A mtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 30. Jahrgang 1937 I Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 18. März 1937
Kreisamt Gießen
Betr.: Ecbiihrenabgabe für Automaten, Musikwerke und Radioapparate im Rechnungsjahr 1937.
Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wieg- Automaten, Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder einen dem gleichen Zweck dienenden Radioapparat, ferner wer in einem öffentlichen Wirtslokal ein Klavier oder «in sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat dies zuvor bei dem Kreisamt anzumelden und die vor- gefchriebene Gebührenabgabe zu entrichten.
Diese beträgt jährlich für die Zeit voin 1. April bis 31. März:
a) für Warenverkaufsautomaten:
1 und 2 Eeldeinwürfe 2 RM.
4 Eeldeinwürfe 4 „
6 Eeldeinwürfe ,,,,,,,,, 5 „
8 Eeldeinwürfe 6 „
12 Eeldeinwürfe 8 „
b) für andere Automaten als Warenautomaten
z. B. Waagautomaten.........2—40 „
c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bzw.
jeden Radioapparat je nach Größe, Ankaufs
preis und Leistungsfähigkeit.......5—40 „
Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Eebühren- abgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden.
Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tischautomaten der Mindeststempel erhoben, sondern es werden eine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zufammengefaßt, für die der Mindeststempel zu entrichten ift
Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) aufgeführten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmässigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden, find gebührenfrei. Solche Klaviere müssen durch Aufschrift oder durch einen an sichtbarer Stelle befestigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein ..........zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein.
In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere geschlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Gebllhrenbetrag zur Folge.
Die Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radioapparaten kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Kreisamt erfolgen. Wer dies unterläßt, ist zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März — verpflichtet. Die Erhebung der Gebühren, .die Ausstellung der Jahreskarten, sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns, Zimmer 2, vormittags von 8 bis 12 Uhr statt.
Gleichzeitig fordern wir hiermit alle Inhaber von Jahreskarten für Automaten, Musikwerke und Radioapparate auf, die Eebührenabgabe für das Rechnungsjahr 1937 — 1. April 1937 bis 31. März 1938 — bis spätestens 15. April 1937 bei uns, Zimmer 2, vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten.
Der Polizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der Gemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weife wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 7. März 1937.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Weber.
Metr.: Herstellung eines neuen Anschlußgleises der Rcichsauto- bahn in Kilometer 6,691 der Nebenbahn Butzbach—Lich.
Bekanntmachung.
Für die Durchführung der Arbeiten an der Reichsautobahn muß in Kilometer 6,691 der Butzbach—Licher Eisenbahn «in neues Anschlußgleis etwa auf die Dauer eines Jahres herge- ftcllt werden.
Der Plan und die Beschreibung hierüber liegen in der Zeit vom 19. bis 25. März d. I. einfchließlich auf der Registratur
des Kreisamtsgebäudes, Landgraf-Philipp-Platz 3, zur Einsichtnahme der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen gegen den Plan können schriftlich während der Ofsenlegungsfrist beim Kreisamt vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist ist dis Geltendmachung von Einwendungen ausgeschlossen.
Gießen, den 15. März 19,37.
Krcisamt Gießen.
I. V.: Gr e i n.
Betr.: Die Sonntagsruhe in den Bediirfnisgewcrbcn in de« Stadt Gießen.
Zweiter Nachtrag
zur Bekanntmachung vom 20. Mai 1936.
Die Bekanntmachung vom 20. Mai 1936 betreffend di« Sonntagsruhe in den Bedürfnisgewerben erhält bei II Zjff. 15 folgenden Zusatz:
d) Am 2. Ostertag von 9 bis 13 Uhr; das Austragen von Blumen ist von 9 bis 16 Uhr gestattet.
Ei eßen, den 10. März 1937.
Hessisches Kreisamt.
I. V.: Weber.
Betr.: Polizeiverordnung über Einrichtung und Betrieb voll Getränkeschankanlagen.
Bekanntmachung.
Auf die in Nr. 5 des Hessischen Regierungsblattes des Jahrganges 1937 erschienene Polizeiverordnung über Einrichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen vom 16. Februar 1937 sowie auf die hierzu erlassene und im gleichen Regierungsblatt abgedruckte Bekanntmachung über Einrichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen vom gleichen Tage weisen wir hin. Den Herren Bürgermeistern empfehlen wir, die Inhaber von Schank- und Eastwirtschaften auf die neuen Vorschriften, deren Befolgung wir demnächst nachprüfen lassen werden, aufmerksam zu machen.
Gießen, den 16. März 1937.
Hessisches Krcisamt.
I. V.: Weber.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Herstellung eines neuen Anschlußgleises (vorübergehenden Bau- glcises) der Rcichsautobahnen in Kilometer 6,691 der Nebenbahn Butzbach—Sich.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Plan zur Herstellung eines vorübergehenden Anschlußgleises der Reichsautobahnen bei Kilometer 6,691 der Nebenbahn Butzbach— Lich nebst einem Schreiben des Reichsbevollmächtigten für Vahn- aufsicht in Frankfurt a. M. in der Zeit von Dienstag, den 30. März 1937 bis Montag, den 5. April 1937 einschließlich, von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags, auf der Registratur des Kreisamts Friedberg (Hessen) zur Einsicht der Beteiligen offenliegen.
Einwendungen gegen di« Ausführung sind von den Grundstückseigentümern oder sonstigen Berechtigten während der Ofsenlegungsfrist bei dem Kreisamt Friedberg schriftlich zu erheben, widrigenfalls sie nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden können.
Friedberg (Hcsien), den 16. März 1937
Krcisamt Friedberg.
Dr. S t r a u b.


