Ausgabe 
9.2.1937
 
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Lkmtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. 15. Fahrgang 1937 Beilage der Ob erhefsifchen Tageszeitung

Gießen. 9. Februar 1937

Kreisamt Gießen

Betreffend: Das Beschneiden der Hecken.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Nach der Polizeiverordnung vom 24. Februar 1882 haben die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen umfriedigenden Hecken in jedem Früh­jahr bis zum 1. März eines jeden Jahres auf 1.25 Meter Höhe und 0.50 Meter Breite zurückzuschneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschnei­den oder zuruckzubinden.

Wir empfehlen Ihnen, die Garten- und Feldbesitzer auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Nach dem obenerwähnten Termin, insbesondere im Sommer, dürfen lebende Hecken nicht beschnitten werden da hierdurch unzählige Bruten der nützlichsten Vogelarten vernich­tet werden.

Gießen, den 3. Februar 1937.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Dien st nachrichten

Johann Ludwig Römer aus Allertshausen wurde zum zweiten Beigeordneten für die Gemeinde Allertshausen ernannt und verpflichtet.

Betreffend: Die Ausführung des Art. 20 des Volksschulgefetzes. An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns bis spätestens zum 1. März dis Namen der Schüler und Schülerinnen mitzuteilen, auf die der Art. 20 des Volksschulgesetzes Anwendung finden soll.

Fehlanzeige nicht erforderlich.

Gießen, den 4. Februar 1937.

Kreisschulamt Gießen.

I. V.: N e b e l i n g.

Kreisamt Friedberg

D i e n st n a ch r i ch t e»

Der Ortsbauernführer Philipp Westerfeld zu Holzhansen wurde als Wiesenvorstandsmitglied der Gemeinde Holzhausen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Alsfeld

Alsfeld, den 3. Februar 1937.

Bctr.: Die Ausstellung und Einsendung der Eemeindeooran- schläge (Haushaltspläne) für das Rj. 1937.

An die Bürgermeister des Kreises Alsfeld.

Anter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 12. Novem­ber 1936 erinnern wir nochmals an baldige Einsendung der Voranschläge (Haushaltspläne) für bas Rj. 1937.

Kreisamt Alsfeld.

I. B.: Kessel.

Der Reichsstatthalter in Hessen.

Landesregierung Darmstadt, den 1. Februar 1937 Abteilung VH Peter-Geme!nder-Straße 3.

Zu Re. VII/IV. 24 533. Ortsruf 5001 Fernruf 5040.

Betreff: Bierzehntägiger Doppellehrgang für technische Leh­rerinnen und Anwärterinnen aller Schularten in volkskundlichen Handarbeiten.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Mädchenschulen.

In der Zeit vom 27. Februar bis 12. März 1937 findet Berleburg bei Schlitz ein Doppellehrgang in volks­kundlichen Handarbeiten statt.

Allgemeines Ziel beider Lehrgänge ist eine vertiefte Aus­bildung der technischen Lehrerin in volkskundlicher Richtung, damit ste in der Schule, im BDM und in der Frauenschaft auf die Schönbeit und Echtheit des in den Trachten noch erhal­tenen Volksgutes Hinweisen kann, es auszuwerten versteht und dazu beiträgt, es vor dem Untergang zu bewahren.

Die Lehrgänge umfassen das Studium der Trachten in Schlitz und den angrenzenden Gebieten und nachfolgend das Erarbeiten des Geschauten.

Der Lehrgang I ist für Anfängerinnen gedacht, die sich erstmalig an einer solchen Schulung beteiligen, der Lehrging II für Fortgeschrittene, die den Lehrgang von 1936 in Schlitz besucht haben. Für Anfängerinnen steht die Erlangung der Techniken im Vordergrund, für die Fortgeschrittenen nehmen neben den handarbritlichen Hebungen die Besichtigungsfahrten in angrenzende Trachtengebiete einen breiteren Räum ein.

