Ausgabe 
14.2.1937
 
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Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdillgen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

9lr. 17. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhesskschen Tageszeitung Gießen. 14. Februar 1937

Kreisamt Gießen

Betreffend: Die Prüfungen der Beamten der Gemeinden und Eemeindeverbände Hessens; hier: Durchführung der Porprüsungen.

91 ii die Bürgermeister des Kreises Eichen.

*' Der Termin für die Abnahme der Vorprüfung wird aus Montag, den 22. Februar 1937, vormittags 9 Uhr, im Sitzungs­saal des Regierungsgebäudes in Gießen, Landgraf-Philipp-Platz Nr. 3, festgesetzt An dieser Prüfung sind alle Verwaltungs- «nwärter der Provinzial- und Kreisverwaltung und der Ge­meinden des Kreises Gießen, mit Ausnahme der Stadt Gießen, teilzunehmen berechtigt, deren Vorbereitungsdienst nach den von dem Hessischen Gemeindetag erlassenen vorläufigen Richtlinien für die Ausbildung der Verwaltungsamvärter usw. abgeschlossen ist, und die beabsichtigen, in diesem oder spätestens im nächsten Jahr die erste Verwaltungsprüfung abzulegen.

Meldungen sind bis spätestens 20. Februar 1937 bei dem Unterzeichneten einzureichen. ;T

Ich ersuche, den in Betracht kommenden Verwaltungsanwär­tern von Vorstehendem Kenntnis zu geben mit dem Auftrag, die Meldung rechtzeitig einzureichen'und sich an dem Prüfungs- tag zur festgesetzten Zeit zu der Prüfung einzufindrn.

Gießen, den 13. Februar 1937.

Der Vorsitzende der Prüfungskonimisson des Kreisamts Giehen.

Dr. S ch ö n h a l s, Oberregierungsrat.

Bctresfcnd: Verzeichnis über Personen, die .dnrch Einbürgerung im Sluslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit ver­loren haben. d

An die Polizeidirektion Gießen und die Hptspolizeibchörden des Kreises Gieße».

Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 8. Juli 1926, abgedruckt in Nr. 55 des Amtsverkündigungsblattes vorn 9. Juli 1926. ,

. Falls uns bis zum 1. März d Js. ein Bericht von Ihnen lucht zugeht, nehmen wir an, daß die Verfügung für Ihre Ge­meinde nicht in Betracht kommt. Fehlanzeige ist nicht erfor­derlich.

Gießen, den 8. Februar 1937.

Hessisches Krcisamt. VVs

I. B.: Er« in.

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Gustav Sack aus Rieder-Bessingen wurde zum 1. Vcigcord- luten der Gemeinde Nieder-Vessingen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Friedberg

Polizeiverordnung

über die Sperrung des mittleren Teils der Bahnhofstrahe in Bruchenbrücken.

Auf Gründ der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrs- ordnung vom 28. Mai 1934 in Verbindung mit Artikel 64 Abf. 1. des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Ver­tretung der Kreise und der Provinzen, vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung des Bürgermeisters und der Eemeinderäte und mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen Landes­regierung vorn 29. Januar 1937 zu Nr. III 21 677 folgendes verordnet:

§ 1.

Der mittlere Teil der Bahnhofstraße, soweit er zu dem Grundstück Flur I Nr. 574 der Gemarkung Bruchenbrücken gehört, wird für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen jeder Art, mit bespannten Fuhrwerken und Fahrrädern und für das Trei­ben und Führen vo» Vieh gesperrt. ' :

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 NM. oder mit Haft bestraft.

8 3.

Diese Polizeioerordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün­dung in Kraft.

F r i ed b e r g / H., den 3. Februar 1937.

Kreisamt Friedberg.

Dr S t r a u b.

Bekanntmachung

für die Einrichtung der Naturschutzstelle für de» Kreis Friedücrg/H.

Der Kreisdirektor des Kreises Friedberg hat als Vorsitzen­der der Naturschutzstelle für den Kreis Friedberg i. H. auf Grund des § 9 des Reichs natu rfchu tz gesetzc s vom 26. Juni 1935 und § 3 Abs. 5 der Verordnung zur Durchführung des Reichs- naturfchutzgesetzes vom 31. Oktober 1935 den Leiter der land­wirtschaftlichen Schule in Friedberg, Landwirtschaftsrat Becker, als weiteres Mitglied der Naturschützstelle für den Kreis Fried­berg i. H. (vergl. Bekanntmachung im A. V. Bl. Nr. 150 vom 10. Dezember 1936) widerruflich bestellt.

Friedberg, de» 10. Februar 1937.

Hessisches Kreisamt Friedberg.

Dr. S t r a u b.

D i e» st n a ch r i ch t e n.

Der Ortsbauernführer Wilhelm Mohr IV von Gambach wurde als Wiesenvorstandsmitglied für die Gemarkung Gambach ernannt und vereidigt.

Kreisamt Büdingen

Bekanntmachung betreffend: Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Knochenmehl und Knochen, sowie die Einsuhr von phosphor­saurem Futtcrkalk (Dicalziumphosphat).

Noin 2. Februar 1937.

Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. 6. 1909 (RGBl. I S. 519) bestimme ich folgendes:

Dem § 2 der Verordnung, das Verbot der Einfuhr von Knochenmehl und Knochen, sowie die Einfuhr von phosphor- saurem Futterkalk (Dicalziumphosphat) betreffend vom 15. 10, 1932 (Reg.-Vl. Nr. 17 6. 140) ist als 2. Absatz hinzuzufügsn:

Unter das Einfuhrverbot des § 1 fallen auch nicht Knochen und. Knochentcile, die sich im natürlichen Zusammenhänge mit Gehörnen, Geweihen, Gamskruken und Musfclschneckeu befinden, sofern sie von Weichteilcn völlig befreit und lufttrocken sind,"

Darmstadt, den 2. Februar 1937.

Der Reichsstatthaltcr in Hessen Landesregierung. Sprenger.

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Christian Bellinger von Gelnhaar wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Gelnhaar ernannt und verpflichtet.

Das Ämtsverkiindigungsblatt

der Provinzialdirektion Oberhefsen und der Kreisämter Eiehen, Friedberg, Viidlngen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu­kommen zu lasten.

Oberhessische Tageszeitung