Dienstag, 15. Juni 1937
Der Rcichsstatthalter in Hessen.
— Landesregierung — Darmstadt, den 28. Mai 1937.
Abteilung VII Peter-Gemeinder-Strake 3
Zu Nr. VII/IV. 26 225. Rus-Nr. 7711.
Betreff: Schretbunterricht.
An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsansialien.
Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Herrn Reichsund Preutzischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teile ich zur Beachtung mit.
Im Auftrag: Ringshausen.
Abschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
E lt a 951. Berlin W. 8, den 15. Avril 1937.
An die Unterrichtsoermaltungcn der Länder pp.
Im Anschluß an meinen Rd.-Grlnß vom 10. Juli 1936
■— II a 1553 — (RMinAmtsblDtschWiss. S. 361) —
Um der Echreibheste-Jndustrie die Möglichkeit zu einer Einsparung ausländischen Rohstosses zu geben, ändere ich den ersten Satz der Zisf. 7 meines Runderlafses vom 7. September 1934 — RUHE 227 — Zentralbl. 6. 279 — wie folgt ab:
„Grundsätzlich ist auf allen Klassenstufen auf gutes holzfreies Papier im Gewicht von 90 g/qm in Hefte mit 16 Blättern zu schreiben."
Im Auftrage: gez.: Frank.
Der Rcichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 31. Mai 1937.
Abteilung VII Peter-Eemeinder-Straß« 3
Zu Nr. VII/IV. 26 828. Rus-Nr. 7711.
Betreff: Volkswirtschaft — Hauswirtschast.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der Landwirtschastsschulen.
Den in Abschrift nachstehenden Erlatz des Herrn Reichsund Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teile ich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mit.
Im Auftrag: Ringshausen.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
— E V 1619, G IV — Berlin W. 8, den 18. Mai 1937. Betreff: wie oben.
An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.
Das Deutsche Frauenwerk ist an mich herangetreten mit der Bitte, die Aufklärungsarbeit über Ernährungsfragen im Rahmen des Vier-Jahresplanes auch durch die Schulen zu unterstützen.
Nach den Feststellungen des Deutschen Frauenwerks sind die Hausfrauen durch den Unterricht in den hauswirtschaftlichen Lehranstalten und durch Kurse für die notwendige Umstellung in der Ernährung verhältnismäßig leicht zu gewinnen, während sehr häufig die Männer, vor allem die männliche Landjugend, eine Aenderung der Ernährungsweise ablehnen.
... Um diese Schwierigkeiten zu beheben, ersuche ich die Lehrkräfte der Fach- und Berufsschulen, insbesondere der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, anzuweisen, den vraktischen Ernährungsfragen im Körper-, und Gesundheitspflege-Unterricht bczw. bei der Besprechung des Vier-Jahresvlanes ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Auf den Erlatz „Verbrauchslenkung im hauswirtschaftlichen Unterricht" vom 26. Januar 1937 (RMinAmtsblDtschWiss. £>cft 4, Seite 71, 1937) weife ich in diesem Zusammenhang hin.
I. A.: gez. Döring.
Der Rcichsstattkaltcr in Hessen
— L"«dcsrcgjcrung Darmstadt, den 2. Juni 1937,
Äb.eilung VII Peter-Kemeinder-Stratze 3
Z» Nr. VII/I. 2182. Rus-Nr. 7711.
Betreff: Beflaggung von Fachschulen.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der gewerblichen und technischen Unterrichtsanstaltcn.
Das Reichserziehungsministerium weist darauf hin, daß die gewerblichen, kaufmännischen und bauswirtschaftlichen Fnch- fchulen als öffentliche Schulen gemäß Abschnitt I Abs. 1 Ziffer c i>es Runderlafses des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 14 Dezember 1935 — I A 16164/4015 — (RMinAmtsBlDtfchWiff. 1936 6. 24) die Reichs- und Nationalflagge zu setzen haben. Diese Schulen sind nicht berechtigt, die Reichsdienstflagg« zu setzen.
Sie wollen das Weitere veranlassen.
Im Auftrag: Ringshausen.
Der Rcichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 2. Juni 1937, Abteilung V!I Pcter-Eemeimzcr-Stratzc 3.
Zu Nr. VII/IV. 26 841. Nus-Nr. 7711
Betreff: Religionsunterricht.
An der Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Lehranstalten.
