Mittwoch, 9. 3utti 1932
Kreisamt Büdingen
Gestcllungsaufruf für den Kreis Büdingen.
Auf Grund des Wchrgefetzes vom 21. Mai 1935 — Reichsgesetzblatt I 6. 609 — und das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26 Juni 1935 — Reichsgesetzblatt 1 6. 769 wird zur Musterung und Aushebung 1937 Nachstehendes bekanntgegeben:
Zur Musterung und Aushebung 1937 haben sich zu stellen: a) Zur Musterung:
1. alle männlichen Personen, die im Jahre 1917 geboren sind:
2. die zurückgestellten Dienstpflichtigen der Ecburtsjahrgänge 1913, 1914, 1915 und 1916.
b) Zur Aushebung haben sich zu stellen:
1. die tauglichen (tauglich 1 und 2) Ersatzreservisten I des Geburtsjahres 1915;
2. die im ersten Vierteljahr geborenen tauglichen (tauglich 1 und 2) Ersatzrejervisten I des Gcburtsjahrganges 1916, soweit sie bis 1. 11. 1937 ihrer Arbeitsdienstpflicht genügt haben;
3. die bei früheren Musterungen Zurückgestellten der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915 (vom Geburtsjahrgang 1915 jedoch nur. wenn sie ihrer Arbeitsdienstpflicht schon genügt haben).
Als militärische Behörde ist für die Musterung und Aushebung im Kreise Bübingen bas Wehrbezirks-Kommando Friedberg zuständig.
Die Musterung und Aushebung 1937 findet nach folgendem Plane statt: ,
I. In Nidda (Oberhcssen) in der Gewerbeschule, Bahnhofstraße, haben vormittags 8 Uhr zu erscheinen:
Untersuchungstag: Die Dienstpflichtigen aus den Gemeinden:
29. Juni 1937: Bad Salzhausen, Bellmuth, Berstadt, Bingenheim, Visses, Babenhausen, Vorsdorf, Dauern- heiin, Echzell.
30. Juni 1937: Fauerbach, Geist-Nidda, Gettenau, Erundschwal- heim, Heuchelheim, Kohden, Leidhecken, Michelnau, Nicder-Mockftadt, Obcr-Mockftabt, Ortenberg.
1. Juli 1937: Nidda, Ober-Widdersheim, Ranstadt, Unter- Schmitten, Unter-Widdersheim, Wallernhausen.
II. In Büdingen (Oberhcssen) in der chem. Wollspinnerei, Adolf-Hitlcr-Straste, haben vormittags 8 Uhr zu erscheinen:
Untersuchungstag: Die Dienstpflichtigen aus den Gemeinden: 5. Juli 1937: Altenstadt, Altwiedermus, Aulendiebach, Bergheim, Bindsachsen, Bleichenbach, Vösgesäß, Büches, Vurgbracht, Calbach, Blofeld.
6. Juli 1937: Diebach a. H., Düdelsheim, Eckartsborn, Eckarts- Hausen, Effolderbach, Gelnhaar, Glauberg, Dudenrod.
7. Juli 1937: Hainchen, Haingriindau, Heegheim, Himbach, Hirzenhain, Hitzkirchen, Höchst a. N., Illnhausen, Kefenrod, Langenbergheim.
8. Juli 1937: Lindheim mit Enzheim, Listberg, Lorbach, Mer- kenfritz. Michelau, Mittclgründau, Orleshausen, Rinderbügen, Oberau.
9. Juli 1937: Rodenbach, Rohrbach, Rommelhausen, Schwik- kartshauscn, Selters mit Konradsborf, Stock- hcim mit Hof Leustadt, Usenborn, Vonhauscn, Wenings, Wolf, Büdingen, Wippcnbach.
Die Dicustpjlichtigcn habe,, gewaschen, mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zur Musterung und Aushebung zu erscheinen. Das Mitbringen einer Badehose oder einer kurzen Sporthose wird empfohlen.
Von der Gestellung zur Aushebung sind befreit diejenigen Dienstpflichtigen der vorgenannten Jahrgänge, die als Freiwillige oder Offiziersanwärter der Wehrmacht oder SS-Vcr- jügungstruppe angenommen oder als Bewerber für die Ojfi- zierslaufbahn zugelassen und im Besitz eines Ausweises nach § 26 Abs. 6 oder eines Annahmescheines als Offiziersanwärter find.
Dienstpflichtige die am Musterungs- und Aushebnngstag aus zwingenden Gründen voin Ort ihres dauernden Aufent
haltes abwesend sind, müssen Dauer und Grund der Abwcsen» heit und ihrer Anschrift möglichst zwei Wochen vor Beginn der Musterung der polizeilichen Melbebehörde mündlich oder schriftlich mitteilen.
Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung und Aushebung verhindert sind, haben ein amtsärztliches Zeugnis «inzureichen.
JEs miib ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Anspruch auf Reisekosten und Entschädigung für Lohnaussall für Dienstpflichtige nicht besteht.
Mitzubringende Urkunden und Nachweise:
Jeder Dienstpflichtige hat zur Musterung und Aushebung mitzubringen:
a) den Geburtsschein;
b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß);
c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung);
d) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen;
e) Ausweise über Zugehörigkeit zur HI, zur SA, zur SS, zum NSKK, NS-R«iterkorps, Deutschen Seglerverband, DLV (Deutscher Luftsportverband) und über die Ausbildung in diesem, zum Reichslustschutzbund, zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk, Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Ama- teur-Sende- und -Empfangsdienst), zur TN (Technischen Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr;
k) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;
g) Freischwimm«rzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Er und- schein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebcns- rettungsgescllschaft (DLRG);
h) den Nachweis über fliegerische Betätigung;
i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);
k) die Bescheinigung über die Kraftsahrzeugausbildung beim NSKK — Amt für Schulen —, den Reiterschein des Reichs- . inspektcurs für Reit- und Fahrausbildung;
I) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz;
m) den Nachweis über Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch — über den Besuch von Seefahrtschulen, Schifssingenieurschulen, der Debegfunkschule — Patente —;
n) das Sportseeschifferzeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes, den Schein C einer Seesportschule, das Seesportfunkzeugnis;
o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspaß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitausweise, Pflich- tcnheft der Studentenschaft); ■
p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder SS-Versügungstruppe; •
q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des ReichsarbeitLdienstes oder der SS-Vcrfügungstruppe;
r) etwa noch vorhandene alte Mustcrungsausweise und Ersatzreserve-Scheine;
s) Freiwilligenannahmeschein bzw. Ausweise von Bewerbern für die Offizierslausbahn;
t) Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Brillenrezept mitzubringen;
u) Gestellungspflichtige der Geburtsjahrgänge 1914, 1915 und 1916 haben, soweit sie nicht im Besitze eines Wehrpasses sind, außerdem zwei Paßbilder (Größe 37 mal 52 Millimeter in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung) mitzubringen.
Dienstpflichtige, die aus irgendeinem Grund zurückgestellt werden wollen, haben dies, soweit noch nicht geschehen, spätestens zwei Wochen vor der Musterung unter Vorlage der erforderlichen Beweismittel bei uns1 zu beantragen. Treten die Gründe für die Zurückstellung erst nach diesem Zeitpunkt ein, kann der Antrag bei der Musterung oder nachträglich bei uns gestellt werden.
Diese Bekanntmachung gilt als Aufruf zum pünktlichen Erscheinen am Musterungs- md Aushebungstermin. Einzelladung der Dienstpflichtigen zur Musterung und Aushebung ergeht nicht.


