Ausgabe 
17.4.1937
 
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5lmtsverkündigungsblatt

der Provinzialdirettion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg. Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 47. Fahrgang 1937

Beilage der Oberhejfische n Tageszeitung.

Gießen. 17. April 1937

Kreisamt Gießen

Betreffend: Gefechtsschießen.

Bekanntmachung.

Im Raume ßan@b Rodheim Rabertshausen Ulfa Ctornfels findet am 22. April ds. Js. in der Zeit von 7 bis 18 Uhr ein Gefechtsschießen statt. Das gefährdete Gelände, das innerhalb dieses Raumes liegt, wird während der, Schießzeit von der Truppe abgesperrt. Den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist für die Dauer des Gefechtsschießens verboten.

Während der Schießübungen werden folgende Straßen, so­weit sie im Kreise Gießen liegen, gesperrt:

1. Straße Langd Ulfa,

2. Straße Rabertshausen Ulfa,

3. Eemeindeweg Langd Schotten.

Umleitung innerhalb des Kreises Gießen erfolgt über Rabertshausen Ulsaer Kreuz Ulfa.

Gießen, den 9. Avril 1937.

Kreisamt Gießen.

I. 23.: Erei n.

Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Uebungen.

An die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises.

Rach dem gemäß 8 8 der Dienstanweisung für die Kreis- seuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseolan werden die Besichtigungen und Uebungen der Feuer­wehren im Jahre 1937 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten.,. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird Ihnen von dem Kreisfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden.

Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Be­kanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisseuer- löschordnung erfolgt. .

Gleichzeitig weisen wir darauf bin, daß der Kreisfeuerwehr­inspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach 8 11 der Ver­ordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß 8 27 der Kreis- feuerlöschordnung (siehe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 Amtsverkündigungsblatt Nr. 25) zu füh­renden Listen und Verzeichnis einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten.

Wegen etwaiger Entschuldigungen verweilen wir auf unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsverkündigungs- blatt Rr. 69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister oder Kommandanten gewährt werden kann, damit die Mannschaften bei den Uebun­gen möglichst vollzählig find.

Es erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betref­fenden Gemeinden bezw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigun­gen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle befvrochen werden können.

Wir weisen noch darauf bin, daß die in dem nachstehenden Reifevlan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besich­tigungen der Feuerlöscheinrichtungen zu erwarten haben.

Reisevlan

für die Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtuugen und Abhaltung von Uebungen im Kreise Gieße» für das Jahr 1937«

24. April: Mendorf a. Lumda

25. April: Oppenrod, Burkhardsfelden, Hattenrod, Albach

9. Mai: Rödgen, Trohe

23. Mai: Odenhaufen. Geilshausen, Münster, Ober-Bessingen

mit der Kreismotorspritze I. Fahrt. -

13. Juni: Stangenrod, Lumda, Beltershain, Göbelnrod

27. Suni: Grüningen, Holzheim, Dorf Güll, Kloster Arnsburg

3. Juli: Lang-Göns

4. Juli: Domäne Schiffenberg

24. Juli: Reiskirchen

26. Juli: Lollar

2. August: Grimberg

7./8. August: Kreisfeuerwehrtag in Rieder-Bessingen

14. August: Annerod

15. August: Mainzlar, Treis a. Lda., Rllddingshausen, Londorf

22. August: Rodheim a. Horloff, Steinheim, Trais-Horloff, Inheiden

28. August: Eroßen-Buseck

5. September: Bettenhausen, Obbornhofen, Oberhörgern, Eber- stad t

mit der Kreismotorspritze II. Fahrt.

12. September: Langsdorf, Ronnenroth, Villingen, Langd

19. September: Queäborn, Lauter, Röthges, Ettingshausen

26. September: Bellersheim, Hungen, Lich.

Gießen, den 14. Avril 1937.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Krein.

Betr.: Eemeindefinanzsiatistik: hier: Die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern und der Gemeindeverbände.

Bekanntmachung.

Die Finanz- und Kassenlage der Kreiskasse Gießen ist auch im 2. Halbjahr 1936 Ri. als ausgeglichen zu bezeichnen.

Erschütterungen durch unvorgesehene Ausgaben oder Aus­gaben, die über die Vorsehungen des Voranschlags hinausgehen und Fehlbeträge verursachen könnten, sind nicht eingetreten.

Das bare Betriebskapital reicht aus, um den Anforderungen der ersten Monate des neuen Rechnungsjahres mit geringem Steuerfluß gerecht zu werden.

Gießen, den 10. Avril 1937, Kreisamt Gießen.

I. 23.: Dr. Schönhals.

Kreisamt Friedberg

Betrifft: Bodenbenutzungserhebung 1937.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Land­wirtschaft wiederum eine Vodenbenutzungserhebung durchge- führr. Die Betriebsinhaber usw. sind auf Grund der Verord­nung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich statistischen Zwecken. Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung benutzt. Die Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amtsgeheimnis. ... ,

Das Landesstatistische Amt lagt Ihnen alle zur Durch­führung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in ben näch­sten Tagen zugehen. 'Sollte diese Sendung bis zum

30. April

bei Ihnen nicht eingetroffen fein, dann wollen Sie unverzüglich, das Landesstatistische Amt Fernruf 5040, Nebenstelle 955 benach­richtigen.

Die Ihnen vom Landesstcltistischen Amt zugehende Anlei­tung (auf gelben Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der braunen Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit zwei und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Veiriebssläche, sowie die FeldgemUse- und Erwerbsgartenbaubetriebe zu erfassen sind.

Rach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführten Zählpapiere pünktlich

am 25. Mai

an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurllckzusenden.

F r i ed b e r g, den 13. April 1937.

Kreisamt Friedberg.

Dr. S t r a u b.