Auf Anordnung des Herrn Reichserziehungsministers find Schüler, die vom fchulplaiimatzigen Religionsunterricht ordnungsmäßig nbgemeldet worden find, von der Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulveranstaltungen mit sofortiger Wirkung befreit.
Damit ist die, dieser Anordnung widersprechende Regelung in Artikel 4 Absatz 5 des Hessischen Volksschulgesetzes außer Kraft gesetzt.
Im Auftrag: R i n g s h a u s e n.
Der Rcichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 3. Juni 1937. Abteilung VII Peter-Kemeinder-Stratze 3.
Zn Nr. VII/I. 2138 Rus-Nr. 7711.
Betreff: Völkische Schutzarbeit und Schule.
An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsanstaltcn.
Mit Erlatz vom 12. Mai 1937 (W R 1302 (b)) hat der Reichs- und Preußische Minister für Wifsenschait, Erziehung und Volksbildung erneut auf die Bedeutung der Arbeit des VDA in den Schulen hingewiesen.
Die Lage der deutschen Volksgruvven im Ausland, insbesondere die verschärfte Lage des deutschen Schulwesens erfordert, daß sich die Schulen im Reich noch mehr als bisher in die völkische Schutzarbeit hineinstellen. Für die planmäßige Durchführung der VDA-Arbeit in den Schulen ist an jeder Schule, soweit noch nicht geschehen, im Einvernehmen mit dem BDA eine Lehrkraft als Sachbearbeiter für volksdeutsche Unterrichtsfragen einzusetzen. Ich empfehle, einen Tag im Monat dem Grenz- und Auslandsdeutschtum in der Weise zu widmen, daß die Morgenfeier im Zeichen des volksdeutschen Gedankens steht und Schüler und Lehrer an diesem Tage als sichtbares Bekenntnis ihrer Zusammengehörigkeit mit allen vom Reich getrennten Deutschen die Plakette des Kameradschaftsovfers tragen. Soweit die Schulen noch, nicht am Kameradschaftsopfer beteiligt find, erwarte ich dessen alsbaldige Einführung. Das Kameradfchafts- vvfer beträgt an Volksschulen 5 Psg.. an höheren Schulen 10 Psg. monatlich, wofür als Quittung dis.bekannt« Plakette mit dem Wappen einer auslandsdeutschen Stadt ausgehändigt wird.
Der Ausrichtung des Schulwesens im gesamtdeutschen Sinne dienen die im Rahmen des Kameradschaftsovfers eingerichteten Vorträge, di« Jugendzeitschriften des VDA und die Durchführung des „Tages des deutschen Volkstums". Durch Erlatz vom 5. Akai 1933 hat der Reichserriehungsmmister im besonderen auf die Beteiligung der Schulen am „Tag des deutschen Volkstum" hingewiesen.
Die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen haben sich mit allem Nachdruck für die Bestrebungen des VDA einzusetzen und sich entfvrechend dem Erlaß vom 8. Mai 1935 lausend über den Stand der Arbeit zu unterrichten. Soweit die Schulen Jahresberichte herausgeben, ist darin auch über die Arbeit Les VDA zu berichten. Um einen Ueberblick über die Beteiligung der Schulen zu erhalten, ersuche ich, das beiliegende Berichtsiormular auszufllllen und bis fvä- teftens 15. Juni zurückzureichen.
Im Auftrag: R i n g s h a u f e n.
Der Rcichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 4. Juni 1937, Abteilung VII Peter-Gemeindcr-Straße 3.
Zu Nr. VII/IV. 26 942. Rus-Nr. 7711.
Betreff: Schreibunterricht an Volksschulen.
An die Kreis- und Stadtschulämter.
Im Anschluß an die Verfügung vom 24. Oktober 1934 zu Nr. IV. 26 484 erhält auf Anordnung des Reichserziehungs- minifteriums Ziffer 6 des Erlasses vom 7. Sevlember 1934 — RUHE 227 — folgende Fassung:
Wegen weitergehender Anforderungen des Lebens an die Schule, insbesondere wegen der Vorbereitung ihrer Schüler auf dem fremdsprachlichen Unterricht der weiterführenden Schulen wird vom 3. Schuljahr an außer deutsch auch lateinisch an SUtterlin angelehnt unter Beachtung der Ziffer 2. 3 und 5 geschrieben.
Ich emosehle. das Weitere hiernach zu veranlassen.
Im Auftrag: Ri ngsh aus« n.


