Kmtsverkündigungsblatt her Provinzialdirektion Oberhessm und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, - Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 70. Zahrgang 1937 Beilage der Ob er he, fische n Tageszeitung I Gießen. 8. Jun, 1937
Kreisamt Friedberg
Betr.: Abänderung der Kreisfeuerlöschordnung; hier: Vergütung für Hilfeleistungen mit Motorspritzen.
Auf Grund des Gesetzes vom 29. März 1890, die Landes- feuerlöschordnung betreffend, der Ausführungsverordnung hierzu vom 11. Oktober 1890 und des Artikels 64 des Eefetzes. betreffend die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen. wird unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Friedberg und mit Genehmigung des Herrn ReichsftoMalters m Hessen — Landesregierung — di« Kreisfeuerlöschordnung sür den Kreis rzriedberg vom 12. Januar 1932 wie folgt abgeündert und ergänzt:
§ 1.
I.
§ 64 Abs. 1 Ziffer 4 1 Satz fällt weg. Dafür ist einzufetzen: ..öür die Mannschaft der Feuerwehr bis zur Höchstzahl von 25 Mann erfolgt die Vergütung nach den Tarifsätzen für Maurer, wie sie für die Gemeinde der hilfeleistenden Feuerwehr masz- gebend sind."
II.
§ 64 Absatz 2 wird gestrichen.
III.
Sinter § 64 wird folgende neue Bestimmung angefügt:
§ 64 a. Im Falle der Gewährung nachbarlicher Vrandhilfe mit motornchen Löschgeräten gilt nachstehende Gebührenordnung. Dieie gilt auch für Werksfeuerwehren und Private die mit rhren motorischen Löschgeräten Läschhilfe leisten. In' den Ee- buhrenmtzen sind für Kraftwagen und Spritzen einschliesslich Zubehör, sowie sinngemäss für das Schlauchmaterial eingerechnet: Tilgung, Verzinsung, Aufwendung für Bereifung, Brennstoff-, Oel- und iZ-ettverbrauch, Reinigung von Putzmaterial, Jnstand- ^vungen und Werkzeuge: sämtliche Leistungen sind also durch di« Gebührensätze abgegolten.
A. Kraftfahrspritzen.
1. Für einen Fahrkilometer, einschliesslich sämtlicher Unkosten ................1,50 RM.
2. Für eine Pumpstunde einschl. sämtlicher Unkosten
a) bei Geräten bis zu 1500 Lit./Min. Nenn- Wasserlieferung ........... 00
b) bei Geräten über 1500 Lit./Min. Nenn-Wasser- liewrung .............. 12,00 „
3. Für Saugfchläuch« (ohne Rücksicht auf die Ve- nutzungsdauer) für den lsd. Meter . . 0 30
4. Für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf die Be- ' "
Nutzungsdauer)
a) B-Schläuche (75 mm l. W.) für den lfd. Meter 0.15 „
b) L-Schläuche (52 mm l. W.) für den lfd. Meter 010
3m Falle des Einsatzes einer auf einer Kraftsahrspritze mitge- Tiifirten Motorspritze erfolgt für diese eine Vergütung nach B Er C Für die Beförderung der Motorspritze (Fahrkilometer) darf jedoch Nichts berechnet werden.
B. Motorspritzen (nicht automobile)
mit einer Nennleistung von 600 Lit./Min. bei 70 Meter Förderhöhe und mehr.
I. Bei Beförderung der Motorspritze durch eine« Feuerwehr-Kraftwagen:
1. Für einen Fahrkilometer des Feuerwehr-Kraft-
wa-gens einschl. sämtlicher Unkosten. . . . . , 0.85 NM
2. Für einen Fahrkilometer der angehüngten Motorspritze einschl. sämtlicher Unkosten......0,30 „
3. Für eine Pumpe «stunde einschl. sämtl. Unkosten 7,00 „
4. Für Saugschläuche (ohne Rücksicht auf die Ve-
nutzungsdauer) für den lsd. Meter . ... . . 0,20 H
5, Für Druckfchlüuche (ohne Rücksicht auf die Ve- nutzungsdauer)
a) B-Schläuche (75 mm I. SB.) für den lfd. Meter 0,15
b) L-Schläuche (52 mm I. SB.) sür den lfd. Mieter 0,10 „
II. Bei Beförderung der Motorspritze durch einen Pri- vatkrastwagen:
1. Für einen Fahrkilometer des Privatkrastwagens 0,40 „
2. Für die Fahrkilometer der angehängten Motor- spritze, Pumvenftunden. Druck- und Saugschläuche erfolgt Vergütung nach B I.
SBirb die Motorspritze nicht angehängt, sondern nur aus irent Kraftwagen mitgeführt, so fällt die Vergütung nach B I 2 weg. Pferdegespanne werden nach den Bestimmungen der Kreis- feuerloschordnungen vergütet.
C. Motorspritzen (nicht automobile)
mit einer Nennleistung von weniger als 600 Lit./Min. bei 70 Meter Förderhöhe.
I. Bei Beförderung der Motorspritze durch einen Feuerwehr-Kraftwagen:
1. Für einen Fahrkilometer des Feuerwehr-Kraft
wagens einschl. sämtlicher Unkosten......0,85 RM.
2. Für einen Fahrkilometer der angehängten Motor- ivritze einschl. sämtlicher Unkosten ...... 0,25
3. Für eine Pumpenstunde einschl. sämtl. Unkosten 5,00 „
4. Für Saugschläuche (ohne Rücksicht aus die Ve- nutzungsdauer) sür den lfd. Meter......0,20
5. Für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf die Ve- nutzungsdauer)
a) B-Schläuche (75 mm l. SB.) für den lsd. Meter 0,15 „ . d) L-Schläuche (52 mm I. SB.) für den lsd. Meter 0,10 „
II. Bei Beförderung der Motorspritze durch einen Pri- vatkrastwagen:
1. Für einen Fahrkilometer des Privatkraftwagens 0,40
2. Für die Fahrkilometer der angehängten Motor- ivntze. Pumpenstunden. Druck- und Saugschläuche erfolgt Vergütung nach LI.
Wird die Motorspritze nicht angebüngt. sondern auf dem Kraftwagen mitgeführt, so fällt die Vergütung nach LI weg Pwrdegewanne werden nach den Bestimmungen der Kreisseuer- lojchordnungen vergütet.
D. Mannschaften.
.... 2Agütung der Mannschaften erfolgt nach den Tarif« rnfeen lur Maurer, wie sie für -die Gemeinde der hilfeleistenden Feuerwehr maggebend sind. Die Söchstzaül der Bediennngs- maninchaft (einschl. Führer) wind bei Kraftfahrspritzen auf 12 Mann, bei Rtolorspritzen nach B auf 8 Mann und bei Motor- ^r-*f"r-nnrlfi-F 6JU<nnn beschränkt. Da die Mannschaft der Loichhilie leistenden Motorspritze nicht zu Slusräumungsarbeiten
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§ 2.
„r ?-e Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Slmtsverkundigungsblatt in Kraft. u n
Friedberg/H., den 2. Juni 1937.
Kreisamt Friedberg: Dr. Straub.
Das Amtsverkündigungsblatt
ber Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Kiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
Oberhessische Tageszeitung


