Kmtsverkündigungsblatt
der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 28. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 12. März 1937
Kreisamt Gießen
B«tr.: Marktordnung für die Gemeinde Griinberg.
Nachtrag.
Auf Grund des Art. 64 des Gesetzes, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend vom 8. Juli 1911, der §§ 69 und 149 der Gewerbeordnung, der §§ 16 und 17 Ziffer 12, 88 12, 76 Ziffer 1 des Reichsviehfcuchen- gesetzes vom 26. Juni 1909, der §§ 6, 7 und 48 der Ausfüh- rungsvorschriften des Bundesrats hierzu vom 7. Dezember 1911, des § 2 der Verordnung über den Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh vom 22. November 1935 und der Reichs Verordnung über Vermögensftrafen und Butzen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Ortspolizeibehörde und der Ermeinderäte von Grünberg mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — folgendes angeordnet:
§ 1.
Hinter dem § 2 der Marktordnung für die Gemeinde Grimberg wird eingefügt:
§ 2a.
Ausgeschlossen vom Markthandel sind alle pflanzlichen Erzeugnisse und Tees, soweit sie als Arzneien zu Heil- oder Vor- oeugungszwecken für Krankheiten Verwendung finden sollen. Vergl. § 367 Ziffer 3 StGB, und 8 56 Abs. 2 Ziffer 9 und § 42a Reichsgewerbeordnung.
§2
Diese Vorschrift tritt mit dem Tage der Veröffentlichung int Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Eietzen, den 4. März 1937.
Hessisches Krrisamt Gictzen.
Dr. Lotz.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Die Aussührung des Landesgcbührcnsatzes; hier: die Erhebung der Ecbührenabgabe für Automaten und Musikwerke.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit folgendes zur allgemeinen Kenntnis: Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen «inen Verkaufs- oder Waagautomaten, Kraftmesser oder einen Automaten, der zur Unterhaltung des Publikums dient, sowie wer in «inein öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier, Radioapparat oder sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat zuvor bei dem Hessischen Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes oder des Ortes, an welchem die Aufstellung erfolgen soll, «ine Jahreskarte zu erwirken und für die Lösung dieser Karte eine Gebühr zu entrichten. Di« Gebührensätze betragen jährlich:
1. Für Warenverkaufs«utomatcn (Zigarettenautomaten pp.) mit 1 und 2 Geldeinwllrfen .$<«» = ! 2.— RM.
mit 4 Geldeinwllrfen .,«,»»»»>. 4— „
mit 6 Geldeinwllrfen .,,»»>»» 5-— »
mit 8 Geldeinwllrfen 6.— „
mit 12 Geldeinwllrfen 8~ >•
2. Für Klaviere, Radioapparate u. sonst. Musikwerke 5.— „
Klaviere, die ausschließlich zu Vereinszwccken benutzt werden, sind gebührenfrei.
Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonstiges Musikwerk, das an einem der oben erwähnten, Platze ausgestellt ist, von diesem Platze entfernt, ohne es an einem anderen der genannten Plätze «ufzustellen, hat dies bis spätestens Ende
März d. I. uns anzuzeigen, widrigenfalls er zur Elttrichiung der Abgabe weiter verpflicht«! bleibt.
Die Abgabe für das Rechnungsjahr 1937 (1. April 1937 bis 31. Mürz 1938) ist bis spätestens 15. April 1937 bei uns, Zimmer 21, während der üblichen Dienststunden zu enlrichicn. Die bereits für vorhergehende Jahre ausgestellten Jahreskarten iiitb mitzubringen.
Gegen alle diejenigen, welche ausweislich unseres Registers zur Zahlung der Abgabe verpflichtet sind und sie bis zu dem genannten Termin (15. April 1937) nicht bezahlt haben, wird vorbehaltlich einer Bestrafung in Höhe des fünffachen Betrages der hinterzogenen Gebühr oder Erkennen einer Ordnungsstrafe bis zu 200 'RM. nach Art. 18 Zisfer 1 des Landesgebührcn- gesetzes das Beitreibungsverfahren auf Grund dieses Gesetze» eingeleitet werden.
Büdingen, den 10. März 1937.
Kreisamt Büdingen.
Dr. Becker.
Dicnstnachrichten.
Fritz Kleh aus Calbach wurde als Wiesenvorstandsmitglied für bi« Gemeinde Calbach ernannt und verpflichtet.
Betr.: Die ansteckende Blutarmut der Pferde; hier: int Pscrd«- bcstand der Reinhard Emmrich Wwe. in Ortenbcrg.
Bekanntmachung.
In dem Pferdebestand der Reinhard Emmrich Wwe. in Ortenberg ist die ansteckende Blutarmut amtlich festgestellt worden. Die Vorschriften für die Abwehr und Unterdrückung der ansteckenden Blutarmut der Einhufer vom 30. Juni 1927 (Hessisches Regierungsblatt 1927 S. 145) sowie das ministerielle Aus- fchrciben vom 10. April 1934 zu Nr St. M. Ib 3340 betr. „Die ansteckende Blutarmut und die ansteckende Gehirn-Nllckenmark- «ntzündung (Borna) der Pferde" finden Anwendung. Dir vom Krcisoeterinäramt getroffenen Maßnahmen und angeordneten Sperrmatzregeln werden bestätigt.
Büdingen, den 3. März 1937.
Kreisamt Büdingen.
I. V.: Burk'
Achtung
Kreisämter!
Wiederholt kommt es vor, daß Manuskripte der verschiedenen Kreisämter zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische Schwierig- keiten bereiten. Ebenfalls kann hierbei sehr leicht eine Seite übersprungen werden.
Wir bitten die verantwortlichen Stellen, darauf zu achten, daß in Zukunft segliche Manuskripte nur einseitig beschrieben werden.
Oberhcssische Tageszeitung


