Ausgabe 
14.3.1937
 
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Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

91c. 29. Jahrgang 1937

Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 14. Marz 1937

Polizeidirektion Gießen

Nachtrag

zur Polizeiverordnung der Polizcidircktiou Eichen vom 12. Jan. 1927 über die Abhaltung des Frühjahrs- und Hcrbstmarktes in

Giehen (Mcfseordnuug).

Auf Grund der §§ 69 und 149 Ziffer 6 der Gewerbeord­nung, des Artikels 1 Ziffer II 2 der Ersten Hessischen Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 1. April 1935, des Artikels 129b Abs. II der Städteordnung vom 8. Juli 1911, des Artikels 3 des Gesetzes über die Ortspolizei vom 14. Juli 1921 und der Reichsverordnung über Vermögensstrafen und Butzen voni 6. Februar 1924 wird die Polizeiverordnung über die Abhaltung des Frühjahrs- und Herbstmarktes in Gie­ßen voni 12. Januar 1927 nach Anhörung des Oberbürger- incistcrs der Stadt Gießen und mit Genehmigung dcs^Reichs- statthalters in Hessen Landesregierungvom 12. Februar 1937 zu Nr. III G. 16 006 wie folgt ergänzt:

§ 1.

' Hinter § 9 wird folgender § 9a eingeführt:

Ausgeschlossen vom Markthandel sind alle pflanzlichen Er­zeugnisse und Tees, soweit sie als Arzneien zu Heil- oder Vor- beugungszwecken für Krankheiten Verwendung finden sollen. Vergl. § 367 Ziffer 3 StGB, und § 56 Abs. II Ziffer 9 und § 42a Reichsgewe rbeordnung.

Diese Ergänzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt in Kraft.'

Gießen, den 11. März 1937.

Polizcidircktiou.

I. A.: gez. Beate.

Gießen

Bekanntmachung über die Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke

Vom 23. Februar 1937.

Auf Grund des § 7 des Vichscuchcngesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. 6. 519) bestimme ich folgendes:

Dem § 1 der Bekanntmachung über Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke vom 26. November 1929 (Reg.- BI. S. 185) ist als zweiter Absatz einzusügen: -

Bei den zur Einfuhr kommenden Zebras, die klinisch weder rotz- noch beschälseuchenvcrdächtig sind, kann auch von der Blut­entnahme in den Bestinimungsanstalten abgesehen ^werden, wenn sie wegen der Störrigkeit der Tiere ohne Gefahr für Men- schen und Tiere nicht möglich ist. In diesen Fällen sind die Zebras einer vierwöchigen polizeilichen Beobachtung ohne -Blutuntersuchung zu unterziehen."

2. Nachtrag zur Anlage I der Bekanntmachung über Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke vom 26. Nov. 19-9.

In das Verzeichnis der zoologischen Gärten und Tierparke, denen bei der Einsuhr fremdländischer Tiere für wigen>chait- liche und Ausstellungszwecke Erleichterungen gewahrt werden, finb unter Abschnitt VIII Bremen die

Tiergrotten in Bremerhaven" ausgenommen worden.

D a r m st a d t, den 23. Februar 1937. <>

Der Rcichsstatthaltcr in Hessen Landesregierung

In Vertretung: Reiner.

Kreisamt Friedberg

Vetr.: Krcisvcterinäramt Friedberg.

V e k a n n t m a ch u n g.

Das Kreisveterinäramt Friedberg (Hessen) befindet sich ab 15. März 1937 in Friedberg, Adolf-Hitler-Anlage 45. Fernruf wie seither Nr. 4375.

Friedberg, den 9. März 1937.

Hessisches Krcisamt Friedberg.

Dr. S t r a u b.

Kreisamt Lauterbach

Dicnstnachrichtcn.

Kurt Wegener in Vlitzcnrod ist zum Beigeordneten der Gemeinde Blitzen rod ernannt worden.

Kreisamt Schotten

Bekanntmachung

Der Amtstag des Kreisschulamts am Freitag, dem 19. März I. I., fällt aus.'

Schotten, den 11. März 1937.

Krcisjchulamt Schotten.

I. V.: Dr. Meuer.

Dienftnachrichtsn.

Otto Fritz von Wohnfeld ist zum Kassenverwalter der Ge­meinde Wohnfeld bestellt, verpflichtet und in seinen Dienst eingewiesen worden.

Ortsbauernführer August Knötz und Landwirt Heinrich Schneider II., beide von Sellnrod, wurden als Feld­geschworene für die Gemeinde Sellnrod ernannt.

Achtung

Kreisämter!

Wiederholt kommt es vor, dafz Manuskripte der verschiedenen Kreisämter zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische Schwierig­keiten bereiten. Ebenfalls kann hierbei sehr leicht eine Seite übersprungen werden.

Wir bitten die verantwortlichen Stellen, dar­auf zu achten, daß in Zukunft jegliche Manuskripte nur einseitig beschrieben werden.

Oberhcssische Tageszeitung