Ausgabe 
8.4.1937
 
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Donnerstag, 8. April 1937

Betreffend: Ableitung der Schwelwässer durch das Brauukohlcn- Schwclkrastwerl Wölfersheim in die Horloff.

Bekanntmachung.

Das Braunkohlen-Schwelkraftwerk Hessen Frankfurt/M. AG. (Hesrag) in Wölfersheim beabsichtigt, auf seinem Werkgelände in Wölfersheim eine Entphcnolungsanlage für die Schwel­abwässer das ist eine Anlage zur Reinigung der Echwel- abwässer von Phenol zu errichten. Die auf diese Weise ge­reinigten entphenolten Abwässer sollen mit den übrigen Abwässern des Schwel- und Bergwerks in der Gemarkung Södel über einen Vorfluter dem Biedrichgraben, der in die Horloff mündet, zugefllhrt werden. Für die Errichtung der Ent- phcnolungsanlage innerhalb des Werksgeländes ist von der zuständigen Bergmeisterei bereits die Genehmigung erteilt worden.

Im vorliegenden Falle beantragt die Antragstellerin die Genehmigung zur Einleitung von Abwässern in den Viedrich- graben bzw. in die Horloff gemäß Artikel 14 ff. des Gesetzes, die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend vom 30. Juli 1887 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 (Hess. Reg.-Dl. S. 768 ff.). Dies wird hier­mit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gleichzeitig ergeht damit die Aufforderung, etwaige Ein­wendungen mit Begründung binnen 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung im Amtsverkllndigungsblatt an gerechnet, bei dem unterzeichneten Kreisamt schriftlich oder zu Protokoll vor­zubringen.

Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr Vorgebracht werden.

Die von der Antragstellerin eingereichten Pläne, Zeich­nungen und Beschreibungen liegen zu jedermanns Einsicht innerhalb der genannten Frist auf der Bürgermeisterei in Södel während der dort üblichen Dienststunden offen.

Friedberg/H., den 31. März 1937.

Kreisamt Friedberg:

Dr. Straub.

Betr.: Scharfschießen.

Bekanntmachung.

Am 21., 22., 23. und 24. April 1937 findet jeweils von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers- Göns, südlich Ober-Klsen und ostwärts von Kleeberg. Für den Schießtag werden gesperrt: die Straße HausenKleeberg und die Straße Ebers-GönsKlesberg. Den Weisungen der aus­gestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.

Friedberg (Hessen), den 2. April 1937.

Hessisches Krcisamt Friedberg.

Dr. Straub.

Kreisamt Büdingen

Vetr.: Sperlingsbekämpfung.

An die Herren Bürgermeister des Kreifcs.

Wir empfehlen Ihnen, der Sperlingsbekämpfung in dem beginnenden Frühjahr Ihre besondere Aufmerksamkeit zu wid­men. Die Bekämpfung wirb nur dann Erfolg haben, wenn sie planmäßig und einheitlich im ganzen Kreis durchgeführt wird. Wir verweisen im übrigen auf unser Ausschreiben vom 5. Mai 1923 und die daselbst mitgeteilte Bekämpfungsmethod«: Aus­hängen künstlicher Nistkästen und periodische Vernichtung der Brut. Die Nistkästen können durch die Firma Faust u. Schwarz in Nieder-Olm, Kreis Mainz, bezogen werden, sofern die inter­essierten Landwirte die Kästen nicht selbst Herstellen.

Wir beauftragen Sie, die erforderlichen Maßnahmen als­bald zu treffen und die Durchführung durch Ihre Polizeiorgane überwachen zu lassen, damit die sonst zu erwartende Schädigung der Landwirtschaft nach Möglichkeit eingedämmt wird.

Büdingen, den 1. April 1937.

Hessisches Kreisamt Bübingen.

I. V.: Weber.

Kreisamt Schotten

Vetr.: Hochwasserschäden; hier: Jusiaudhaltung der Bäche.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Auch in dem letzten Winter sind wieder erhebliche Schäden an Straßen, Wegen und Hosreiten entstanden, weil die Bäche und Abzugsgräben zur Abführung des Wassers nicht im Stands waren. Diese waren mit Geröll und Schutt belagert oder ver­wachsen.^ Seit langem war eine Ausräumung bis auf die Sohle nicht erfolgt. Die Gemeinden sind nach dem Bachgesetz zur oid- nungsmäßigen Räumung und Instandhaltung verpflichtet. Wir beauftragen Sie daher, die erforderlichen Arbeiten, soweit es Witterung und Wnsserstand zulassen, auszuführen.

Schotten, den 1. April 1937.

Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Vetr.: Aufnahme der Schüler in die gewerblichen Berufsschulen des Kreises Schotten.

An die Schulvorstände und die Herren Bürgermeister des Kreises.

Die Aufnahme in die gewerblichen Berufsschulen geschieht wie folgt:

in Schotten: Donnerstag, 8. April 1937, 8 Uhr vormittags, (Volksschule Schotten)

in Ulrichstein: Donnerstag, 8. April 1937, 8 Uhr vormittags, (Volksschule Ulrichstein)

in Laubach: Donnerstag, 8. April 1937, 8 Uhr vormittags (Volksschule Laubach)

in Gedern: Montag, 12. April 1937, 8 Uhr vormittags (Volks­schule Gedern).

In die gewerbliche Berufsschule werden nur di« Schüler auf- genommen, die eine Lehrstelle haben.

Schüler ohne Lehrstelle besuchen die bäuerliche Berufsschule.

Schotten, den 3. April 1937.

Kreisschulamt Schotten.

I. V.: Dr. M euer.

Betreffend: Einseuduilg der Haudbuchsauszüge »ach dem Stand vom 1. April 1.937.

An die Herren Gemeinde- und Kirchenrechner des Kreises.

Die Tage- und Handbuchsauszüge nach dem Stand vom

1. April 1937 sind uns innerhalb 5 Tagen vorzulegen.

Schotten, den 2. April 1937.

Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Achtung

Kreisämter!

Wiederholt kommt cs vor, daß Manuskripte der verschiedenen Kreisämter zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische Cchwierig- keiten bereiten. Ebenfalls kann hierbei sehr leicht eine Seite übersprungen werden.

Wir bitten die verantwortlichen Stellen, dar­auf zu achten, dass in Zukunft scgliche Manuskripte nur einseitig beschrieben werden.

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