Ausgabe 
15.6.1937
 
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Dienstag, 15. Juni 1937

Der Rcichsstatthalter in Hessen.

Landesregierung Darmstadt, den 28. Mai 1937.

Abteilung VII Peter-Gemeinder-Strake 3

Zu Nr. VII/IV. 26 225. Rus-Nr. 7711.

Betreff: Schretbunterricht.

An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsansialien.

Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Herrn Reichs­und Preutzischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teile ich zur Beachtung mit.

Im Auftrag: Ringshausen.

Abschrift.

Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

E lt a 951. Berlin W. 8, den 15. Avril 1937.

An die Unterrichtsoermaltungcn der Länder pp.

Im Anschluß an meinen Rd.-Grlnß vom 10. Juli 1936

II a 1553 (RMinAmtsblDtschWiss. S. 361)

Um der Echreibheste-Jndustrie die Möglichkeit zu einer Einsparung ausländischen Rohstosses zu geben, ändere ich den ersten Satz der Zisf. 7 meines Runderlafses vom 7. September 1934 RUHE 227 Zentralbl. 6. 279 wie folgt ab:

Grundsätzlich ist auf allen Klassenstufen auf gutes holzfreies Papier im Gewicht von 90 g/qm in Hefte mit 16 Blättern zu schreiben."

Im Auftrage: gez.: Frank.

Der Rcichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 31. Mai 1937.

Abteilung VII Peter-Eemeinder-Straß« 3

Zu Nr. VII/IV. 26 828. Rus-Nr. 7711.

Betreff: Volkswirtschaft Hauswirtschast.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der Landwirtschastsschulen.

Den in Abschrift nachstehenden Erlatz des Herrn Reichs­und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teile ich zur Kenntnis und weiteren Veran­lassung mit.

Im Auftrag: Ringshausen.

Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

E V 1619, G IV Berlin W. 8, den 18. Mai 1937. Betreff: wie oben.

An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.

Das Deutsche Frauenwerk ist an mich herangetreten mit der Bitte, die Aufklärungsarbeit über Ernährungsfragen im Rah­men des Vier-Jahresplanes auch durch die Schulen zu unter­stützen.

Nach den Feststellungen des Deutschen Frauenwerks sind die Hausfrauen durch den Unterricht in den hauswirtschaftlichen Lehranstalten und durch Kurse für die notwendige Umstellung in der Ernährung verhältnismäßig leicht zu gewinnen, während sehr häufig die Männer, vor allem die männliche Landjugend, eine Aenderung der Ernährungsweise ablehnen.

... Um diese Schwierigkeiten zu beheben, ersuche ich die Lehr­kräfte der Fach- und Berufsschulen, insbesondere der landwirt­schaftlichen Berufs- und Fachschulen, anzuweisen, den vraktischen Ernährungsfragen im Körper-, und Gesundheitspflege-Unterricht bczw. bei der Besprechung des Vier-Jahresvlanes ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Auf den ErlatzVerbrauchslenkung im hauswirtschaftlichen Unterricht" vom 26. Januar 1937 (RMinAmtsblDtschWiss. £>cft 4, Seite 71, 1937) weife ich in diesem Zusammenhang hin.

I. A.: gez. Döring.

Der Rcichsstattkaltcr in Hessen

L"«dcsrcgjcrung Darmstadt, den 2. Juni 1937,

Äb.eilung VII Peter-Kemeinder-Stratze 3

Z» Nr. VII/I. 2182. Rus-Nr. 7711.

Betreff: Beflaggung von Fachschulen.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der gewerblichen und technischen Unterrichtsanstaltcn.

Das Reichserziehungsministerium weist darauf hin, daß die gewerblichen, kaufmännischen und bauswirtschaftlichen Fnch- fchulen als öffentliche Schulen gemäß Abschnitt I Abs. 1 Ziffer c i>es Runderlafses des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 14 Dezember 1935 I A 16164/4015 (RMinAmtsBlDtfchWiff. 1936 6. 24) die Reichs- und National­flagge zu setzen haben. Diese Schulen sind nicht berechtigt, die Reichsdienstflagg« zu setzen.

Sie wollen das Weitere veranlassen.

Im Auftrag: Ringshausen.

Der Rcichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 2. Juni 1937, Abteilung V!I Pcter-Eemeimzcr-Stratzc 3.

Zu Nr. VII/IV. 26 841. Nus-Nr. 7711

Betreff: Religionsunterricht.

An der Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Lehranstalten.

