klmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eichen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 72. Fahrgang 1937 Beilage der Ober hessischen Tageszeitung
Gietzen. 15. FUN! §937
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Betreffend: Scharfschießen.
Am 23., 24. unt) 25. Juni 1937 findet jeweils von 7—13 und 14—18 Uhr auf Lein Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebersgöns, südlich Oberkleen und ostwärts von Kleeberg. Für den Schietztag wird gesperrt: die Straße Hausen — Kleeberg und die Straße 'Ebersgöns — Kleeberg. Den Weisungen der ausgestellten Cicherheitsposte» ist Folge zu leisten.
Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 500 Meter.
Friedberg/H., den 22. Mai 1937.
Kreisamt Friedberg.
Dr. Straub.
Kreisamt Schotten
Betreffend: Musterung und Aushebung 1937; hier: Gcftcl- lungsaufruf.
Bekanntmachung.
Im Nachgang zu unserer Bekanntmachung vom 3. Juni 1937 weisen wir darauf hin, baß das Musterungslokal für den Musterungsort Schotten die Volksschule in Schotten ist.
Schotten, den 12. Juni 1937.
Kreisamt Schotten.
I. SB.: Schwa n.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthaltcr in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, 26. Mai 1937.
Abteilung VII Peter-Eemeinder-Straße 3.
Zu Nr. V1I/1II. 15 348. Ruf-Nr. 7711.
Betress: Sommcrkampfspiele der Hessischen Schulen 1937.
An die Kreis- und Stadtschulämtcr und die Direktionen der höheren Schulen.
Verschiedene Beobachtungen veranlassen mich, darauf hinzuweisen, daß z. Zt. in der Leibeserziehung aller Schulen die Vorbereitung der Sommerkampfspiele mit allen Jugendlichen als Pflichtaufgabe gesehen uns gelöst werden mutz. Hinzu kommt weiterhin die Pflege des Schwimmens.
Das Heranziehen anderer Gebiete in der durch die Ferien scholl stark verkürzten Sommer-Arbeitszeit hat daher zu unterbleiben bezw. kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die andere Pflichtaufgabe nicht behindert wird bezw. durch ungüstige Witterung und dergleichen Zwangsverhältnisse vorliegen.
In diesem Zusammenhang gebe ich bezüglich der Altersstufe n - E i n t e i l u n g für die Sommerkampfspiele noch bekannt:
Durch die Neugestaltung der höheren Schule können Schüler und Schülerinnen' der seitherigen Klasse Hb (Untersekunda) sowohl zu den Kämpfen der Oberstufe, wie auch der Mittelstufe zugelassen werden. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, daß ein Schüler oder eine Schülerin sich nur in einer Stufe wett- kämpserisch betätigen darf.
Im Auftrag: R i n gs ha u sen.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, 24. Mai 1937.
Zu Nr. V1I/1V. 26 602.
Betreff: Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und DAF.
An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der höhere» Schulen und die Direktionen der gewerbliche» und technischen Untcrrichtsanftalten.
Durch den Erlaß vom 3. Mai 1937 zu Nr E IV 2229 weist das Reichserziehungsministerium erneut darauf hin, daß der Ihnen unter dem 29. Oktober 1936 zu Nr. V1I/IV’ 27810 mit
geteilte Runderlaß vom 21. Oktober 1936 zu Nr. — E IV 12011 W E III E B M Z Ha — unter allen Umständen durchzusühren ist. Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß hiernach auch die Lehrgänge der ergänzenden und berufsjörvernden Schulungskurse der DAF. (sogenannte zusätzliche Berufsschulung) meiner Genehmigung bedürfen und daß den Lehrkräften eine Nebentätigkeit an nichtgenehmigten Schulungsveranstältungen untersagt ist. Sie wollen sämtliche Lehrkräfte hiervon in Kenntnis setzen und das Weitere veranlassen.
I. SB.: Reine r.
Betreffend: Landcspolizcilichc Prüfung des Entwurfes für ein vorüberfahrendes Anschlußgleis (sBaugleis) für die Rcichs- autobahnen in Kilometer 37,4 der Bahnlinie Gießen—Alsfeld.
Bekanntmachung.
Das Unternehmen Reichsautobahnen — Oberste Bauleitung Frankfurt am Main — hat Antrag auf landespolizeiliche Genehmigung zur Anlage eines vorübergehenden Gleisanschlusses auf dem Bahnhof Burg- und Nieder-Eemünden gestellt. Sobald die Gleisanlage ausgebraucht ist, soll sie beseitigt und der ursprüngliche Zustand auf dem benötigten Gelände wieder hergestellt werden.
Der Plan zu dem Bauvorhaben liegt 7 Tage lang — gerechnet vom Tage der Berösfcntlichung dieser Bekanntmachung im Amtsvcrkllndigungsblatt für den Kreis Alsfeld — auf dem Geschäftszimmer des Bürgermeisters in Burg-Gemünden zur allgemeinen Einsicht offen.
Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind während der Offenlcgungsfrist schriftlich bei dem Kreisamt Alsfeld vorzubringen.
Alsfeld, den 27. Mai 1937.
Kreisamt Alsfeld.
I. SB.: Seibert.
Der Reichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung — Abteilung VII
Zu Nr. V1I/I. 2172.
Darmstadt, 31. Mai 1937.
Peter-Eemeinder-Straße 3. Ruf-Nr. 7711.
Betreff: Erfassung und Verwertung von Altmaterial.
An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der höheren Schulen, die Direktionen der gewerblichen Unter- richtsanstaltcn und die Leiter der Privatfchulcn.
Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Herrn Rcichs- erziehungsministers teile ich zur Beachtung und weitere» Veranlassung mit.
Zusatz für die Kreis- und Stadtschulämtcr:
Nach dem Rundschreiben vom 21. Oktober 1936 zu Nr. 1/16786/36 ist über den Erfolg der Sammeltätigkeit, insbesondere über die verkaufte Menge und den hierbei erzielten Erlös vierteljährlich Bericht zu erstatten.
Da die Schulvorstände ihre Meldung an die zuständigen Bürgermeistereien abgeben und letztere dem zuständigen Krcis- amt berichten, ist eine nochmalige Berichterstattung des Krcis- oder Stndtfchulamtes Hierher nicht notwendig.
Ich empfehle, die Schulvorstände hiervon zu unterrichten. Im Auftrag: R i n g s h a u s e n.
Abschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
E III a Nr. 1348. Berlin, den 13. Mai 1937.
An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.
In Ergänzung meines Runderlasses vom 13. November 1937 — 3 II« 3715 —, betreffend Erfassung und Verwertung von Altmaterial, weise ich besonders darauf hin, daß zu den 'innerhalb des Schulgebäudes selbst anfallenden Altmaterialien auch die vollgeschriebenen und nicht mehr benötigten Schulschreibhefte sowie grundsätzlich auch Zeichenhefte und -blätter zu rechnen sind,, deren Sammlung und Verkauf an den bezw. einen der nächsten nichtjlldischen Altmaterialhändler zur Gewinnung von Papierrohstoffen dringend erwünscht ist. Unter Schulschreibheften sind alle von den Schülern henutzten Hefte zu verstehen.
Dieser Erlaß wird auch im Reichsministeriumsblatt veröffentlicht.
Im Auftrage: gez.: Ehrlicher.


