Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
91c. 29. Jahrgang 1937
Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 14. Marz 1937
Polizeidirektion Gießen
Nachtrag
zur Polizeiverordnung der Polizcidircktiou Eichen vom 12. Jan. 1927 über die Abhaltung des Frühjahrs- und Hcrbstmarktes in
Giehen (Mcfseordnuug).
Auf Grund der §§ 69 und 149 Ziffer 6 der Gewerbeordnung, des Artikels 1 Ziffer II 2 der Ersten Hessischen Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 1. April 1935, des Artikels 129b Abs. II der Städteordnung vom 8. Juli 1911, des Artikels 3 des Gesetzes über die Ortspolizei vom 14. Juli 1921 und der Reichsverordnung über Vermögensstrafen und Butzen voni 6. Februar 1924 wird die Polizeiverordnung über die Abhaltung des Frühjahrs- und Herbstmarktes in Gießen voni 12. Januar 1927 nach Anhörung des Oberbürger- incistcrs der Stadt Gießen und mit Genehmigung dcs^Reichs- statthalters in Hessen — Landesregierung —vom 12. Februar 1937 zu Nr. III G. 16 006 wie folgt ergänzt:
§ 1.
' Hinter § 9 wird folgender § 9a eingeführt:
Ausgeschlossen vom Markthandel sind alle pflanzlichen Erzeugnisse und Tees, soweit sie als Arzneien zu Heil- oder Vor- beugungszwecken für Krankheiten Verwendung finden sollen. Vergl. § 367 Ziffer 3 StGB, und § 56 Abs. II Ziffer 9 und § 42a Reichsgewe rbeordnung.
Diese Ergänzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt in Kraft.'
Gießen, den 11. März 1937.
Polizcidircktiou.
I. A.: gez. Beate.
Gießen
Bekanntmachung über die Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke
Vom 23. Februar 1937.
Auf Grund des § 7 des Vichscuchcngesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. 6. 519) bestimme ich folgendes:
Dem § 1 der Bekanntmachung über Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke vom 26. November 1929 (Reg.- BI. S. 185) ist als zweiter Absatz einzusügen: -
Bei den zur Einfuhr kommenden Zebras, die klinisch weder rotz- noch beschälseuchenvcrdächtig sind, kann auch von der Blutentnahme in den Bestinimungsanstalten abgesehen ^werden, wenn sie wegen der Störrigkeit der Tiere ohne Gefahr für Men- schen und Tiere nicht möglich ist. In diesen Fällen sind die Zebras einer vierwöchigen polizeilichen Beobachtung ohne -Blutuntersuchung zu unterziehen."
2. Nachtrag zur Anlage I der Bekanntmachung über Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparke vom 26. Nov. 19-9.
In das Verzeichnis der zoologischen Gärten und Tierparke, denen bei der Einsuhr fremdländischer Tiere für wigen>chait- liche und Ausstellungszwecke Erleichterungen gewahrt werden, finb unter Abschnitt VIII Bremen die
„Tiergrotten in Bremerhaven" ausgenommen worden.
D a r m st a d t, den 23. Februar 1937. <>
Der Rcichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung —
In Vertretung: Reiner.
Kreisamt Friedberg
Vetr.: Krcisvcterinäramt Friedberg.
V e k a n n t m a ch u n g.
Das Kreisveterinäramt Friedberg (Hessen) befindet sich ab 15. März 1937 in Friedberg, Adolf-Hitler-Anlage 45. Fernruf wie seither Nr. 4375.
Friedberg, den 9. März 1937.
Hessisches Krcisamt Friedberg.
Dr. S t r a u b.
Kreisamt Lauterbach
Dicnstnachrichtcn.
Kurt Wegener in Vlitzcnrod ist zum Beigeordneten der Gemeinde Blitzen rod ernannt worden.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung
Der Amtstag des Kreisschulamts am Freitag, dem 19. März I. I., fällt aus.'
Schotten, den 11. März 1937.
Krcisjchulamt Schotten.
I. V.: Dr. Meuer.
Dienftnachrichtsn.
Otto Fritz von Wohnfeld ist zum Kassenverwalter der Gemeinde Wohnfeld bestellt, verpflichtet und in seinen Dienst eingewiesen worden.
Ortsbauernführer August Knötz und Landwirt Heinrich Schneider II., beide von Sellnrod, wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Sellnrod ernannt.
Achtung
Kreisämter!
Wiederholt kommt es vor, dafz Manuskripte der verschiedenen Kreisämter zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische Schwierigkeiten bereiten. Ebenfalls kann hierbei sehr leicht eine Seite übersprungen werden.
Wir bitten die verantwortlichen Stellen, darauf zu achten, daß in Zukunft jegliche Manuskripte nur einseitig beschrieben werden.
Oberhcssische Tageszeitung