Auf Anordnung des Herrn Reichserziehungsministers find Schüler, die vom fchulplaiimatzigen Religionsunterricht ord­nungsmäßig nbgemeldet worden find, von der Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulveranstaltungen mit sofortiger Wirkung befreit.

Damit ist die, dieser Anordnung widersprechende Regelung in Artikel 4 Absatz 5 des Hessischen Volksschulgesetzes außer Kraft gesetzt.

Im Auftrag: R i n g s h a u s e n.

Der Rcichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 3. Juni 1937. Abteilung VII Peter-Kemeinder-Stratze 3.

Zn Nr. VII/I. 2138 Rus-Nr. 7711.

Betreff: Völkische Schutzarbeit und Schule.

An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsanstaltcn.

Mit Erlatz vom 12. Mai 1937 (W R 1302 (b)) hat der Reichs- und Preußische Minister für Wifsenschait, Erziehung und Volksbildung erneut auf die Bedeutung der Arbeit des VDA in den Schulen hingewiesen.

Die Lage der deutschen Volksgruvven im Ausland, insbe­sondere die verschärfte Lage des deutschen Schulwesens erfordert, daß sich die Schulen im Reich noch mehr als bisher in die völ­kische Schutzarbeit hineinstellen. Für die planmäßige Durchfüh­rung der VDA-Arbeit in den Schulen ist an jeder Schule, soweit noch nicht geschehen, im Einvernehmen mit dem BDA eine Lehr­kraft als Sachbearbeiter für volksdeutsche Unterrichtsfragen ein­zusetzen. Ich empfehle, einen Tag im Monat dem Grenz- und Auslandsdeutschtum in der Weise zu widmen, daß die Morgen­feier im Zeichen des volksdeutschen Gedankens steht und Schüler und Lehrer an diesem Tage als sichtbares Bekenntnis ihrer Zu­sammengehörigkeit mit allen vom Reich getrennten Deutschen die Plakette des Kameradschaftsovfers tragen. Soweit die Schulen noch, nicht am Kameradschaftsopfer beteiligt find, er­warte ich dessen alsbaldige Einführung. Das Kameradfchafts- vvfer beträgt an Volksschulen 5 Psg.. an höheren Schulen 10 Psg. monatlich, wofür als Quittung dis.bekannt« Plakette mit dem Wappen einer auslandsdeutschen Stadt ausgehändigt wird.

Der Ausrichtung des Schulwesens im gesamtdeutschen Sinne dienen die im Rahmen des Kameradschaftsovfers eingerichteten Vorträge, di« Jugendzeitschriften des VDA und die Durchfüh­rung desTages des deutschen Volkstums". Durch Erlatz vom 5. Akai 1933 hat der Reichserriehungsmmister im besonderen auf die Beteiligung der Schulen amTag des deutschen Volks­tum" hingewiesen.

Die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen haben sich mit allem Nachdruck für die Be­strebungen des VDA einzusetzen und sich entfvrechend dem Erlaß vom 8. Mai 1935 lausend über den Stand der Arbeit zu unter­richten. Soweit die Schulen Jahresberichte herausgeben, ist darin auch über die Arbeit Les VDA zu berichten. Um einen Ueberblick über die Beteiligung der Schulen zu erhalten, ersuche ich, das beiliegende Berichtsiormular auszufllllen und bis fvä- teftens 15. Juni zurückzureichen.

Im Auftrag: R i n g s h a u f e n.

Der Rcichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 4. Juni 1937, Abteilung VII Peter-Gemeindcr-Straße 3.

Zu Nr. VII/IV. 26 942. Rus-Nr. 7711.

Betreff: Schreibunterricht an Volksschulen.

An die Kreis- und Stadtschulämter.

Im Anschluß an die Verfügung vom 24. Oktober 1934 zu Nr. IV. 26 484 erhält auf Anordnung des Reichserziehungs- minifteriums Ziffer 6 des Erlasses vom 7. Sevlember 1934 RUHE 227 folgende Fassung:

Wegen weitergehender Anforderungen des Lebens an die Schule, insbesondere wegen der Vorbereitung ihrer Schüler auf dem fremdsprachlichen Unterricht der weiterführenden Schulen wird vom 3. Schuljahr an außer deutsch auch lateinisch an SUtterlin angelehnt unter Beachtung der Ziffer 2. 3 und 5 geschrieben.

Ich emosehle. das Weitere hiernach zu veranlassen.

Im Auftrag: Ri ngsh aus« n.