Unter-Sorg, Meiches; letzteres aus Kreis Schotten.

Am 21. Juni in Groß-Felda zugleich für Klein-Felda, Schelln­hausen, Windhausen, Kestrich, Zcilbach, Ermenrod, Stum­pertenrod; letzteres aus Kreis Schotten.

Am 23. Juni in Ruppertenrod zugleich für Ober-Ohmen, Wett- sanfen.

Am 25., Juni in Flensungen mit Mücke zugleich für Ilsdorf, Kirschgarten, Lehnheim, Merlau.

Am Bedarfsfälle mehr als 1 Tag.

Zn gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande, wird di« polizeiliche Akaß- und Gewichtsrevision stattfindcn.

Alsfeld, den 8. April 1937.

Krcisamt Alsfeld.

I. V.: Kessel.

Alsfeld, den 8. April 1937.

An die Biirgermcister der obengenannten Orte.

Auf, vorstehende Bekanntmachung machen wir Sie besonders aufmerksam. Sobald Ihnen die Einlicserungszeit der (Gegen­stände durch das Eichamt Gießen mitgeteilt wird, wollen Sie sämtliche in Frage kommenden Besitzer zur Einlieferung auf- fordcrn und darauf Hinweisen, welche Nachteile entstehen, wenn he der Aufforderung nicht Nachkommen.

Krcisamt Alsfeld.

I. V.: Kessel.

Bekanntmachung

Betreffend: Das Ablassen von offenen Gewässern bei Auf­räumungsarbeiten an Bächen und Mühlgräben.

Da bei den, Reinigungsarbeiten an Bächen und Gräben vielfach die nachstehend abgedruckten Vorschriften der Art. 55 und 56 des Fischereigesetzes vom 27. April 1881 nicht be­achtet werden, machen wir die Bürgermeistereien und die Be­sitzer von offenen Gewässern, insbesondere die Müller auf diese Bestimmungen zur genauen Nachachtung aufmerksam. Ins­besondere ist bei dem Ablassen von Bächen oder Gräben stets dafür zu sorgen, daß soviel Wasser darin bleibt, daß Fische und Krebs« nicht zugrunde gehen.

Zuwiderhandlungen gegen nachstehende Vorschristen werden bestraft und verpflichten zum Schadenersatz.

Alsfeld, den 12. April 1937.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Seibert.

Artikel 55.

Wer das Abschlagen oder das Ausheben (Fegen) von offenen Gewässern, in welchem einem anderen die Fischerei zusteht, vornehme!: will, muß den Fischercibefugten insofern er in der Gemarkung wohnt, oder dessen der Bürgermeisterei bekannten Bevollmächtigten so rechtzeitig vor dem .Beginn der Arbeit Nachricht geben, daß der Fischereiberechtigte sein Interesse wah­ren kann.

Bei der auf Kosten der Gemeinden vorzunehmenden Auf­räumung von Bächen hat die Bürgermeisterei di« Obliegenheit zur obenbemerkten Anzeige.

Artikel 56.

Offene Fischwässer dürfen bei ihrer Benutzung zu land­wirtschaftlichen und technischen Zwecken nicht so stark abgeschlagen werden, daß Fische oder Krebse hierdurch zu Grunde "gehen.

Polizeiverordnung

betreffend Papierballons mit Vrennstoffantrieb.

Vom 22. März 1937.

Auf Grund des Artikels 64 Absatz 3 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen, vom 11. Juli 1911 in der Fassung des Aendcrungs- gcfetzes vom 5. Januar 1937 (Reg.-Bl. S. 9) und der Verord­nung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. I 6. 44) wird für das Land Hessen folgende Polizei­verordnung erlassen:

§ 1.

Die Herstellung, der Vertrieb und das Steigenlassen von Papierballons mit Brennstoff- oder Kerzenantrieb ist verboten.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark, die int Nichtbeitreibungsfalle in Haft bis zu 3 Wo­chen untgewandelt wird, bestraft.

§ 3.

Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Ver­kündung int Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft.

Darmstadt, den 22. März 1937.

Der Rcichsstatthaltcr in Hcsscn Landesregierung. ...... . .et *.