5lmtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirettion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg. Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 47. Fahrgang 1937
Beilage der Oberhejfische n Tageszeitung.
Gießen. 17. April 1937
Kreisamt Gießen
Betreffend: Gefechtsschießen.
Bekanntmachung.
Im Raume ßan@b — Rodheim — Rabertshausen — Ulfa — Ctornfels findet am 22. April ds. Js. in der Zeit von 7 bis 18 Uhr ein Gefechtsschießen statt. Das gefährdete Gelände, das innerhalb dieses Raumes liegt, wird während der, Schießzeit von der Truppe abgesperrt. Den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist für die Dauer des Gefechtsschießens verboten.
Während der Schießübungen werden folgende Straßen, soweit sie im Kreise Gießen liegen, gesperrt:
1. Straße Langd — Ulfa,
2. Straße Rabertshausen — Ulfa,
3. Eemeindeweg Langd — Schotten.
Umleitung innerhalb des Kreises Gießen erfolgt über Rabertshausen — Ulsaer Kreuz — Ulfa.
Gießen, den 9. Avril 1937.
Kreisamt Gießen.
I. 23.: Erei n.
Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Uebungen.
An die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.
Rach dem gemäß 8 8 der Dienstanweisung für die Kreis- seuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseolan werden die Besichtigungen und Uebungen der Feuerwehren im Jahre 1937 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten.,. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird Ihnen von dem Kreisfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisseuer- löschordnung erfolgt. .
Gleichzeitig weisen wir darauf bin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach 8 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß 8 27 der Kreis- feuerlöschordnung (siehe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 25) zu führenden Listen und Verzeichnis einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten.
Wegen etwaiger Entschuldigungen verweilen wir auf unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsverkündigungs- blatt Rr. 69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister oder Kommandanten gewährt werden kann, damit die Mannschaften bei den Uebungen möglichst vollzählig find.
Es erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bezw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigungen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle befvrochen werden können.
Wir weisen noch darauf bin, daß die in dem nachstehenden Reifevlan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen zu erwarten haben.
Reisevlan
für die Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtuugen und Abhaltung von Uebungen im Kreise Gieße» für das Jahr 1937«
24. April: Mendorf a. Lumda
25. April: Oppenrod, Burkhardsfelden, Hattenrod, Albach
9. Mai: Rödgen, Trohe
23. Mai: Odenhaufen. Geilshausen, Münster, Ober-Bessingen
mit der Kreismotorspritze I. Fahrt. -
13. Juni: Stangenrod, Lumda, Beltershain, Göbelnrod
27. Suni: Grüningen, Holzheim, Dorf Güll, Kloster Arnsburg
3. Juli: Lang-Göns
4. Juli: Domäne Schiffenberg
24. Juli: Reiskirchen
26. Juli: Lollar
2. August: Grimberg
7./8. August: Kreisfeuerwehrtag in Rieder-Bessingen
14. August: Annerod
15. August: Mainzlar, Treis a. Lda., Rllddingshausen, Londorf
22. August: Rodheim a. Horloff, Steinheim, Trais-Horloff, Inheiden
28. August: Eroßen-Buseck
5. September: Bettenhausen, Obbornhofen, Oberhörgern, Eber- stad t
mit der Kreismotorspritze II. Fahrt.
12. September: Langsdorf, Ronnenroth, Villingen, Langd
19. September: Queäborn, Lauter, Röthges, Ettingshausen
26. September: Bellersheim, Hungen, Lich.
Gießen, den 14. Avril 1937.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Krein.
Betr.: Eemeindefinanzsiatistik: hier: Die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern und der Gemeindeverbände.
Bekanntmachung.
Die Finanz- und Kassenlage der Kreiskasse Gießen ist auch im 2. Halbjahr 1936 Ri. als ausgeglichen zu bezeichnen.
Erschütterungen durch unvorgesehene Ausgaben oder Ausgaben, die über die Vorsehungen des Voranschlags hinausgehen und Fehlbeträge verursachen könnten, sind nicht eingetreten.
Das bare Betriebskapital reicht aus, um den Anforderungen der ersten Monate des neuen Rechnungsjahres mit geringem Steuerfluß gerecht zu werden.
• Gießen, den 10. Avril 1937, Kreisamt Gießen.
I. 23.: Dr. Schönhals.
Kreisamt Friedberg
Betrifft: Bodenbenutzungserhebung 1937.
An die Bürgermeister des Kreises.
Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum eine Vodenbenutzungserhebung durchge- führr. Die Betriebsinhaber usw. sind auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich statistischen Zwecken. Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung ■ benutzt. Die Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amtsgeheimnis. ... ,
Das Landesstatistische Amt lagt Ihnen alle zur Durchführung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in ben nächsten Tagen zugehen. 'Sollte diese Sendung bis zum
30. April
bei Ihnen nicht eingetroffen fein, dann wollen Sie unverzüglich, das Landesstatistische Amt Fernruf 5040, Nebenstelle 955 benachrichtigen.
Die Ihnen vom Landesstcltistischen Amt zugehende Anleitung (auf gelben Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der braunen Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit zwei und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Veiriebssläche, sowie die FeldgemUse- und Erwerbsgartenbaubetriebe zu erfassen sind.
Rach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführten Zählpapiere pünktlich
am 25. Mai
an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurllckzusenden.
F r i ed b e r g, den 13. April 1937.
Kreisamt Friedberg.
Dr. S t r a u b.


