Samstag, 15. Mai 1937
Kreisamt Schotten
Betr.: Ausgleich der an den Psingstfeiertagcn ausfallenden Arbeitszeit.
Bekanntmachung.
Als Ersatz für den durch Himmelfahrt und Pfingstmontag entstehenden Verdienstausfall dürfen an den Werktagen in der Zeit vis 12. Juni d. I. so viel Arbeitsstunden vor- oder nachgearbeitet werden, wie auf zwei Arbeitstage entfallen würden. Außerdem dürfen die am 15. und 18. Mai etwa ausfallenden Arbeitsstunden durch Mehrarbeit an den Werktagen innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen weiden.
Diese Genehmigung wird an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Dauer der Vdr- und Nacharbeit darf außer in mehrschichtigen Betrieben täglich zwei Stunden nicht überschreiten.
Diejenigen Betriebe, die von dieser Genehmigung Gebrauch machen, haben ein Verzeichnis zu führen, aus dem die in Anwendung der Genehmigung innerhalb des festgesetzten Aus- gleichszertraumes vor- oder nachgearbeiteten Arbeitsstunden zu ersehen sind. Das Verzeichnis ist dem Eewerbeaufsichtsbeamten auf Verlangen vorzulegen.
Von dieser Genehmigung darf nur insoweit Gebrauch gemacht werden, als nicht in anderer Weise für Ersatz des Verdienstausfalles der Beschäftigten gesorgt ist.
, Die besonderen Schutzbestimmungen für Frauen und Jugendliche bleiben unberührt.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Mehr- arbeitszuschlages für die durch die Ausnahme herbeiqefllhrte Verschiebung der Arbeitszeit besteht nicht. Entsprechendes gilt für die Verpflichtung zur Zahlung eines Lohnzuschlages auf Grund von Tarifordnungen, Betriebsordnungen oder Einzelabreden, soweit nicht für den vorliegenden Fall «ine abweichende Regelung getroffen ist.
D a r m st a d t. den 8. Mai 1937.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung •—* In Vertretung: Reiner.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthalter in Hesse»
— Landesregierung — * Darmstadts 7. Mai 1937.
Abteilung VIL
Zu Nr. VII/I. 1892.
Betr.: Unterrichtsfilme für Berufs- und Fachschulen.
An die Kreis- und Stadtschulämter.
Von nachstehendem Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung gebe ich abschriftlich Kenntnis und empfehle dessen Beachtung.
Im Auftrag: Ringshausen.
Der Reichsstatthaltcr in Hessen
” ^"?csrcg'erung — Darmstadt, 8. Mai 1937«
Abteilung VII.
Zu Rr. VII/1V. 26 488.
Vetr.: Vierzehntägiger Doppellehrgang für technische Lehrerinnen und Anwärterinnen aller Schularten in volkskundlichen Handarbeiten.
An die Kreis- und Stadtfchulämtcr und die Direktionen der höheren Mädchenschulen.
^eit 26. Juni bis 10. Juli 1937 findet auf Schlag Berleburg bei Schlitz ein Doppellehrgang in volkskundlichen Handarbeiten statt.
Allgemeines Ziel beider Lehrgänge ist eine vertiefte Sius« ötlöun.q der technischen Lehrerin in volkskundlicher Richtung, damit pe ui der Schule, im VDM und in der Frauenschaft aus die Schönheit und Echtheit des in den Trachten noch erhaltenen Volksgutes Hinweisen kann, es auszuwerten versteht und dazu beitragt, es vor dem Untergang zu bewahren.
Lehrgänge umfassen das Studium der Trachten in und den angrenzenden Gebieten und nachfolgend das Erarbeiten des Geschauten.
Der Lehrgang I ist für die Anfängerinnen gedacht, di« sich erstmalig an einer solchen Schulung beteiligen, der Lehrgang II tut. fortgeschrittene, die den Lehrgang in Schlitz von Februar- Marz 1937 besucht haben. Für Anfängerinnen steht die Erlangung der Techniken im Vordergrund, für die Fortgeschrittenen nehmen neben den handarbeitlichen Hebungen Besichti. gungen einen breiteren Raum ein.
