Mittwoch, 9. Jun! 1931
Wer seiner Eestellungspfticht nicht oder nicht pünktlich nach- ksmmt oder den Vorschriften der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 17. April 1937 — Reichsgesctzbl. I 6. 469 — sonst zu widerhandelt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft.
Ein Dienstpflichtiger, der feiner Gestellungspflicht zur Musterung und Aushebung nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Verstöße gegen die militärische Zucht und Ordnung und Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Wehrbezirkskommandeurs, di« Dienftpslichtige während der Musterung und Aushebung begehen, werden vom Wehrbezirkskommandeur disziplinarisch bestraft.
Versuche Dienstpflichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Strafgesetzbuches bestraft.
Büdingen, den 4. Juni 1937.
Kreisamt Büdingen.
(gez.) Dr. Becker.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Wir weisen Sie auf vorstehenden Gestellungsaufruf hin mit dem Empfehlen, diesen ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem haben die Bürgermeister jeweils zur Musterung und Aushebung der Dienstpflichtigen ihrer Gemeinde an dem hierfür vorgesehenen Ort und Tag vormittags 8 Uhr zu erscheinen. Die Erfassungsunterlagen und Dienstsiegel sind mitzubringen.
Büdingen, den 4. Juni 1937.
Kreisamt Büdingen.
(gez.) Dr. Becker.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung.
Betr.: Musterung und Aushebung 1937; hier Eestcllungsaufrus.
Auf Grund des Weyrgefetzes vom 21. Mai 1935 — Reichsgesetzblatt I S. 609 — und das Reichsarbcitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 — Reichsgesetzblatt I S. 769 wird zur Musterung und Aushebung 1937 Nachstehendes bekanntgegcben!
An den nachfolgend verzeichneten Tagen findet jeweils von morgens 8 Uhr ab im Kreis Schotten Musterung und Aushebung statt. Als Militärbehörde ist für die Musterung und Aushebung im Kreis Schotten das Wehrbezirkskommando Friedberg zuständig. Bei der Musterung und Aushebung 1937 haben sich zu stellen:»
1. Zur Musterung:
a) alle männlichen Personen, die im Jahre 1917 geboren sind;
b) die bisher nicht Gemusterten der Jahrgänge 1913, 1914, 1915 und 1916; -■
c) die bei früheren Musterungen zurückgestellten Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1913, 1914, 1915 und 1916, deren Zurückstellungsfrist abgelaufen ist oder deren Zurückstellungsgründ« weggefallen sind;
ck) diejenigen Dienstpflichtigen, die bei der Einstellung zum aktiven Wehrdienst oder Reichsarbeitsdienst int Herbst 1936 und int Frühjahr 1937 zeitlich untauglich waren und entlassen wurden.
2. Zur Aushebung:
a) die tauglichen (tauglich 1 und 2) Ersatzreservisten I des Geburtsjahrganges 1915;
b) die int ersten Vierteljahr geborenen tauglichen (tauglich 1 und 2) Ersatzreservisten I des Eeburtsjahrganges 1916, soweit sie bis 1. November 1937 ihrer Arbeitsdienstpslicht genügt haben;
, c) die bei früheren Musterungen Zurückgestellten der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915 (vom Gcburtsjahrgang 1915 jedoch nur, wenn sie ihrer Arbeitsdienstpflicht schon genügt haben).
Mustcrungsort Gedern (Volksschule)
beginnend am 21. Juni 1937, vormittags 7.30 Uhr, für die Gemeinden Burkhards, Gedern, Glashütten, Hartmannshain, Mittel-Seemen, Nieder-Seemen, Ober-Lais, Ober-Seemen, Steinberg, Volkartshain, Herchenhain.
Mustcrungsort Schotten
beginnend am 22. Juni 1937, vormittags 7.30 Uhr, für die Gemeinden Betzenrod, Breungeshain, Busenborn, Eichelsachsen, Eichelsdorf, Einartshausen, Eschenrod, Götzen, Michelbach, Kaulstoß, Altenhain, Rudingshain, Wingershausen.
Musterungsort Schotten
beginnend am 23. Juni 1937, vormittags 7.30 Uhr, für die Ee- weinden Ober-Schmitten, Rainrod, Sichenhausen, Schotten.
Mustcrungsort Ulrichstein (Volksschule)
beginnend am 24. Juni 1937, vormittags 7.30 Uhr, für die Ge- meinden Bobenhauscn II, Feldkrücken, Groß-Eichen, Helpershain, Höckersdorf, Köddingen, Kölzenhain, Meiches, Obcr-Seibertcn- rod, Rebgcshain, Schmitten, Sellnrod, Stumpertenrod, Ulrichstein, Unter-Seibertenrod, Wohnfeld.
Mustcrungsort Laubach (Realschule)
beginnend am 25. Juni 1937, vormittags 7.30 Uhr, für die Ec- meinden Freienseen, Gonterskirchen, Solms-Ilsdorf, Klein- Eichen, Lardenbach, Laubach, Ruppertsburg, Wetterfeld, Storn- fels, Ulfa.
Jeder Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen:
a) den Geburtsschein;
b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß);
c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsaus- . bildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung);
cl) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen;
e) Ausweise jißer Zugehörigkeit
Zur HI (Marine-HI, Lustfporteinheiten der HI),
zur CA (Marine-SA),
zur SS,
zum NSKK,
zum NS-Reiterkorps,
zum Deutschen Segler verband,
zum DLV (Deutscher Lustsportverband) und über die Ausbildung in diesem,
zum RLB (Reichsluftschutzbund),
zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk — Gruppe Marine —), zum DASD (Deutscher Amateursende- u. Empfangsdienst), zur TN (Technische Nothilfe),
zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr;
k) den Nachweis über den Besitz des NeiHssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;
g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Grund- schein, Leistungsschein, Lchrschein der Deutschen Lebens- rettungsgesellschaft (DLRG);
It) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe;
i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);
k) die Bescheinigung über die Ausbildung beim NSKK, den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung;


