Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 26. Jahrgang 1937 ! Beilage der Ob erhefsifchen Tageszeitung Gießen. 9. März 1937
Kreisamt Gießen
I. und
Vetr.: Sprechstunden des Kreisschulamts Eiehen. An die Schulvorstände des Kreises.
Di« Sprechstunden des Kreisschulamts fallen am 10,
Vetr.: Wie vorher. .
An die Bürgermeister des Kreises.
Mir weisen Sie auf vorstehende vekanntmachuna blonde" hin und beauftragen Sie, diese in ortsüblicher Meise zugeben.
Alsfeld, den 2. März 1937
Krcisamt Alsfeld.
I. V.: Kessel.
dringenden Fällen ist der Unterzeichnet« D on ne r s« tag den 11. März, von 9 bis 11 Uhr, auf dem Krelsichulamt und am 20. März, von 11 dis 12 Uhr, auf dem Stadtfchulamt zu
i e 61 n, den 8. März 1937.
Kreisschulamt Eiehen.
I. V.: Nebeling.
Vetr.: Zahr«»h«richte d«r Schulen.
An di« Schulvorstände des Kreises.
Wir sehe» der Einsendung der Jahresberichte für das Schul- iahr 1936/37 (nach dem eingeführten Vordruck) bis spätestens »um 15. April 1937 entgegen. — Vergl. Dienstanweiiung für die Schulleiter ufro. § 3 Ziffer 7.
Gießen, den 4. März 1937.
Kttisschulamt Siehe«.
I. V. Nebeling.
Betr.l Kinderarbeit in gewerbliche» Betrieben.
An die Schulvorstände de» Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens 20. März 1937 entgegen.
Fehlbericht nicht erforderlich.
Ei«hin, den 4. März 1937.
Kreisschulamt Eiehen.
I. V. Nebeling.
Kreisamt Alsfeld |
Bekanntmachung,
Betreffend: Schädlingsbekämpfung im Obstbau.
Wir machen darauf aufmerksam, daß nach der für den Kreis Alsfeld bestehenden Polizeiverordnung zur BekampU'-'gvon allen pflanzlichen und tierischen Schädlingen des Obstbau«^ rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen durchzufuhren, insbesondere alle Obstbäume in der Zeit von Herbst bis ^ruhiahr abzukrahcn, zu bürsten unb zu reinigen, die Baumkronen ach- gemäß zu lichten und von allen dürren Achten zu befreien sind. Alle dürren und abgängigen Obstbäume sind zu beseitigen und aus den Obstanlagen zu entfernen. Die ordnungsmäßig g-rel. nigten Obstbäumc sind einem planmäßigen Spcitzversahren zu ""^Wenn auch der größte Teil der Vaumbesitzcr den Wert dieser Anordnungen «rkannt hat sie befolgt, so kann doch (q - gestellt werden, daß noch einig« Besitzer ihre Baume nicht richtig reinigen und glauben, nicht verpflichtet zu sein, diese dem planmäßigen Spritzverfahren zu unterwerfen.
Im Interesse der einheimischen Obsterzeugung und der Volksernährung muß von allen Baumbesitzern gefordert wer , daß sie di« durch die Polizeivewrdnung geforderten Arbe.ten durchführen oder durchführen lassen. <i?-r!.«;M«rnrhniina
Zuwiderhandlungen gegen die bestehende Polizeirierordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 NAi. oder mit Hast -> 3 14 Tagen bestraft.
Alsfeld, den 2. März 1937.
Krcisamt Alsfeld.
Betr: Die Umlagen und die Soiidcrgebäudcstcucr der Gemcin- den, Kreise und Provinzen; hier: die Erhebung und Abrechnung im Rechnungsjahr 1936.
An die Eemeindckassen des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 17. Juli 1936 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 55 vom 18. Juli 1936 — werden die Gemeindekassen, die mit Vorlage der Nachweisung für das 5. Ziel der Umlagen rückständig sind, an die baldige Einsendung erinnert. Die Nachweisung hat di« Nummer 4 zu erhalten. Hinter der Nummer ist anzugeben, daß es sich um das 5. Steuerziel handelt.
Als seid, den 3. März 1937.
Kreisamt Alsseld.
I. V.: Kessel.
Bekanntmachung.
Betr.: Lieferung für das Kreiskrankenhaus Alsfeld für da» Rechnungsjahr 1937.
Die Lieferung folgender Waren für das Krciskrankenhaus Alsfeld für das Rj. 1937 (1. April 1937 bis Ende März 1938) soll vergeben werden:
a) Kolonialwaren,
b) Seife und Seifenpulver,
c) Milch und Butter,
d) Fleisch-, Wurst- und Frttwaren,
e) Backwaren, „
f) Nußkohlen II (Brechkoks 40/60) und Briketts
Angebote sind bis spätestens Montag, de« 15. Marz 1937, mittag» 12 Uhr, vcrschlossen bei uns «inzureichen.
Alsfeld, den 4. März 1937.
Kreisamt Alsfeld.
I. V.: Kessel.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Abhaltung von Biehmärkten in Alsfeld.
Für den Viehmarkt am 15. März 1937 in Alsfeld wird auf Grund des Neichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften angeordnet:
1 Aufgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine und Rinder von Züchtern aus Oberhessen und den an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händler, schweine müssen nachweislich die vorgeschriebene fünstägigs Beobachtung durchgemacht haben oder hiervon befreit sein. Hustende Schweine und solche mit verdächtigen Hautausschlägeu werden zurückgewiesen _
2. Schweine und Rinder aus Sperrbezirken, Beobachtungsund gefährdeten Gebieten dürfen nicht ausgetrieben werden.
3. Für alle auf den Markt gebrachten Schweine und Rinder muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (vgl. di« Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitgefllhrt und vorgelegt werden. ,
4. Vor dem Austrieb auf den Markt müssen die Schweine und Rinder dem beamteten Tierarzt zur Untersuchung vorge- fllhrt werden.
5. Die Beförderung der Schweine hat in Wagen zu erfolgen. Die Vorschriften des Reichstierschutzgesetzes vom 24. November 1933 sind zu beachten.
6. Der Marktaustrieb erfolgt nur von der Bllrgermeister- Haas-Straße und der Tilemann-Schnabel-Straße aus. Die Jahnstraße zwischen Schillerstraße und Tilemann-Schnabcl- Straße wird für den übrigen Fuhrwerksverkehr während der Auftriebszeit gesperrt.
7. Die Auftriebszeit wird festgesetzt von 9—91/» Uhr.
8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft.
Den Anordnungen des beamteten Tierarztes und der Polizeibeamten ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten. ,
Der Handel mit Schweinen ist am Markttage und am vorhergehenden Tage außerhalb des Viehmarktplatzes in Alsfeld und der Umgebung des Marktes untersagt.
Alsfeld, den 3. März 1937.
Krcisamt Alsfeld.
I. V.: Kessel.