Kosten: Teilnehmergebühr 3 RM. Auslagen für Arbeits- material 5—10 RM. Reisekosten nach und von Schlitz (Preisermäßigung). Alle näheren Angaben über Ausrüstung Anreise Unterkunft usw. erfolgen nach der Anmeldung.
. Leiterin der Lehrgänge ist die Seminarleiterin I. Blaß in Darmstadt.
Ich erwarte daß sich dir Teilnehmerinnen des Lehrgangs von Februar—März 1937 für den Erweiterungslehrgang restlos zur Verfügung stellen. Meldungen für den Anfängerlehrgang, die als wiederholte Meldung gekennzeichnet sind, erhalten den Vorzug.
Die Meldungen sind der Kürze der Zeit wegen bis spätestens 20. Mai 1937 unmittelbar bei mir einzureichen. Der vorgesetzten Dienststelle ist gleichzeitig Mitteilung zu machen. Der erforderliche Urlaub für die Teilnehmerinnen wird gewährt.
Die Nachgeordneten Behörden find gehalten, alle technischen Lehrkräfte, auch die nicht geprüften Handarbeitslehrerinnen, soweit sie noch nicht an den Lehrgängen für Anfänger und Fortgeschritten« teilgenommen haben, umgehend zur Anmeldung aufzufordern.
Im Auftrag: Ringshaufen.
Betr.: Wie oben.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Verfügung den Ihnen unterstellten technischen Lehrerinnen, auch den Laienlehrkraften (in Fischbach, Ohmes und Vockenrod), sofort zur Kenntnis zu bringen und die Meldungen alsbald, spätestens bis zum 18. Mai 19 3 7, hierher einzureichen.
Fehlbericht« der in Frage kommenden Schulvorstände sind erforderlich.
Kreisschulamt Alsfeld.
I. V.: Walter.
ALschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
E. IV. Rr. 3735. Vc. Berlin, 22. April 1937.
Betr.: Unterrichtsfilme für Berufs- und Fachschulen.
An die Unterrichtsoerwaltungen der Länder pp.
Von der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm ist als Heft 7 ihrer Schriftenreihe ein Verzeichnis der zur Zeit vorhandenen 60 Unterrichtsfilm« für Berufs- und Fachschulen aufgestellt und >m Verlage von W. Kohlhammer in Stuttgart und Berlin erschienen. . Es kann zum Preise von 0.50 RM. über die Landesund Kreisbildstellen bezogen werden.
Da. das Verzeichnis ein unerläßliches Hilfsmittel für den planmäßigen Einsatz des Unterrichtsfilms ist, ersuche ich. seinen ^ezug allen.in Frage kommenden Unterrichtsanstalten zur Pflicht zu machen. Gleichzeitig ist diesen Anstalten der Vrzug der Zeitschrift „Film und Bild" zu empfehlen.
Im Auftrag: gez. Heering.
Betr.: Antrag des Mctzgermeisters Hühnergarth aus Elpenrod auf Erteilung der Genehmigung zur Ableitung der Abwässer seiner Schlächterei sowie des gesamten Hof- und Hausanwesens in Groß-Felda in die Felda.
Bekanntmachung.
Metzgermeister Adolf Hühnergarth aus Elpenrod beabsichtigt, auf seinem Grundstück Flur XIII Rr. 194-Vio in der Gemarkung Groß-Felda (Hermann-Eöring-Straße. 3lr. 10) eine Kläranlage zu errichten und die Abwässer seiner Schlächterei sowie des gesamten Hof- und Hausanwesens in die Felda abzuleiten.
Pläne und Beschreibung liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, Lei dem Bürgermeister in Groß-Felda, zu jedermanns Einsicht offen. Binnen gleicher Frist sind etwaige Einwendungen bei Meldung des Ausschlusses bei dem Bürgermeister in Groß-Felda schriftlich oder zu Protokoll geltend zu machen.
A l s f e l d, den 3. Mai 1937.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Seibert.