Lehrgang, Unterkunft und Verpflegung sowie Besichtigungs­fahrten sind frei Die Reisekosten nach und von Schlitz, für die Preisermäßigung gewährt wird, sowie die Auslagen sür Beschaffung von Arbeitsmaterial in Höhe von 510 RM. tragen die Teilnehmerinnen. Alle näheren Angaben über Aus­rüstung, Anreise, Unterkunft usw. erfolgen nach der Anmeldung.

Leiterin der Lehrgänge ist die Seminarleiterin I. Blaß in Darmstadt.

Ich erwarte, daß sich die Teilnehmerinnen des Lehrgangs von 1936 für den Erweiterungslehrgang restlos zur Verfügung stellen. Meldungen für den Änfängerlehrgang, die als wieder­holte Meldung gekennzeichnet sind, erhalten den Vorzug.

Di« Anmeldungen sind über die Schulämter bezw. dis Direktionen gesammelt bis zum 15. Februar dieses Jahres vor­zulegen. Der erforderliche Urtaub für die Teilnehmerinnen wird gewährt.

Im Auftrag: R i n g s h a u f e n.

Alsfeld, den 3. Februar 1937.

Vorstehende Verfügung

den Schulvorständen des Kreises zur gefl. Kenntnisnahme und alsbaldigen Bekanntgabe.

Di« Meldungen wollen Sie bis spätestens 10. 2. 1937 hier­her «inreichen.

Kreisfchulamt Alsfeld

I. V.: Walter.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, den 2. Februar 1937. Abteilung VII . Peter-Eemeinder-Straße 3. Zu Rr. VII/IV. 24 534. Ortsruf 5001 Fernruf 5040.

Betreff: Schullandheim-Erziehung int Schuljahr 1937.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen.

In erfreulichem Ausmaß hat sich im Jahr 1936 die Schul­landheim-Erziehung in Öen hessischen Schulen weiterentwickelt. Wertvolle Erfahrungen und Beobachtungen wurden gesammelt, die durchweg die Absicht und den Entschluß stärkten, diesen not­wendigen und wesentlichen Teil der Schulcrziehung auch im kommenden Jahr zu erhalten und zu vervollkommnen.

Ich ersuche daher wiederum alle Schulen, durch entspre­chende und rechtzeitige Maßnahmen die Schullandheim- Aufenthalte zu sichern und mit Verantwortungsfreud« an die Durchführung heranzugehen.

Insbesondere weise ich auch die Volksschulen auf die von eine Anzahl Land- und Stadtschulen bereits durchgefUhrten Schullandheim-istufenthalte hin und erwarte, daß auch hier ein weiterer Ausbau dieses wesentlichen Bestandteils national­sozialistischer Cchulerziehung sich vollzieht.

Rach Beendigung des Schullandheim-Aufenthalts ist mir «in Durchführungs- und Erfahrungsbericht einzureichen.

Im Auftrag: Ringshausen.

Alsfeld, den 4. Februar 1937. Betreffend: VDA -Schulsammlung vom 8. big 18. 1. Mts.

An die Schulvorstände des Kreises.

Laut der von dem Landesverband Hessen des VDA. nun­mehr erlasienen Durchführungsbestimmungen für obige Samm­lung sind sämtliche benutzten und unbenutzten Quittungsblocks mit den dazu gehörigen grünen Abrechnungslisten an dis Geschäftsstelle des Landesverbandes (Darmstadt, Landgraf- Philivps-Anlage 7) zurückzuienden.

Dem Kreisfchulamt (nicht der VDA.-Bezirksleitung in Homberg) ist lediglich ein Ergebnisbericht zu erstatten und zwar bis 20. 2. 1937 unter Benutzung der vorgedruckten Meldekarte.

Mir empfehlen genaueste Beachtung der erwähnten Durch- fiib^ur>-,--''<'tzzmmungen.

Kreisschulamt Alsfeld.

I. V.: Walter.