Ausgabe 
17.4.1937
 
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t^amsiag, 12. luprii 1S37

Dien st nachrichten

Karl Orth aus Fauerbach wurde mit der Versetzung der Eemeindedicnerstelle in Fauerbach beauftragt und verpflichtet. Kreisamt Alsfeld

Kreisamt Schotten

Betrifft: Bodcnbcnutzungscrhcbung 1937.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Land­wirtschaft wiederunr eine Bodenbenutzungserhebung bnrchge- fiihrt. Die Betriebsinhaber ufw. find auf Grund der Verord­nung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient mit volkswirtschaftlich statistischen Zwecken. Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung benutzt. Die Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amtsgeheimnis.

Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durch­führung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in den näch­sten Tagen zugehen. Sollte diese Sendung bis zum

30. April

bei Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landesstatistische Amt Fernruf 5040, Nebenstelle 955 benach­richtigen.

Die Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anlei­tung (auf gelben Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Es" wird besonders darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der braunen Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit fünf und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Vetriebsfläche, sowie die Feldgemüse- und Erwerbsgartenbaubetriebe zu erfassen sind.

Nach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführtcn Zählpapiere pünktlich

am 25. Akai

«n das Lanbesstatistische Amt in Darmstadt zurllckzusenden. .

Schotten, den 12. April 1937.

Hessisches Kreisamt.

I. V.: Schwa n.

Betr.: Anschafsungen der Schulen auf Kosten der Gemeinden.

Schotten, den 12. April 1937.

An die Schulvorstände des Kreises.

Einzelne Lehrmittel, die den Preis von 8 RM. übersteigen, dürfen in Zukunst nur mit schriftlicher Genehmigung des Kreis- fchulamts auf Rechnung der Gemeinden angeschafft werden. Schulvorstände, die gegen diese Anordnung verstoßen, haben sllr die Ausgaben über 8 RM. selbst auszukommen.

Kreisschulamt Schotten.

I. V.: Dr. Meuer.

Dien st nachrichten

Eduard Reichmann von Rainrod wurde als Ehrenfeldschütze für die Gemeinde Rainrod bestellt und verpflichtet.

Otto Kröll, Landwirt in Mittel-Seemen wurde als Feld­schütze für die Gemarkung Mittel-Seemen ernannt und ver­pflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Der Reichsstatthalter in Hessen.

Landesregierung Darmstadt, 5. April 1937. Abteilung VII.

Zu Nr. VII/IV. 25 448. . .

stress: Betätigung von Lehrkräften in konfessionellen Jugend­verbänden.

An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der gewerblichen Untcrrichtsanstalten und die Direktionen der höheren Schulen.

llnter Hinweis auf die Ausschreiben vom 6. März 1930 zu Jir. II/IV. 22 905 und vom 25. Juli 1936 zu Nr. II/IV. 26 464 teile ich nachstehend abschristlich den Erlaß des Herrn Neichs- erziehungsministers vom 8. März 1937 zur Kenntnis und Beach­tung mit. In Zmeifelssällen ersuche ich um Bericht.

Im Auftrag: Ringshausen.

A b sch r i f t.

Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

E. 11 a Rr. 2311 (ct). Berlin, 8. März 1937.

Von mehreren Nachgeordneten Stellen ist angefragt worben, welche Verbände zu den konfessionellen Jugendorganisationen im Sinne der Erlasse vom 15. August 1935 E II a 1042 usw. und vom 25. Juni 1936 E II a 1027 usw. zu rechnen seien. Die Entscheidung über diese Frage sei zur Durchführung der Erlasse vom 15. August 1935 und 25. Juni 1936 bringend erfor­derlich.

Die endgültige Beantwortung der Frag« wird erst erfolgen können, wenn die nach § 4 des Gesetzes über die Hitler-Jugend (RGBl. S. 993) zu erwartenden Rechtsverorbnungen und" all­gemeinen Verwaltungsvorschriften vorlisgen.

Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs- und Preußischen Minister für die kirchlichen Angelegenheiten ersuche ich, dis auf weiteres folgendes zu beachten:

1. Zu den konfessionellen Jugendorganisationen im Sinne der Erlasse vom 15. August 1935 und 25. Juni 1936 gehören nicht die konfessionellen Verbände, die sich auf die rein religiöse Betätigung beschränken.

2. Verbände der unter Ziffer 1 genannten Art, die ihre Be­tätigung auf Gebiete erstrecken, die nach § 2 des Gesetzes über die Hitler-Jugend dem Elternhaus, der Schule und der Hitler-Jugend vorbehalten bleiben müssen, sind wie konfessionelle Jugendorganisationen im Sinne der Erlasse vom 15. August 1935 und 25. Juni 1936 zu behandeln. Das gleiche gilt für die Verbände, die schon durch ihre Namen (Sturmfahne") oder durch ihr Auftreten (Nach­ahmung der Formen des Nationalsozialismus) erkennen lassen, baß sie nicht gewillt sind, sich in den Grenzen reli­giöser Betätigung zu halten.

In Zweifelsfällen ist mir zu berichten.

. Ich behalte mir vor, mir nach angemessener Frist über die weitere Entwicklung der Angelegenheit berichten zu lassen.

gez.: R u st.

An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.

Der Rcichsstatthalter in Hessen.

Landesregierung Darmstadt, 7. April 1937. Abteilung VII.

Zu Nr. VII/III. 12 681.

Betreff: Schulzahnpflege.

An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der gewerblichen Unterrichtsanstalten und die Direktionen der höheren Schulen.

In, seinem Erlaß vom 12. März 1937 hat der Reichs- und Preußische Minister sllr Wissenschaft, Erziehung und Volksbil­dung erneut auf die,Durchführung einer geordneten Schul,Zahn­pflege als Teilaufgabe der Volksgesundheitsführung hin­gewiesen.

Unter Bezugnahme auf die seitherigen Verfügungen erwart« ich, daß bei den in Hessen angeordneten Untersuchungen die Schule tatkräftig mitwirkt.

Das Ziel der Schulzahnpflege ist, in der deutschen Jugend ein dauerndes Bedürfnis zur Zahnpflege zu «ntwickeln, sowie den Willen zu einfacher, gesunder Ernährung und Lebensfüh­rung nachhaltig zu stärken. Praktisch muß erreicht werden, daß künftig kein« deutsche Frau dauernden Schaden leidet, weil diese erzieherische Pflicht vernachlässigt wurde, und kein deut­scher Mann vom. Wehrdienst zurllckgestellt zu werden braucht weil seine Wehrsähigkeit durch schadhafte Zähne und damit zu­sammenhängende körperliche Schäden herabgesetzt ist.

Die Mitteilung des Zahnarztes an die Eltern und sonsti­gen Erziehungsberechtigten soll für jeden Lehrer und Klassen­leiter ein willkommener Anlaß zur Aufklärung sein und dazu beitragen, auf die Befolgung des schriftlich erteilten Rates in angemessener Weise hinzuwirken. _ v

Soll jedoch eine geordnete Schulzahnpflege auf erzieherischer Grundlage erreicht werden, so wird die Mitwirkung der Schule wesentlich weiter gehen müssen.

Der Unterricht in Naturkunde, Biologie, Chemie und Ge- sunbheitslehre soll je nach Charakter der Schule und Alter der Schüler bei gegebener Gelegenheit auf den Bau der Zähne und ihre Bedeutung für den men/chlichcn Organismus näher ein- gchen. Dabei soll er vertieft in der Oberstufe der weiter-. führenden Schulen auch wissenschaftlich begründen, warum die Pflege der Zähne und des Mundes für den einzelnen wie für das Volksganze lebensnotwendig ist, Tafeln. Präparate, Modelle, Lichtbilder und Filme find zur Unterstützung heran­zuziehen. Gute Lehrmittel dieser Art sind bei Ergänzung der Lehrmittelbestände zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist auf die Schüler aller Altersstufen d-urch Gewöhnung an die Zahnbürste, an tägliche Zahn- und/Mund- reinigung, sowie an Körperpflege überhaupt fortdauernd erzieherisch cinznwirkcn.

Im Auftrag: Ringshauscn. T