Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisümter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nc. 16. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung
Gießen. 12. Februar 1937
Kreisamt Gießen
Betr.: Einsendung der evangelischen Kirchenvoranschläge für das Rechnungsjahr 1937.
Eilt.
An die evangelische» Kirchenvorstände des Kreises.
Soweit noch nicht geschehen, und soweit es Sie angeht, be- auftragcn wir Sie dafür besorgt zu sein, daß die Voranschläge für das obenbezeichnete Rechnungsjahr umgehend aufgestellt und über das Dekanat bis zum 1. März d. I. an uns «ingesandt werden.
Wir bemerken ausdrücklich, daß bei der Ausstellung eine eventl. Höherbemessung des von der bürgerlichen Gemeinde zu leistenden Defizits gegenüber dem Vorjahr unter allen Umständen zu vermeiden ist, da eine aus dieser Mehrleistung sich etwa ergebende Erhöhung der Gemeindeumlagen nicht genehmigt werden wirb. Nach Möglichkeit ist vielmehr eine Senkung der allgemeinen Desizitsleistung herbeizuführen. .
Sollte aus irgendwelchen Gründen die Rechnung 1935 Rj. für die Ausstellung des Voranschlags 1937 Rj. nicht zugrunde gelegt werden können, so ist dies für die Fertigstellung des Voranschlags kein Hinderungsgrund. In solchen Fällen hat entweder «in vorläufiger Rechnungsabschluß oder ein Hanbbuchsauszug als Unterlage zu dienen.
Gießen, den 8, Februar 1937.
Krcisamt Eiehen,
I. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung
B«tr.: Biehscuchcnpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr vs» Knochenmehl und Knochen, sowie die Einfuhr von phos- phorsaurcm Futterkalk fDicalziumphosphat).
Vom 2. Februar 1937.
Auf Grund des § 7 des Viehfeuchengefctzes vorn 26. 6. 1909 (RGBl. I S. 519) bestimme ich folgendes:
Dem § 2 der Verordnung, das Verbot der Einfuhr von Knochenmehl und Knochen, sowie die Einfuhr von phosphor- saurem Futtdrkalk fDicalziumphosphat) betreffend vom 15. 10. 1932 (Reg -Bl. Nr. 17 S. 140) ist als 2. Absatz hinzuzufügen:
„Unter Has Einfuhrverbot des § 1 fallen auch nicht Knochen und Knochenteile, di« sich im natürlichen Zusammenhänge mit Gehörnen, Geweihen, Eamskruken und Muffelschnecken befinden, sofern sie von Weichteilen völlig befreit und lufttrocken sind."
Darmstadt, den 2. Februar 1937.
Der Reichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung.
Sprenger.
Dien st nachrichten
Der Elektromonteur Wilhelm Engel zu Vir kl ar ist zum 1. Beigeordneten der Gemeinde Birklar ernannt und verpflichtet worden.
Bürgermeister Fuhr, Johannes Konrad und Georg Wilhelm Otto II., alle aus Beuern, wurden zu Fcldgefchwo- renen der Gemeinde Beuern bestellt und verpflichtet.
Kreisamt Schotten
Betreffend: Heimatfreundkalendcr.
An die Schulvorstände des Kreises
Die obigen Kalender sind eingetroffen. Sie können auf der Registratur des Kreisamts gegen Quittung in Empfang genommen werden. Wir empfehlen, die Kalender vor dem 1. Marz 1937 abzuholen.
Schotten, den 8. Februar 1937.
Kreisschulamt Schotten.
I. V.: Dr. Meuer.
Bctrcfsend: Ausbau des Schülcrbüchcrciwesens von Volksschulen. An die Schulvorstände des Kreises
Wir empfehlen die Beachtung der Vertilgung im Rcichs- ministerialamtsblatt vom.5. Februar 1937, Heft 3 S. 48 ff. Bei Neuanschaffungen sind Bücher aus der dort angeführten Bllcher- lifte zu kaufen.
Schotten, den 8. Februar 1937.
Kreisschulamt Schotten.
I. V.: Dr. M«u«r.
Betr.: Verbot des Schlitterns der Kinder aus den Fahrstraßen und Bürgersteigen.
An die Schulvorstände des Kreises
In obigem Betreff weisen wir hin auf die Verordnung des Reichsministeriums, abgedruckt im Reichsministerialamtsblatt, Heft 3 1937 S. 48.
Schotten, den 8. Februar 1937.
Kreisschulamt Schotten.
I. V.: Dr. Meuer.
Sch otten, den 2. Februar 1937.
Betr.: Ausführung der Landcsfeuerlöfchordnung.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Wir weisen Sie hiermit hin auf den § 11 der Verordnung die Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung vom 29. März 1890 betr. (Reg.-Vl von 1890 Nr. 42 S. 271) wonach Sie alsbald eine Grundliste der nach Art. 11 des Eefetzes vom 29. März 1890 pflichtigen Mannschaften, sowie ein Verzeichnis der aus dieser Grundliste für das nächstfolgende, vom 1. April bis 31. März laufende Jahr als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen haben. Diese beiden Listen wollen Sie 8 Tage lang zur allgemeinen Einsicht auflegen unb die Auslegung öffentlich bekannt machen. Von der Einreihung in die Pflichtfeuerwehr ist jedem neu herangezogenen Mitglied schriftlich Eröffnung zu machen.
Etwaige Einwendungen der Gemeindeeinwohner gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen, sowie die bei Ihnen etwa vorgebrachten Vefreiungsanspriiche wollen Sie bei uns in Vorlage bringen.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: Schwan.
Das
Amtsverkündigungsblatt
der provinzialdireklion Gberhesjen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und ttlsfeld erscheint njy?/ Bedarf. Wir bitten die flmtsjtellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
SberbeiMe Tageszeitung


